Nachrichten aus Magden: Zustandekommen Referendumsbegehren \ Baugesuch
Zustandekommen Referendumsbegehren: An der Einwohnergemeindeversammlung vom 03.12.2021 hat die Gemeindeversammlung das Traktandum Nr. 5 „Teiländerung Nutzungsplan / Einzonung Bünn“ mit 267 Nein- zu 67 Ja- Stimmen abgelehnt. Sofern die beschliessende Mehrheit an einer Gemeindeversammlung nicht ein Fünftel aller Stimmberechtigten ausmacht, unterstehen die Beschlüsse dem fakultativen Referendum. Die positiven und negativen Beschlüsse der Gemeindeversammlung sind somit der Urnenabstimmung zu unterstellen, sofern dies von einem Zehntel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit Veröffentlichung der Beschlüsse verlangt wird. Ein entsprechendes Referendumsbegehren gegen den oben genannten Beschluss wurde bei der Gemeindekanzlei Magden am 10. Dezember 2021 hinterlegt. Die Unterschriften wurden innert Frist, respektive am 6. Januar 2022 der Gemeindekanzlei übergeben. Gemäss § 62g des Gesetztes über die politischen Rechte stellt der Gemeinderat fest, ob ein Referendumsbegehren den gesetzlichen Anforderungen entspricht, die vorgeschriebene Anzahl gültiger Unterschriften aufweist und erklärt es gegebenenfalls als zu Stande gekommen. Das Ergebnis der Prüfung sowie die Anzahl gültiger und ungültiger Unterschriften werden im amtlichen Publikationsorgan wie folgt veröffentlicht:
Das Referendumsbegehren erfüllt somit sämtliche formellen und materiellen Voraussetzungen. Der Gemeinderat erklärte daher das Referendum gegen den negativ gefassten Beschluss Traktandum Nr. 5 „Teiländerung Nutzungsplan / Einzonung Bünn“ an seiner Sitzung vom 10.01.2022 als zu Stande gekommen. Die Urnenabstimmung soll mit der eidgenössischen und kantonalen Abstimmung vom 15.05.2022 durchgeführt werden. Der Gemeinderat
Kantonale Zustimmung: Das Baugesuch erfordert eine Zustimmung der kantonalen Abteilung für Baubewilligungen (Lage ausserhalb der Bauzone, § 63 Abs. 1 lit. e BauG)
Planauflage: 17.01.2022 – 15.02.2022während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindekanzlei. Einwendungen gegen das Bauvorhaben sind innert der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat einzureichen. Allfällige Einwendungen haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Bauverwaltung Magden
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Nachrichten aus Magden: Einwohnerdienste, Kanzlei und Bau, Planung und Umwelt vom Mittwoch, 17.04.2024, bis und mit Freitag, 19.04.2024, geschlossen \ Baugesuche
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