Publikationen der Gemeinde Kaiseraugst
Von: Gemeinde Kaiseraugst
Nachrichten aus Kaiseraugst: Abbrennen von Feuerwerk an Silvester \ Erneuerung Parkierbewilligung 2023 \ Grabfeldräumung beim Friedhof Kaiseraugst \ Öffnungszeiten der Verwaltung über Weihnachten und Neujahr \ Fangstatistik 2022 und Fischerkarte 2023 \ Anlass der Kulturkommission – Sonntagsmatinée
Abbrennen von Feuerwerk an Silvester
Das Abbrennen von privatem Feuerwerk ist ohne Bewilligung am Nationalfeiertag (Nächte vom 31. Juli/1. August und 1./2. August) und an Silvester (Nacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar) und unter Beachtung aller gebotenen Sicherheitsvorkehrungen gestattet.
Das Abfeuern von Geschützen, Mörsern, Böllern, Petarden und dergleichen ist bewilligungspflichtig. Der Gemeinderat ersucht die Bevölkerung, die Gebrauchsanweisung auf dem Feuerwerkskörper zu lesen und die vorgesehenen Sicherheitsabstände einzuhalten.
Das Feuerwerk darf nicht in der Nähe von Menschenansammlungen oder Tieren gezündet werden. Zudem ist auf das Zünden von Raketen oder lauten Knallkörpern im Bereich von eng besiedeltem Wohngebiet (wie z.B. in der Liebrüti) zu verzichten.
Der Gemeinderat wünscht der Bevölkerung einen guten Start ins neue Jahr und appelliert betreffend dem Abfeuern von Feuerwerkskörpern an die Eigenverantwortung der Bevölkerung.
Die entstandenen Abfälle von Feuerwerkskörpern sind nach komplettem Ausbrennen korrekt zu entsorgen.
Erneuerung Parkierbewilligung 2023
Per 1. Januar 2022 hat die Gemeinde Kaiseraugst von den Parkkarten hinter der Windschutzscheibe auf die digitalen Parkierbewilligungen umgestellt.
Viele dieser Bewilligungen laufen per 31. Dezember 2022 ab. Es wird darauf hingewiesen, dass die Parkierbewilligungen eigenständig über die App «Parkingpay», über den Link https://parkingpay.ch/ oder direkt am Schalter der Einwohnerdienste erneuert werden müssen.
Grabfeldräumung beim Friedhof Kaiseraugst
Aufhebung Sarg-/Erdgräber:
- Grabfeld 2, Gräber Nummer 2.76 bis 2.90 (Zeitraum 1988 bis 1991)
- Grabfeld 4, Gräber Nummer 4.1 bis 4.33 (Zeitraum 1992 bis 1994) Aufhebung Urnengräber:
- Grabfeld 5, Gräber Nummer 5.48 bis 5.56 (Zeitraum 1989 bis 1992)
- Grabfeld 5, Gräber Nummer 5.64 bis 5.77 (Zeitraum 1992 bis 1994)
- Grabfeld 5, Gräber Nummer 5.85 bis 5.96 (Zeitraum 1994 bis 1997)
Nach Ablauf der Ruhezeit von 25 Jahren werden vorgenannte Gräber per 1. Februar 2023 aufgehoben. Die Angehörigen haben Gelegenheit, die Gräber bis 31. Januar 2023 selbständig oder via Drittunternehmen zu räumen und die Grabsteine abzuholen. Nach Ablauf dieser Frist wird die Gemeinde über die noch verbleibenden Grabsteine und Bepflanzungen verfügen
Am Mittwoch, 25. Januar 2023, 18.00 Uhr, findet eine ökumenische Feier auf dem Friedhof Kaiseraugst (Abdankungshalle) zur Aufhebung der vorgenannten Gräber statt. Zu diesem Abschiednehmen sind Interessierte herzlich eingeladen.
Öffnungszeiten der Verwaltung über Weihnachten und Neujahr
Der Gemeindebetrieb bleibt zwischen Weihnachten und Neujahr, von Samstag, 24. Dezember 2022, bis und mit Dienstag, 3. Januar 2023, geschlossen.
Bei Todesfällen ist an allen arbeitsfreien Tagen das Bestattungsunternehmen Heinis AG unter 061 281 22 32 (Pikett) erreichbar. Es steht den Angehörigen frei, ein anderes Bestattungsinstitut zu beauftragen. Für technische Notfälle kann die Pikettnummer 079 820 90 21 angerufen werden.
Der Gemeinderat und das Personal wünschen der Bevölkerung besinnliche Festtage und einen guten Start ins neue Jahr.
Fangstatistik 2022 und Fischerkarte 2023
Es wird daran erinnert, dass alle bisherigen Inhaber einer Fischerkarte 2022 – unabhängig von einer allfälligen Verlängerung – gesetzlich verpflichtet sind, ihre Fangstatistik bis spätestens 31. Januar 2023 dem Fischereiaufseher, Herrn Simon Burkard abzugeben, bzw. per Post zuzustellen (Ahornweg 22,4323 Wallbach).
Am Samstag, 7. Januar 2023, zwischen 09.00 und 11.00 Uhr, werden im «Pumpihuus» (Vereinslokal der Rheingenossenschaft, unterhalb des Alterszentrum Rinau Park) vorhandene Fischerkarten verlängert. Die Verlängerung erfolgt nur gegen Abgabe der ausgefüllten Fangstatistik.
Am gleichen Tag können auch neue Karten bezogen werden. Bezugsberechtigt sind ausschliesslich Einwohnerinnen und Einwohner von Kaiseraugst.
Wichtig: Jeder Fischer der eine Fischereiberechtigung erwerben will, muss seinen SaNa-Ausweis (Sachkundenachweis) vorweisen.
Jugendliche zwischen dem 9. und 11. Altersjahr dürfen ohne Fischerkarte, jedoch nur unter Aufsicht eines Erwachsenen mit SaNa-Ausweis und gültiger Fischerkarte fischen. Ab dem 12. Altersjahr ist ein SaNa-Ausweis vorzuweisen.
Für die neue Fischerkarte wird ein Passfoto benötigt.
Für weitere Auskünfte ist Herr Simon Burkard zuständig, Tel. 079 722 85 29, Mail: simon.burkard@bluewin.ch
Anlass der Kulturkommission – Sonntagsmatinée
Am Sonntag, 8. Januar 2023, 11.00 Uhr, tritt das Gitarren-Duo Priska Weibel und Matthias Müller im Violahof-Saal auf. Tickets können über www.eventfrog.ch oder an der Morgenkasse zu CHF 15 bezogen werden.
Weitere Informationen über www.kaiseraugst.ch > Anlässe
Gemeinderat Kaiseraugst
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