Publikationen der Gemeinde Kaisten
Von: Gemeinde Kaisten
Nachrichten aus Kaisten: Baugesuch \ Arbeitsjubiläum von Manuel Corpataux, Gemeindeschreiber \ Gemeindewahlen für die Amtsdauer 2022/25 \ Baugesuch Hornussen Nr. 2021/29 \ Deckbelag in Kaisten wird saniert \ Fahrdienst 2021
Baugesuch
- Bauherrschaft: Hans Rudolf Amsler, Hofmatt 5, 5082 Kaisten
- Bauobjekt: Ersatz Ölheizung durch Luft/Wasser-Wärmepumpe, Parzelle GB Kaisten Nr. 1306, Hofmatt, W2A, Wohnzone 2-geschossig, ES II
Die Akten zu obigem Baugesuch liegen in der Zeit vom 4. Oktober bis 2. November 2021 während den ordentlichen Bürozeiten auf der Gemeindekanzlei Kaisten zur Einsicht auf. Die Gesuchsakten können auch auf der Gemeindehomepage www.kaisten.ch/publikationen eingesehen werden. Allfällige Einwendungen sind während dieser Frist schriftlich und begründet an den Gemeinderat Kaisten zu richten.
Gemeinde Kaisten, Abteilung Bau und Planung
Arbeitsjubiläum von Manuel Corpataux, Gemeindeschreiber
Wie doch die Zeit vergeht! Am Freitag, 1. Oktober 2021, kann Gemeindeschreiber Manuel Corpataux auf 25 Dienstjahre bei der Gemeinde Kaisten zurückblicken.
Hinter dieser stattlichen Zahl von Arbeitsjahren steckt viel Energie, Arbeit und Engagement.
Der Gemeinderat und das Personal dankt Manuel Corpataux für alles, was er in den 25 Jahren an wertvoller Arbeit geleistet hat, gratuliert ihm ganz herzlich zu seinem Arbeitsjubiläum und wünscht ihm für die Zukunft gute Gesundheit, viel Glück und Freude sowie Genugtuung an der täglichen Arbeit.
Gemeindewahlen für die Amtsdauer 2022/25
Ergebnisse der Gesamterneuerungswahl des Gemeinderats (5 Mitglieder), des Gemeindeammanns und des Vizeammanns vom 26. September 2021 für die Amtsdauer 2022/25; 1. Wahlgang
Wahl von 5 Mitgliedern des Gemeinderats
Absolutes Mehr: 291
Gewählt sind
- Brem Oliver (parteilos), bisher, 582 Stimmen
- Burkhalter Willy (SP), bisher, 547 Stimmen
- Lemblé Raphael (FDP), bisher, 488 Stimmen
- Major Arpad (FDP), bisher, 519 Stimmen
- Wiestner Stephan (parteilos) neu, 367 Stimmen
Nachdem die Wahl zustande gekommen ist, findet kein zweiter Wahlgang statt.
Wahl des Gemeindeammanns
Absolutes Mehr: 289
Gewählt ist
- Major Arpad (FDP), bisher: 463 Stimmen
Nachdem die Wahl zustande gekommen ist, findet kein zweiter Wahlgang statt.
Wahl des Vizeammanns
Absolutes Mehr: 292
Gewählt ist
- Brem Oliver (parteilos), neu: 477 Stimmen
Nachdem die Wahl zustande gekommen ist, findet kein zweiter Wahlgang statt.
Ergebnisse der Wahl eines Mitglieds der Finanzkommission, eines Mitglieds und eines Ersatzmitglieds des Wahlbüros vom 26. September 2021 für die Amtsdauer 2022/2025; 1. Wahlgang
Wahl von 1 Mitglied der Finanzkommission
Absolutes Mehr: 104
- Grunder Markus: 61 Stimmen (nicht gewählt)
- Wiestner Stephan: 15 Stimmen (nicht gewählt)
Vereinzelt gültige Stimmen: 131
Das absolute Mehr wurde von niemandem erreicht.
Wahl von 1 Mitglied des Wahlbüros (Stimmenzähler)
Absolutes Mehr: 71
- Strebel Oliver (bereits Stimmenzähler): 7 Stimmen (nicht gewählt)
Vereinzelt gültige Stimmen: 133
Das absolute Mehr wurde von niemandem erreicht.
Wahl von 1 Ersatzmitglied des Wahlbüros (Stimmenzähler-Ersatz)
Absolutes Mehr: 65
- Wiestner Stephan : 12 Stimmen (nicht gewählt)
Vereinzelt gültige Stimmen: 117
Das absolute Mehr wurde von niemandem erreicht.
