Eine Teilrevision des Covid-Gesetzes ist grundsätzlich nicht zu bestreiten. Die Vorlage, über welche wir abstimmen, enthält jedoch gravierende Punkte, die abzulehnen sind. Dazu gehört das Zertifikat, dessen Bedeutung ernsthaft zu hinterfragen ist.
Dieser zeitlich befristete Ausweis gibt den Inhabern in keiner Weise eine Schutz-Garantie vor dem Corona-Virus. Es ist eine unerfreuliche Tatsache, dass auch geimpfte Personen das Virus übertragen können, an bereits Geimpfte wie an Ungeimpfte, ergo hat das Zertifikat aus gesundheitlicher Sicht keine Bedeutung.
Daran ändert auch die vom Bundesrat geplante Verlängerung der Gültigkeit nichts. Seit Einführung der Zertifikatspflicht hat sich beispielsweise die Corona-Situation gesamthaft gar verschlechtert, weshalb der Nutzen nicht gegeben ist.
Mit dem Zertifikat wird eine soziale Ausgrenzung erreicht, was nicht angenommen werden darf. Für viele, vor allem einsame und ältere Menschen, sind gelegentliche Kafi-Treffs oder Zusammenkünfte mit ähnlich situierten Personen von Bedeutung, was ihnen in Gaststätten jedoch ohne Zertifikat untersagt wird. Wer hat schon „Lust“, für einen unangenehmen Test 50 Franken hinzublättern um in einer geheizten Gaststätte, und nicht im kühlen Freien, ein „Plauder-Stündchen“ zu verbringen?
Dadurch entsteht zwangsweise eine Zweiklassengesellschaft, was der Grossteil der geimpften, wie der nicht geimpften Menschen, kaum als wünschbar erachtet. Was mit dem Zertifikat hingegen erreicht wird, ist ein indirekter Impfzwang. Man weiss von vielen Menschen, die sich gegen ihren Willen, jedoch um des vorübergehenden Ausweises willen, impfen liessen. Für einen Ferienausweis kann jedoch eine von diesem Zertifikat unabhängige Lösung gefunden werden. Letztlich dient das Zertifikat der staatlichen Überwachung der einzelnen Bürgerinnen und Bürger.
In weiten Bevölkerungskreisen herrscht denn auch wachsendes Unbehagen vor einem künftigen „Schnüffelstaat“, dessen Grundlage im Zertifikat gesehen wird. Dies kommt einer Beschneidung verfassungsmässig garantierter Grundrechte gleich und ist juristisch als sehr fragwürdig anzusehen.
Es ist schon fast erschreckend, wie unzählige Male die Formulierung „Der Bundesrat kann“ im Covid-19-Gesetz enthalten ist. Es wird ihm ein richtiger „Blanko-Check“ erteilt, welcher es ihm ermöglicht, über das Parlament und das Volk hinweg zu entscheiden. Auf Jahre hinweg erhält er Vollmachten, die letztlich dahin zielen, das Volk, ob geimpft oder nicht geimpft sei dahingestellt, in seinen Rechten zu beschneiden (vgl. Art. 1, 3, 6a, 9 des Gesetzes).
Es macht Sinn, die vorliegende Teilrevision des Covid-Gesetzes abzulehnen um den Weg frei zu machen für eine bessere Lösung, welche auch vom fragwürdigen Zertifikat Abstand nimmt. Für die Reisefreudigen kann gleichwohl eine akzeptable Lösung geschaffen werden. Stefan Treier, Wohlen, früher Effingen
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