Dieses Baugesuch erfordert eine Zustimmung der kantonalen Abteilung für Baubewilligungen (Lage an einem Gewässer und an einer Kantonsstrasse, § 63 Abs. 1 lit. c BauG). Planauflage: 23.7.2018 – 21.8.2018während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindekanzlei. Einwendungen gegen die Bauvorhaben sind innert der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat einzureichen. Allfällige Einwendungen, haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Der Gemeinderat Bauverwaltung Magden
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