Publikationen der Gemeinde Kaisten
Von: Gemeinde Kaisten
Nachrichten aus Kaisten: Baugesuche \ Neuer Mitarbeiter \ Stromunterbruch \ Krankenkassenprämienverbilligung \ Drittmeldepflicht \ Gemeindeverwaltung \ Kehrichtabfuhr
Baugesuche
- Bauherrschaft: Luisa Hutterli, Weihermatt 5, 5082 Kaisten
- Bauobjekt: Umnutzung Wohnung als Büro, Parzelle GB Kaisten Nr. 1122, Weihermatt 3, W3, Wohnzone 3-geschossig, ES II
- Bauherrschaft: Heinz Lütold, Althausweg 167, 5083 Ittenthal
- Bauobjekt: Schwimmbecken, Parzelle GB Kaisten Nr. 2025, Althausweg, W2B, Wohnzone 2-geschossig, ES II
Die Akten zu obigen Baugesuchen liegen in der Zeit vom 11. Dezember 2020 bis 9. Januar 2021 während den ordentlichen Bürozeiten auf der Gemeindekanzlei Kaisten zur Einsicht auf. Allfällige Einwendungen sind während dieser Frist schriftlich und begründet an den Gemeinderat Kaisten zu richten.
Abteilung Bau und Planung
Neuer Mitarbeiter Unterhaltsbetriebe gewählt
Als neuer Mitarbeiter Unterhaltsbetriebe (Werk- und Hausdienst) hat der Gemeinderat Marcel Wüthrich, Kaisten, gewählt. Herr Wüthrich wird seine Stelle bei der Gemeinde Kaisten am 1. März 2021 antreten.
Der Gemeinderat und alle Mitarbeitenden wünschen Herr Wüthrich viel Befriedigung bei seiner Tätigkeit und heissen ihn schon heute herzlich willkommen.
Stromunterbruch Kaisten
Infolge Schalterrevision an der Mittelspannungsanlage Weihermatt ist die Stromzufuhr in Kaisten am Dienstag, 15. Dezember 2020, von 03.30 bis ca. 05.00 Uhr unterbrochen. Die Elektra Kaisten und die IBB Energie AG, Brugg, bitten die Bevölkerung und das Gewerbe um Verständnis.
Anspruch auf Krankenkassenprämienverbilligung 2021
Anträge auf Prämienverbilligungsbeiträge 2021 können noch bis spätestens Donnerstag, 31. Dezember 2020, bei der SVA Aargau eingereicht werden, ansonsten ist der Anspruch verjährt. Sie haben keinen Code erhalten, sind aber der Ansicht, dass Sie im Jahr 2021 Anspruch auf Prämienverbilligung haben?
Auf der Webseite www.sva-ag.ch/pv kann der Code bestellt werden. Steht kein Internetzugang zur Verfügung oder werden weitergehende Informationen benötigt, ist die Zweigstelle SVA oder die SVA Aargau, 062 836 82 97, zu kontaktieren.
Drittmeldepflicht
Gerne möchten wir alle privaten Vermieter sowie Verwaltungen daran aufmerksam machen, dass sie gemäss Register- und Meldegesetz des Kantons Aargau verpflichtet sind, sämtliche ein-, um- und wegziehende Personen innerhalb von 14 Tagen den Einwohnerdiensten zu melden. Es ist möglich dies online https://www.drittmeldung.ch/ui/#/home vorzunehmen. Nach wie vor sind auch schriftliche Benachrichtigungen per Mail (einwohnerdienste@kaisten) oder Post möglich. Bei Fragen zur Anwendung geben die Einwohnerdienste gerne Auskunft. Vielen Dank für die fristgerechten Mitteilungen.
Einwohnerdienste Kaisten.
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung über die Festtage
Die Gemeindeverwaltung bleibt über die Festtage, von Donnerstag, 24. Dezember 2020 ab 11.30 Uhr bis und mit Freitag, 1. Januar 2020 geschlossen. In einem dringenden, nicht aufschiebbaren Notfall, besteht während den Festtagen ein Pikettdienst.
- Die Pikett-Telefonnummern lauten wie folgt: Gemeindeverwaltung Tel. 079 250 79 47
- Wasserversorgung und Unterhaltsbetriebe Tel. 062 869 10 49
- Reservierte SBB-Tageskarten für diese Zeit können vorgängig bis am Donnerstag, 24. Dezember 2020, 11.30 Uhr, bezogen werden.
Die Teams der Gemeindeverwaltung und der Unterhaltsbetriebe danken für das entgegengebrachte Verständnis.
Kehrichtabfuhr über die Festtage
Der Hauskehricht wird über die Festtage an den üblichen Abfuhrtagen, Dienstag, 22. und 29. Dezember 2020 eingesammelt. Der erste Abfuhrtag im neuen Jahr wird am Dienstag, 5. Januar 2021 stattfinden. Der Kehricht ist bis 07.00 Uhr bereitzustellen. Für Abfall, welcher später bereitgestellt wird, kann die Abfuhr nicht gewährleistet werden. Besten Dank für die Kenntnisnahme und die Einhaltung der Zeit.
Gemeindekanzlei Kaisten
«fricktal24.ch – die Online-Zeitung fürs Fricktal»