Publikationen der Gemeinde Kaisten
Von: Gemeinde Kaisten
Nachrichten aus Kaisten: Baugesuch \ Erteilte Baubewilligung \ Sirenentest 2023 \ Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland – Oeffentliche Auflage \ Aufhebung Sondernutzungpläne \ Allgemeine Fasnachtsfreinächte \ Kehrichtabfuhr; Gebührenmarken \ Personelles Gemeindeverwaltung \ Kühlschränke gesucht \ Fahrdienst 2023
Baugesuch
- Baugesuch-Nr.: 2023-3
- Bauherrschaft: Irene und Rolf Waldner, Herrengasse 4a, 5082 Kaisten
- Bauobjekt: Dachsanierung, Einbau 2. Wohnung in Wohnhaus und Abbruch mit Neubau Garage, Parzelle GB Kaisten Nr. 1121, Rüttenenweg, W2B, Wohnzone 2-geschossig, ES II
Die Akten zu obigem Baugesuch liegen in der Zeit vom 30. Januar bis 28. Februar 2023 während den ordentlichen Bürozeiten auf der Gemeindekanzlei Kaisten zur Einsicht auf. Die Gesuchsakten können auch auf der Gemeindehomepage www.kaisten.ch/publikationen eingesehen werden. Allfällige Einwendungen sind während dieser Frist schriftlich und begründet an den Gemeinderat Kaisten zu richten.
Gemeinde Kaisten, Abteilung Bau und Planung
Erteilte Baubewilligung
- Baugesuch-Nr.: 2022-82
- Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Laufenburg, Laufenplatz 145, 5080 Laufenburg
- Bauobjekt: Anbau neue Hackschnitzel Heizzentrale und Erneuerung Haustechnik, Parzelle GB Kaisten Nr. 570, Blauen, OE, Zone für öffentliche Bauten und Anlagen, ES II
Sirenentest 2023
Am Mittwochnachmittag, 1. Februar 2023, findet von 13.30 bis 14.00 Uhr in der ganzen Schweiz - also auch in unserer Gemeinde - die jährliche Kontrolle der Alarmsirenen statt. Dabei sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen.
Bei der Sirenenkontrolle wird die Funktionstüchtigkeit der stationären und mobilen Sirenen getestet, mit denen die Einwohner bei Katastrophen- und Notlagen oder im Falle eines bewaffneten Konfliktes alarmiert werden. Ausgelöst wird das Zeichen "Allgemeiner Alarm": Ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer.
Wenn das Zeichen "Allgemeiner Alarm" jedoch ausserhalb des angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren.
Hinweise und Verhaltensregeln sind auf Seite 680 und 681 im Teletext sowie im Internet unter www.sirenentest.ch zu finden.
Der Sirenentest dient neben der technischen Funktionskontrolle der Sireneninfrastruktur auch der Information und Sensibilisierung der Bevölkerung bezüglich Verhalten bei einem Sirenenalarm.
Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland – Oeffentliche Auflage
Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe der Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland gemäss §§ 3 Abs. 1 und 24 Abs. 1 Baugesetz (BauG) öffentlich aufgelegt.
Die Entwürfe mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht liegen vom 30. Januar bis am 28. Februar 2023 auf der Gemeindekanzlei Kaisten auf und können während den ordentlichen Büroöffnungszeiten eingesehen werden. Ebenfalls sind sie auf www.ortsplanung-kaisten.ch / aufgeschaltet.
Zu Beginn der öffentlichen Auflage am 30. Januar 2023 von 19.00 bis 20.00 Uhr stehen Vertreter der Gemeinde und des Planungsbüros für Auskünfte zur Verfügung. Standort: Sitzungszimmer DG im Volggebäude Kaisten, erreichbar über den Seiteneingang.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Die allfällige Berechtigung von Natur- und Heimatschutz- sowie Umweltschutzorganisationen, Einwendungen zu erheben, richtet sich nach § 4 Abs. 3 und 4 BauG. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat Kaisten, Weidstrasse 1, 5082 Kaisten, einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Gemeinderat Kaisten
Aufhebung Sondernutzungpläne
Gestützt auf §§ 3 Abs. 1 und 24 Abs. 1 Baugesetz (BauG) führt die Gemeinde Kaisten zur Aufhebung nachstehender Sondernutzungspläne die öffentliche Auflage durch.
