Nun liebäugelt der Bundesrat erneut mit der Einführung von E-Voting, also dem Wählen und Abstimmen übers Internet, und die Aargauer Regierung nickt vorsichtig zu. Zu Recht wurde diese Zwängerei 2019 aufs Eis gelegt, weil es an der nötigen Sicherheit mangelte und Hackern Tür und Tor zur Manipulation geöffnet worden wäre. Ob das vier, fünf Jahre später nun besser sei, ist noch längst nicht erwiesen.
Ein anderes Kriterium ist und bleibt aber die Bedürfnisfrage. Wer in der Schweiz wählen und abstimmen will, kann das heute mit dem weltweit wohl tauglichsten Mittel tun, nämlich während 4 Wochen auf dem Korrespondenzweg. Da braucht es nicht noch eine zusätzliche, teure und luxuriöse Alternative.
Treibende Kräfte hinter dieser Zwängerei sind einerseits die Bundeskanzlei und andererseits die staatlich finanzierte Auslandschweizer-Organisation (ASO). Die Bundeskanzlei will uns weise machen, mit E-Voting könne die Stimmbeteiligung etwas erhöht werden. Ich habe meine Zweifel daran. Wer sich heute schon um sein Stimm- und Wahlrecht foutiert, tut es auch, wenn ihm künftig ein 3. Weg dazu ermöglicht wird.
Die ASO hingegen postuliert, auch im hintersten Winkel der Welt müssten alle Schweizer stimmen und wählen können. Mag sein, dass das Abstimmungsmaterial mal zu spät in diesem hintersten Winkel eintrifft. Aber wer schon fernab so einen Wohnsitz wählt, nimmt das doch in Kauf! 90 bis 95 % aller Auslandschweizer erhalten das Wahlmaterial jedenfalls rechtzeitig. Deshalb NEIN zu bürokratischem Luxus auf Kosten der inländischen Steuerzahler! Maximilian Reimann, ehem. National- und Ständerat, Gipf-Oberfrick
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