Publikationen der Gemeinde Magden
Von: Gemeinde Magden
Nachrichten aus Magden: Kehrichtentsorgung während den Sommerferien \ Sonderabfälle aus Privathaushalten – wohin damit? \ Invasive Neophyten im Aargau \ Neubau Werkhof Magden inklusive Sanierung und Erweiterung Feuerwehr-Magazin; Generalplaner Ausschreibung \ Baugesuche \ Abwasserverband Rheinfelden-Magden; Publikation der Beschlüsse zur Jahresrechnung 2020 und zum Voranschlag 2022
Kehrichtentsorgung während den Sommerferien
Aufgrund der zahlreich von Tieren zerrissenen Abfallsäcken, verbunden mit den daraus entstehenden Verunreinigungen, hat der Gemeinderat bereits vor einiger Zeit verfügt, dass Abfallsäcke nur noch am Abholtag (Montag) bereitgestellt werden dürfen. Wir bitten Sie, diese Bestimmung auch während den Sommerferien zu berücksichtigen!
Als Alternative bietet die Gemeinde Magden einen Abfallcontainer zur Entsorgung von Haushaltkehricht an. Der Container steht der Bevölkerung beim Werkhof Magden, Riedweg 2, zur Verfügung.
Wichtig: Es dürfen nur Kehrichtsäcke mit einer Gebührenmarke (keine losen Gegenstände) im Container entsorgt werden! Es dürfen zudem nur offizielle schwarze Schweizer Kehrichtsäcke verwendet werden.
Besten Dank für die Kenntnisnahme.
Die GAF Verwaltung und der Gemeinderat
Sonderabfälle aus Privathaushalten – wohin damit?
Sonderabfälle aus Privathaushalten wie Farben, Lacke, Lösungsmittel, Chemikalien, Pflanzenschutzmittel, Dünger, Medikamente oder Quecksilberthermometer sind problematisch für Mensch und Umwelt und müssen separat entsorgt und verwertet werden. Sie gehören nicht in den Kehrichtsack oder in die Kanalisation.
Grundsätzlich gibt es drei Wege um Sonderabfälle aus Haushalten, beispielsweise Kleinmengen von Medikamenten, kostenlos zu entsorgen:
- Rückgabe in den Verkaufsstellen: Hersteller und Handel sind zur Rücknahme von Sonderabfällen von privaten Endverbrauchern verpflichtet.
- Abgabe an den kommunalen Sonderabfall-Sammeltagen
- Abgabe in Apotheken und Drogerien
Was Sie beachten sollten:
- Nicht via Kehricht oder Kanalisation entsorgen
- Vermischen Sie nie Produkte, die sich in unterschiedlichen Behältern befinden, es können chemische Reaktionen auftreten
- Lagern Sie alle Sonderabfälle in der Originalverpackung
- Lagern Sie alle Sonderabfälle an einem trockenen und sicheren Ort, sowie ausserhalb der Reichweite von Kindern
- – Lagern Sie alle Sonderabfälle in einem auslaufsicheren Behälter mit deutlicher Bezeichnung des Inhalts
Die beste Lösung:
Problematische Produkte bereits beim Einkauf vermeiden und nur so viel kaufen, wie wirklich benötigt wird. Heute gibt es für viele Anwendungen gute Alternativen, die unnötige Sonderabfälle zu vermeiden helfen und meist auch weniger Gefahren mit sich bringen. Lassen Sie sich in einem Fachgeschäft beraten.
Beachten Sie ebenfalls das Merkblatt: Sonderabfälle aus Haushaltungen des GAF. Sie finden dieses unter den Neuigkeiten auf der Homepage der Gemeinde www.magden.ch oder auf der Seite des GAF (Suchwort „Sonderabfälle“).
Die GAF Verwaltung und der Gemeinderat
Invasive Neophyten im Aargau
Die günstigste Massnahme gegen invasive Neophyten ist es, deren Ausbreitung vorsorglich zu verhindern. Neue Standorte mit invasiven Neophyten sollen gar nicht erst entstehen. Dies kann nur gelingen, wenn die problematischen Pflanzen in der Bevölkerung bekannt sind.
Die Bekämpfung aller invasiver Neophyten benötigt Disziplin und Ausdauer. Die Bekämpfung muss mehrmals jährlich und über mehrere Jahre hinweg durchgeführt werden, wenn sie langfristig Erfolg haben soll.
Besonderes Augenmerk ist dabei auf die korrekte Entsorgung von Grüngut und Erdmaterial mit Wurzelteilen zu legen.
Was können Sie in Ihrem Garten tun?
- Entscheiden Sie sich dafür, einheimische Pflanzen anzupflanzen.
- Ersetzen Sie bereits vorhandene invasive Neophyten durch einheimische Pflanzen.
- Möchten Sie invasive Neophyten wie z.B. Sommerflieder im Garten unbedingt behalten, schneiden Sie die Blütenstände vor der Samenreife ab.
