Dass der Waffenhändler Schild vom versuchten Totschlag freigesprochen wurde, wundert normal denkende Mitbürger wohl kaum. Hingegen erschreckt die Anklage des Staatsanwalts! Zu mehreren Jahren soll der Betroffene ins Gefängnis! Warum? Weil er um sein Leben zittern musste und sich und seinen Besitz schützen wollte. Sind wir in der Schweiz nun so weit, dass wir unser Leben nicht mehr selbst verteidigen dürfen? Warten, bis die Polizei den Bestatter aufgeboten hat?
„Meier – sie schiessen das Scharschützenabzeichen gegen den mit Hammer und Sichel und gegen jenen mit Schlitzaugen!“ So befahl es mir vor 60 Jahren der Hauptmann. Zu Befehl! Ehrenvoll das Leben zu verlieren, um jenes der Schweizerbevölkerung zu retten, war selbstverständlich.
Hingegen darf der Schweizerbürger nicht einmal gegen Angreifer aus dem Ausland sein eigenes verteidigen? Wo ist der normale Menschenverstand dieses Staatsanwalts und auch anderen Richtern nur geblieben? Das 5. Gebot – du sollst nicht töten, gilt für den Mörder, nicht für den Henker! Recht haben und rechtbekommen ist scheinbar in der Schweiz so schwierig wie in einem Schurkenstaat.
Dieser Staatsanwalt gehört fristlos entlassen und allen Ämtern enthoben. Eigentlich gehört einer mit solchen Gedankengängen noch aus der Schweiz geworfen. Wer unsere Freiheit einschränkt, sie uns sogar beraubt und bestraft, hat in unserem Land nichts mehr zu suchen. Wehret den Anfängen!
Bereits haben wir heute schon die Folgen falscher Richter zu tragen. Gutmenschentum heute schon! Statt illegale und noch kriminelle Asylanten auszuweisen, oder in ausgelagerte Gefängnisse zu stecken, bekommen gewisse noch den Schweizerpass! Sozialhilfe inklusive. Nur die allerdümmsten Kälber, wählen ihre Metzger sälber!!
Daher Schweizer:innen beugt vor. Denkt an die nächsten Wahlen. Wählt nur noch Mitglieder von rechts der Mitte, damit unsere Freiheit und unser Leben, samt Gut und Hab, in der freien Schweiz garantiert werden kann.
Anstand wäre – dass der falsch-Beschuldigte eine Genugtuung für 3 Jahre erlittene Schmach und Ungewissheit bekommen würde. 5 Monatsgehälter des Staatsanwalts würden genügen. Werner Meier, Zeiningen
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