Nachrichten aus Magden: Verzicht auf Weiterführung der easyvote.ch-Broschüren \ Baugesuche
Verzicht auf Weiterführung der easyvote.ch-Broschüren Der Stimmbevölkerung im Alter zwischen 18 und 25 Jahren wurde die easyvote.ch-Broschüre seit September 2021 im Abstimmungskuvert zugestellt. Da sich zwischenzeitlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen und Preise von easyvote.ch geändert haben, tritt die Gemeinde Magden per 30.09.2022 aus dem Vertrag aus. Der Gemeinderat und das Wahlbüro empfehlen der Stimmbevölkerung folgende Apps, welche eidgenössische Vorlagen vereinfacht erklären:
App: voteInfo (Herausgeber Bundeskanzlei)
App: votenow(Herausgeber easyvote.ch)
Der Gemeinderat und das Wahlbüro
Baugesuche
Bauherrschaft Paul und Barbara Applewhite-Lingeri, Bölzli 18, 4312 Magden
Bauobjekt Parz. 3726 (Im Stigler)
Baugesuchsnummer 2022-0069
Bauvorhaben Umbau Dach, Fassade, Fenster, Dachterrasse und Sitzplatz
Projektverfasser Paul und Barbara Applewhite-Lingeri, Bölzli 18, 4312 Magden
Bauherrschaft Martin Gschwind, Ittentalhof 245, 4312 Magden
Projektverfasser Michael Schaub Ritt, Egg-Gasse 19, 4312 Magden
Kantonale Zustimmung Das Baugesuch erfordert eine Zustimmung der kantonalen Abteilung für Baubewilligungen (Lage ausserhalb der Bauzone, § 63 lit. e BauG)
Planauflage: 10.10.2022 – 08.11.2022 während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindekanzlei. Einwendungen gegen die Bauvorhaben sind innert der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat einzureichen. Allfällige Einwendungen, haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Bauverwaltung Magden Gemeindekanzlei Magden
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