Eidgenossenschaft putzt 142 Zeiher Einsprachen weg Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat es sich einfach gemacht: Um den vorgesehenen Bohrplatz Eichwald wurde ein Kreis von 1 km Durchmesser gelegt. Einsprecher mit Wohnort innerhalb des Kreises sind aufgrund des zu erwartenden Lärms zur Einsprache legitimiert. Die Einsprachen werden mit Hinweis auf den noch zu erstellenden „Massnahmenplan Lärm“ abgewiesen. Einsprecher, die mindestens 1050 m vom Bohrplatz entfernt wohnen, wurden als „nicht legitimiert“ aus dem Verfahren geworfen.
Die Bewilligungsbehörde produziert mit viel Akribie Papier und Kosten. Sie nimmt aber weder die Bevölkerung noch die Sachverhalte ernst, sondern sie schützt die Gesuchstellerin und verweist die Einsprecher an das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen.
Die Gesuchunterlagen enthielten Fehler und Unklarheiten (z.B. fehlende Profile), die eine korrekte Beurteilung der Sichtbarkeit, der Auswirkungen und allfülliger Optimierungen durch Verschiebung des Bohrturms verunmöglichten. Ein schematischer Kreis von 1000 Meter ist für Lärmprognosen in kupiertem Gelände eine dürftige Krücke. Das kürzlich durchgeführte e Eichwaldschiessen lieferte genügend Anschauung: Gebäude in Mulden sind weniger exponiert als solche am weiter entfernten Gegenhang.
Es ist natürlich praktisch, wenn möglichst vielen Argumenten die Legitimation und damit die Pflicht zur Beantwortung entzogen werden. Die Bewilligungsbehörde gibt immerhin zu, dass Licht und Lärm während Jahren die Bewohner der Umgebung begleiten werden. Kein Wort aber darüber, wie allfällige Wertminderungen von Liegenschaften und Eigenmietwerten kompensiert werden könnten.
Die Heerscharen der involvierten Gremien und eine Obrigkeit, die Formalismus und Arroganz über sachliche Vernunft stellt, leisten keinen Beitrag zur Versachlichung der Entscheidfindung. Sie nähren die Opposition und festigen die Einsicht: Ein Tiefenlager für den Atommüll ist in der dicht besiedelten Region des Bözbergs nicht möglich. Heiner Keller, Oberzeihen
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