- Althaus – Killacker (Überbauungsplan); genehmigt durch den Grossen Rat am 30.06.1981
- Dorfkern (Überbauungsplan); genehmigt durch den Grossen Rat am 29.06.1983
- Hofacher (Überbauungsplan); genehmigt durch den Grossen Rat am 13.12.1988
- Baumgartenweg (Überbauungsplan); genehmigt durch den Grossen Rat am 05.03.1991
- Weidstrasse (Überbauungsplan); genehmigt durch den Grossen Rat am 30.03.1993
- Rüttiweg (Überbauungsplan); genehmigt durch den Grossen Rat am 07.09.1993
- Kaisterstrasse K 462 (Erschliessungsplan); genehmigt durch den Grossen Rat am 22.09.1999
Die aufzuhebenden Sondernutzungspläne liegen vom 30. Januar bis am 28. Februar 2023 auf der Gemeindekanzlei Kaisten auf und können während den ordentlichen Büroöffnungszeiten eingesehen werden. Ebenfalls sind sie auf www.ortsplanung-kaisten.ch / aufgeschaltet.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendung erheben. Die allfällige Berechtigung von Natur- und Heimatschutz- sowie Umweltschutzorganisationen, Einwendungen zu erheben, richtet sich nach § 4 Abs. 3 und 4 BauG. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat Kaisten, Weidstrasse 1, 5082 Kaisten, einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Gemeinderat Kaisten
Allgemeine Fasnachtsfreinächte
Gemäss der gesetzlichen Regelung dürfen die Gastgewerbebetriebe von Montag bis Donnerstag von 05.00 bis 00.15 Uhr, am Samstag von 05.00 bis 02.00 Uhr, und an Sonn- und Feiertagen von 07.00 bis 02.00 Uhr geöffnet haben.
Der Gemeinderat kann ausnahmsweise andere Öffnungszeiten bewilligen und für lokale Anlässe generelle Freinächte bestimmen. An seiner Sitzung vom 9. Januar 2023 hat der Gemeinderat, unter Berücksichtigung der in Kaisten geplanten Fasnachtsveranstaltungen, folgende Freinächte festgelegt:
- Donnerstag, 2. Februar 2023 (1. Faisse)
- Donnerstag, 9. Februar 2023 (2. Faisse)
- Donnerstag, 16. Februar 2023 (3. Faisse)
- Samstag, 18. Februar 2023 (Joggeliball)
- Sonntag, 19. Februar 2023 (Umzug) - vom 19. auf den 20. Februar 2023 wird die Freinacht zeitlich auf 02.00 Uhr eingeschränkt
Kehrichtabfuhr; Gebührenmarken
Vermehrt wurde festgestellt, dass Abfallsäcke mit Hauskehricht ohne Gebührenmarke an die Strassen gestellt oder in den Abfallcontainern entsorgt wurden. Kehricht ohne Gebührenmarke werden nicht abgeholt. Es wird deshalb gebeten, die Abfallsäcke mit einer Gebührenmarke zu versehen oder bei Vorrat die bedruckten Gebührensäcke der Gemeinde Kaisten zu verwenden.
Wir danken für die Einhaltung.
Personelles Gemeindeverwaltung
Der Gemeinderat hat Frau Esther John, Kaisten, als Betreuerin der Entsorgungsstelle Boll gewählt. Der Stellenantritt erfolgt am 1. Februar 2023.
Der Gemeinderat wünscht Frau John einen guten Start und viel Freude an der Tätigkeit.
Kühlschränke gesucht
Die Abteilung Asylwesen sucht zwei Kühlschränke in gutem Zustand für Asylsuchende. Anbieter werden gebeten direkt mit den Asylbetreuenden Daniel Gertiser (Tel. 079 316 35 70) oder Anja Kolb (Tel. 079 243 74 88) in Kontakt zu treten.
Besten Dank für Ihre Mithilfe.
Fahrdienst 2023
Der nächste kostenlose Fahrdienst zum Friedhof Äsple findet am Donnerstag, 2. Februar 2023 statt. Abfahrt um 15.00 Uhr beim Gemeindehaus, Rückfahrt um 16.00 Uhr oder nach Absprache.
Gemeindekanzlei Kaisten
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