Nachrichten aus Kaisten: Baugesuch \ Erteilte Baubewilligungen \ Unterhalt Rabatten und Neugestaltung \ Zurückschneiden von Hecken und Sträuchern \ Seniorenausflug
Bauobjekt: Umgebungsgestaltung/Stützmauer bei Haus F, Parzelle GB Kaisten Nr. 2852, Hofacherrain, Wohnzone 2-geschossig, ES II
Die Akten zu obigem Baugesuch liegen in der Zeit vom 13. September bis 12. Oktober 2019während den ordentlichen Bürozeiten auf der Gemeindekanzlei Kaisten zur Einsicht auf. Allfällige Einwendungen sind während dieser Frist schriftlich und begründet an den Gemeinderat Kaisten zu richten. Gemeinde Kaisten, Abteilung Bau und Planung
Erteilte Baubewilligungen
Bauherrschaft: Peter Schuler, Chaistelweg 15, 5082 Kaisten
Bauobjekt: Luft/Wasser-Wärmepumpe, Parzelle GB Kaisten Nr. 1322, Chaistelweg, W2A, Wohnzone 2-geschossig, ES II
Bauobjekt: Wohnraumerweiterung mit Cheminée, Parzelle GB Kaisten Nr. 2831, Althausweg, W2B, Wohnzone 2-geschossig, ES II
Bauherrschaft: Philipp Rehmann, Mühliweg 3, 5082 Kaisten
Bauobjekt: Neuerstellung Dachterrasse, Parzelle GB Kaisten Nr. 1550, Mühliweg, WG2, Wohn- und Gewerbezone 2-geschossig, ES III
Unterhalt Rabatten und Neugestaltung Das Team der Unterhaltsbetriebe wird demnächst die Rabatten an den Kantonsstrassen gestalten. Gleichzeitig wird der heutige Kiesbelag beim Eichhörnlibrunnen durch Verbundsteine ersetzt.
Zurückschneiden von Hecken und Sträuchern Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen, Wegen, Trottoirs und Plätzen werden gebeten, alle Bäume, Sträucher, Hecken und Einfriedigungen, welche in den Strassen- bzw. Wegraum hineinragen zurück zu schneiden (§ 109 bis 112 Baugesetz). Dabei sind folgende Vorschriften zu beachten:
Hecken und Sträucher sind auf 0.60 m Abstand, gemessen ab der Grundstückgrenze, zurückzuschneiden. Bei Gehwegen hat der Rückschnitt auf die Hinterkante des Trottoirs zu erfolgen. Seitlich hat der Rückschnitt bis auf die Grundstücksgrenze zu erfolgen.
Über Strassen muss der Fahrraum bis auf eine lichte Höhe von mindestens 4.50 m freigehalten werden. Über Gehwegen und Trottoirs muss die lichte Höhe mindestens 2.50 m betragen.
Strassenlampen, Verkehrssignaltafeln, Strassennamensschilder und Hydranten dürfen nicht überwachsen sein.
An Strasseneinmündungen, Strassenkreuzungen und Ausfahrten auf die Strassen müssen Sichtzonen eingehalten werden. In den Sichtzonen muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 80 cm und einer solchen von 3.00 m gewährleistet sein.
Die Unterhaltsbetriebe werden ca. Mitte Oktober 2019 Kontrollen durchführen. Die Gemeinde Kaisten dankt für die Kenntnisnahme.
Seniorenausflug 131 Frauen und Männer inkl. Begleitpersonen befanden sich am vergangenen 3. September 2019 auf dem traditionellen Jahresausflug der Senioren. Allen Helferinnen und Helfern wird für die Begleitung und Betreuung nochmals ganz herzlich gedankt. Gemeinde Kaisten
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Nachrichten aus Kaisten: Baugesuche \ Erteilte Baubewilligung \ Herzlich willkommen \ Interimistischer Einsatz von Beat Hauser an der Primarschule Kaisten