Publikationen der Gemeinde Magden
Von: Gemeinde Magden
Nachrichten aus Magden: Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung über Weihnachten und Neujahr \ Öffnungszeiten Mediathek \ PWI Kanal-TV Aufnahmen Landwirtschaft \ Amtliche Vermessung; Periodische Nachführung
Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung über Weihnachten und Neujahr
Die Büros der Gemeindeverwaltung bleiben über die Weihnachtstage und Neujahr vom
26.12.2022 – 1.1.2023 den ganzen Tag geschlossen.
Bei Todesfällen erhalten Sie über die Hauptnummer der Gemeindeverwaltung, 061 845 89 00 Informationen.
Bitte holen Sie reservierte SBB-Tageskarten bis zum 23.12.2022 ab.
Ab Montag, 2.1.2023 sind wir wieder zu den üblichen Öffnungszeiten für Sie da.
Der Gemeinderat
Öffnungszeiten Mediathek:
Während den Weihnachtsferien (24.12.2022 – 8.1.2023) hat die Mediathek an folgenden Tagen geöffnet:
- Mittwoch, 28.12.2022, 18.00 – 20.00 Uhr
- Mittwoch, 04.01.2023, 18.00 – 20.00 Uhr
- Samstag, 07.01.2023, 10.00 – 12.00 Uhr
Ab Montag, 09.01.2023 gelten wieder die üblichen Öffnungszeiten. Das Team der Mediathek wünscht eine besinnliche Weihnachtszeit.
PWI Kanal-TV Aufnahmen Landwirtschaft
Der Zustand des Drainagenetzes ausserhalb der Bauzone in Magden wurde noch nie überprüft. In Zusammenhang mit der Ausarbeitung des PWI-Projektes sollen nun sämtliche Drainageleitungen (ohne Saugerleitungen) mittels Kanal-TV aufgenommen und deren Zustand ausgewertet werden.
Für die Durchführung der Arbeiten werden Mitarbeiter:innen der Näf Kanalreinigung AG sowie der KSL Ingenieure AG von Januar bis Mai 2023 im gesamten Flurgebiet der Gemeinde Magden unterwegs sein. Das Betreten von Felder und Wiesen sowie das Öffnen von bestehenden Schächten ist dafür unausweichlich.
Der Gemeinderat dankt den Eigentümer:innen und Pächter:innen für das Verständnis.
Der Gemeinderat
Amtliche Vermessung / Periodische Nachführung
Gemäss Verfügungen des Departementes Volkswirtschaft und Inneres vom 14. Dezember 2022 wurde den Informationsebenen Bodenbedeckung, Einzelobjekte, Nomenklatur, Rohrleitungen, Gebäudeadressen und Administrative Einteilungen der amtlichen Vermessungen Kaiseraugst, Magden und Olsberg im Sinne von Art. 29 der Verordnung über die amtliche Vermessung vom 18. November 1992 die Genehmigung und die Beweiskraft als öffentliche Urkunde erteilt.
Die Grundeigentümer werden darauf hingewiesen, dass alle Veränderungen an den Grenzzeichen ausschliesslich durch den amtlichen Nachführungsgeometer Rheinfelden, Christoph Koch, Magdenerstrasse 2, 4310 Rheinfelden, vorgenommen werden müssen.
Die Vermarkung und die Vermessungsfixpunkte sind bei allen Bauarbeiten zu schützen. Jede eigenmächtige Veränderung an der Vermarkung und an den Vermessungsfixpunkten ist strafbar. Für Übertretungen haftet ausser dem Täter auch der Eigentümer.
Das Departement Volkswirtschaft und Inneres, Vermessungsamt dankt für die Kenntnisnahme
Gemeindekanzlei Magden
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