Nachrichten aus Kaisten:Baugesuch \ Wahlapero \ Sommerzeit ist Reisezeit \ Drittmeldepflicht
Baugesuch
Bauherrschaft: Carmen und Martin Mühlebach, Ob der Steig 11, 5082 Kaisten
Bauobjekt: Schwedenofen mit Kamin im bestehenden Wintergarten, Parzelle GB Kaisten Nr. 1372, Ob der Steig, W2A, Wohnzone 2-geschossig, ES II
Die Akten zu obigem Baugesuch liegen in der Zeit vom 27. September bis 26. Oktober 2021während den ordentlichen Bürozeiten auf der Gemeindekanzlei Kaisten zur Einsicht auf. Die Gesuchsakten können auch auf der Gemeindehomepage www.kaisten.ch/publikationen eingesehen werden. Allfällige Einwendungen sind während dieser Frist schriftlich und begründet an den Gemeinderat Kaisten zu richten. Gemeinde Kaisten, Abteilung Bau und Planung
Wahlapero Am kommenden Sonntag wird die Gemeindebehörde für die Amtsperiode 2022/25 gewählt. Am Sonntagnachmittag, 26. September 2021, 14.00 Uhr, laden die neu gewählten Mitglieder des Gemeinderates die Bevölkerung zum Wahlapéro ins Restaurant Laurus ein. Coronabedingt gilt die Zertifikatspflicht. Die neu gewählte Behörde freut sich, mit der Bevölkerung auf die neue Legislatur anzustossen.
Sommerzeit ist Reisezeit Die Ferienzeit naht. Viele coronabedingte Massnahmen gilt es zurzeit zu beachten, um eine Reise überhaupt antreten zu können. Die Reisepapiere zu überprüfen sollte dabei nicht vergessen werden. Gültige Papiere sind unabdingbar für eine Reise. Die Einwohnerdienste empfehlen deshalb allen Reiselustigen, ihre Ausweispapiere (Pass und / oder Identitätskarte) zu kontrollieren und die entsprechenden Einreisebestimmungen der Feriendestination zu beachten. Identitätskarten können bei den Einwohnerdiensten persönlich beantragt werden. Dabei sind der alte Ausweis sowie ein aktuelles, den Vorschriften entsprechendes Foto, mitzubringen. Bei Minderjährigen ist die Unterschrift eines sorgeberechtigten Elternteils erforderlich.
Drittmeldepflicht Gerne möchten wir alle privaten Vermieter sowie Verwaltungen darauf aufmerksam machen, dass sie gemäss Register- und Meldegesetz des Kantons Aargau verpflichtet sind, sämtliche ein-, um- und wegziehende Personen innerhalb von 14 Tagen den Einwohnerdiensten zu melden. Es ist möglich, dies online https://www.drittmeldung.ch/ui/#/home vorzunehmen. Nach wie vor sind auch schriftliche Benachrichtigungen per Mail (einwohnerdienste@kaisten.ch) oder Post möglich. Bei Fragen zur Anwendung geben die Einwohnerdienste gerne Auskunft. Vielen Dank für die fristgerechten Mitteilungen. Einwohnerdienste Kaisten
«Fürs Fricktal – fricktal24.ch – die Internet-Zeitung»
Die Polizei Oberes Fricktal führte Anfang April in Kaisten, Unterhalden, während einer Woche eine Geschwindigkeitskontrolle durch.
In diesem Zeitraum wurden rund 31'800 Fahrzeuge gemessen, von welchen 631 die signalisierte...
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