Bauherrschaft: Christian Meier, Eichmattweg 7, 5082 Kaisten (nachträglich)
Bauobjekt: Ersatz Hecke durch Steingabionen, Parzelle GB Kaisten Nr. 1498, Eichmattweg 7, W2B, Wohnzone 2-geschossig, ES II
Die Akten zu den obigen Baugesuchen liegen in der Zeit vom 7. August bis 5. September 2020 während den ordentlichen Bürozeiten auf der Gemeindekanzlei Kaisten zur Einsicht auf. Allfällige Einwendungen sind während dieser Frist schriftlich und begründet an den Gemeinderat Kaisten zu richten Gemeinde Kaisten, Abteilung Bau und Planung
Bauobjekt: Stützmauer, Parzelle GB Kaisten Nr. 2914, Breitenstrasse, W2A, Wohnzone 2-geschossig, ES II
Bauherrschaft: Feldschützengesellschaft Kaisten
Bauobjekt: Sitzplatzbeschattung, Parzelle GB Kaisten Nr. 541, Kaisterfeld
Mergelabbau Chinzhalde; Rodungsgesuch Das für das Baugesuch erforderliche Rodungsgesuch liegt gemäss § 14 Verordnung zum Waldgesetz des Kantons Aargau vom 16. Dezember 1998 während 30 Tagen, vom 7. August 2020 bis 5. September 2020 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme auf. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend macht, kann innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat zuhanden der Abteilung Wald des Departements Bau, Verkehr und Umwelt gegen das Rodungsgesuch Einwendungen erheben. Einwendungen sind schriftlich einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Wer es unterlässt, gegen das Rodungsgesuch Einwendungen zu erheben, obwohl er dazu Anlass gehabt hätte, kann den Entscheid über das Rodungsgesuch nicht anfechten. Gemeinderat Kaisten
Wahl von Roger Apolloni als Mitglied Naturkummission und stv. Leiter kommunale Erhebungsstelle Landwirtschaft (KEL) Als Mitglied der Naturkommission und als Stellvertreter des Leiters Kommunale Erhebungsstelle Landwirtschaft (KEL) wurde Roger Apolloni, Bündtewegli 6, Kaisten, gewählt. Die Bereitschaft für das Engagement wird behördlicherseits bestens verdankt.
Die Gemeinde Kaisten wünscht Roger Apolloni viel Freude an der Tätigkeit.
Willkommen Aylia Karabacak Am Mittwoch, 12. August 2020 beginnt Aylia Karabacak ihre Ausbildung zur Kauffrau EFZ bei der Gemeindeverwaltung. Der Gemeinderat sowie alle Mitarbeitenden heissen Aylia Karabacak herzlich willkommen und wünschen ihr viel Erfolg und Freude bei den vielfältigen Tätigkeiten.
Reglement Videoüberwachung Das neu erlassene Reglement über die Videoüberwachung Öffentlicher Gebäude und Anlagen der Gemeinde Kaisten kann ab sofort auf der Homepage (https://www.kaisten.ch/reglemente) eingesehen werden.
Bauausschreibung Neubau Reservoir Aespleberg Vergabestelle Einwohnergemeinde Kaisten, vertreten durch den Gemeinderat Objekt Neubau Reservoir Äspleberg mit Werkleitungen Auftragsart Bauauftrag Vergabeverfahren Offenes Verfahren Die Aufträge fallen nicht unter das GATT-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen. Gegenstand und Umfang des Auftrags Aufteilung in mehrere Beschaffungen:
Beschaffung 01: Bauleistungen im Hochbau; Neubau Reservoir mit zwei Trinkwasserkammern à je 650m³ Inhalt. Den Kammern vorgelagert ist das Bedienhaus. Erd- und Umgebungsarbeiten.
Beschaffung 02: Bauleistungen im Tiefbau; Erschliessung des rund 390m vom heutigen Versorgungsnetz entfernten Reservoirstandorts mit Wasser-, EW-, Steuerung- Schmutz- und Sauberwasserleitungen
Bezug der Unterlagen unter www.simap.ch (kostenlos) ab Donnerstag, 6. August 2020 Adresse und Frist für die Einreichung des Angebots Das Angebot ist bis am Donnerstag, 28. August 2020, einzureichen an: Gemeindeverwaltung Kaisten, Poststrasse 7, 5082 Kaisten; Vermerk: Nicht öffnen / Submission Neubau Reservoir Äspleberg Sprache des Verfahrens Deutsch Preis der Angebotsunterlagen Kostenlos Eignungskriterien Vollständiges Angebot Zuschlagskriterien Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien. Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Ausschreibung kann gemäss § 24 ff. SubmD innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Eine Kopie der angefochtenen Ausschreibung und allfällige Beweismittel sind der Beschwerdeschrift beizulegen. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d. h. die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen. Gemeindekanzlei Kaisten
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Nachrichten aus Kaisten: Baugesuche \ Erteilte Baubewilligung \ Herzlich willkommen \ Interimistischer Einsatz von Beat Hauser an der Primarschule Kaisten