- Entsorgen Sie Samenstände und Wurzeln von invasiven Neophyten im Kehricht
Die Bekämpfungsziele für die acht prioritären invasiven Pflanzenarten im Kanton Aargau wurden in einem Merkblatt definiert. Sie finden dieses auf unserer Homepage. Darunter fällt auch das Einjährige Berufkraut, welches in Magden verbreitet ist.
Einjähriges Berufkraut
Dichte Bestände verändern die Artenzusammensetzung der heimischen Vegetation stark. Insbesondere können konkurrenzschwache Arten verdrängt werden, v.a. in mageren Wiesen und Weiden sowie an ruderalen Standorten. Angesichts der aktuell starken Ausbreitung sind auch grosse Schäden an seltenen und gefährdeten Arten denkbar.
Bekämpfung:
Das Einjährige Berufkraut lässt sich einfach samt Wurzeln ausreissen. Aus der Samenbank keimen aber noch über Jahre neue Pflanzen aus. Deshalb muss das Blühen und Fruchten der Art konsequent verhindert werden.
Weitere Details finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage!
Helfen Sie mit!
Oft kennen Eigentümer von befallenen Flächen das Einjährige Berufkraut oder die Problematik von Neophyten nicht. Dann hilft es, betroffene Eigentümer aufzuklären, um sie so zur Mithilfe bei der Bekämpfung zu motivieren. Nur eine koordinierte, mehrjährige Bekämpfung mit langfristiger Nachsorge führt zum Erfolg.
Meldungen zu Fundstandorten nimmt auch die Gemeindeverwaltung per Mail (gemeindekanzlei@magden.ch) entgegen.
Naturschutzkommission Magden
Neubau Werkhof Magden inklusive Sanierung und Erweiterung Feuerwehr-Magazin - Generalplaner Ausschreibung
Die Details zur Ausschreibung sowie die dazugehörigen Unterlagen sind im Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz (SIMAP) unter www.simap.ch einsehbar.
Der Gemeinderat
Baugesuche
- Bauherrschaft: Angelika Adler, Juchstrasse 2, 4312 Magden, Guido Hahn, Juchstrasse 2, 4312 Magden
- Bauobjekt: Parzelle 3281 (Juchstr. 2)
- Baugesuchsnummer: 2021-0046
- Bauvorhaben: Renovierung - Vergrösserung Fenster - Sichtschutz - Ofen
- Projektverfasser Guido Hahn, Juchstrasse 2, 4312 Magden, Angelika Adler, Juchstrasse 2, 4312 Magden
- Kantonale Zustimmung: Das Baugesuch erfordert eine Zustimmung der kantonalen Abteilung für Baubewilligungen (Lage an einer Kantonsstrasse, § 63 Abs. 1 lit. c BauG)
- Bauherrschaft: Sepp Knüsel Immobilien GmbH, Aahusweg 2, 6403 Küssnacht am Rigi
- Bauobjekt: Parzelle 4178 (Brüelstrasse 33)
- Baugesuchsnummer: 2021-0047
- Bauvorhaben: Neue Parkplätze
- Projektverfasser: Vogel Architekten AG, Baslerstrasse 15, 4310 Rheinfelden
- Bauherrschaft Nicolas Hunziker, Schlossgasse 9, 4312 Magden
- Bauobjekt Parzelle 3031 (Schibelacher / Schwimmbad)
- Baugesuchsnummer 2021-0048
- Bauvorhaben Neubau Street Workout Anlage / Trainingsanlage
- Projektverfasser Nicolas Hunziker, Schlossgasse 9, 4312 Magden
Planauflage: 19.07.2021 – 17.08.2021 während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindekanzlei. Einwendungen gegen die Bauvorhaben sind innert der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat einzureichen. Allfällige Einwendungen, haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Der Gemeinderat
Abwasserverband Rheinfelden-Magden; Publikation der Beschlüsse zur Jahresrechnung 2020 und zum Voranschlag 2022
Gestützt auf Art. 15a Abs. 2 der Satzungen des Abwasserverbandes Rheinfelden-Magden werden die nachfolgenden Beschlüsse des Vorstandes des Abwasserverbandes vom 25. Juni 2021 hiermit veröffentlicht:
- Genehmigung des Rechnungsabschlusses 2020
- Genehmigung des Budget 2022
Der Rechnungsabschluss 2020 und das Budget 2022 können in der Finanzverwaltung der Stadt Rheinfelden während den ordentlichen Bürostunden eingesehen werden.
Die beiden Beschlüsse unterstehen dem fakultativen Referendum. Sie werden endgültig, wenn nicht innert 60 Tagen seit Veröffentlichung von einem Zehntel der Stimmberechtigten der Verbandsgemeinden oder von einem der beiden Gemeinderäte der Verbandsgemeinden das Referendum ergriffen wird.
Unterschriftenbogen können in der Stadtkanzlei Rheinfelden unentgeltlich bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Stadtkanzlei zwecks Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden.
Das Referendumsbegehren mit Unterschriftenlisten wäre der Stadtkanzlei Rheinfelden einzureichen.
Ablauf der Referendumsfrist: 14. September 2021
Vorstand Abwasserverband Rheinfelden-Magden
«Fürs Fricktal – fricktal24.ch – die Internet-Zeitung»