Nachdem im 1. Wahlgang keine Kandidatin oder Kandidat das absolute Mehr erreicht hat, ist ein 2. Wahlgang (§31 GPR) für die Wahl eines Mitglieds der Finanzkommission, eines Mitglieds des Wahlbüros und eines Ersatzmitglieds des Wahlbüros notwendig. Im 2. Wahlgang ist nur wählbar, wer innert 10 Tagen nach dem ersten Wahlgang, d.h. bis Mittwoch, 6. Oktober 2021, 12.00 Uhr, durch mindestens 10 Stimmberechtigte der Gemeinde Kaisten angemeldet wird (§32 Abs. 1 und 3 GPR). Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Ein Rückzug dieser Anmeldung ist nicht zulässig (§32 Abs. 2 und 4 GPR).
Sind im 2. Wahlgang nicht mehr wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen (= Wahlvorschläge) eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert welcher neue Vorschläge eingereicht werden können (§33 Abs. 1 GPR).
Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, werden die vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§33 Abs. 2 GPR).
Wahlbeschwerden gegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung oder Durchführung einer Wahl oder bei der Ermittlung des Wahlergebnisses sind innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses, an das Departement Volkswirtschaft und Inneres, Frey-Herosé-Strasse 12, 5001 Aarau einzureichen.
Das Wahlbüro
Baugesuch Hornussen Nr. 2021/29
Das nachstehende Baugesuch auf dem Gemeindegebiet von Hornussen betrifft im Einwendungsperimeter auch das Gemeindegebiet von Kaisten. Zu diesem Zweck werden die Gesuchsakten während derselben Auflagefrist auch auf der Gemeindekanzlei Kaisten zur Einsichtnahme zur Verfügung stehen.
Baugesuch Hornussen Nr. 2021/29
- Bauherr: Swisscom (Schweiz) AG, Grosspeterstrasse 24, 4052 Basel
- Projektverfasser: Hitz und Partner AG, Tiefenaustrasse 2, 3048 Worblaufen
- Grundeigentümer: SBB, Hilfikerstrasse 1, 3014 Bern
- Objekt: Umbau/Erweiterung Mobilfunkanlage Swisscom (Schweiz) AG und SBB mit neuem Mast, Systemtechnik und neuen Antennen (HNSN/HRNS)
- Ortslage: Parzelle Nr. 531, Buechmatt (Bahnlinie)
- Planauflage: 08. Oktober – 08. November 2021 während der offiziellen Öffnungszeiten in der Verwaltung 3plus
- Kant. Bewilligungen: BVUAFB
Gegen das Bauvorhaben kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Hornussen schriftlich Einwand erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist dazulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf einen Einwand, der diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Deckbelag in Kaisten wird saniert
Auf den Kantonsstrassen K 462 und 464 in Kaisten, d.h. vom Dorfeingang Unterhalden bis Dorfausgang Eigenmatt und die Einmündung Dorfstrasse/Kaistenbergstrasse wird der Deckbelag saniert. Diese Massnahme dient zur Verlängerung der Lebensdauer des Deckbelags, bis die anstehende Komplettsanierung der Kantonsstrasse in Angriff genommen wird. Die Bauarbeiten beginnen am Montag, 11. Oktober 2021, und dauern voraussichtlich bis am 16. Oktober 2021. Bei schlechter Witterung kann es zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Der Belag der Ortsdurchfahrt in Kaisten ist in einem schlechten Zustand und magert aus. An diversen Stellen brechen Belagsflächen aus. Um die Verkehrssicherheit weiterhin zu gewährleisten wird der Deckbelag saniert. Die bestehenden Belagslöcher werden gefüllt und mit einem sogenannten ”Kaltmicro-Belag” überzogen. Diese zusätzliche Belagsschicht hat eine Dicke von ca. 10 bis 15 mm und dient als Schutzschicht für den bestehenden Belag.
Die Zufahrten zu den Liegenschaften und Vorplätzen sind grundsätzlich gewährleistet. Während der Ausführung kann es jedoch zu kurzzeitigen Sperrungen kommen.
Für die Verkehrsregelung steht ein Verkehrsdienst im Einsatz.
Fahrdienst 2021
Der nächste kostenlose Fahrdienst zum Friedhof Äsple findet am Donnerstag, 7. Oktober 2021 statt. Abfahrt um 15.00 Uhr beim Gemeindehaus, Rückfahrt um 16.00 Uhr oder nach Absprache.
Gemeindekanzlei Kaisten
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