Publikationen der Gemeinde Kaiseraugst
Von: Gemeinde Kaiseraugst
Nachrichten aus Kaiseraugst: Chilbi Kaiseraugst 2018 \ Betreibungsamt; ausserordentliche Öffnungszeiten \ Kultur im Violahof \ Gemeindetageskarten der SBB; Verkaufspreis 2019 \ Verfall Steuern 2018
Chilbi Kaiseraugst 2018
Am Wochenende vom Samstag, 20. Oktober, bis und mit Sonntag, 21. Oktober 2018 findet die alljährliche Chilbi statt. Das Löwen-Parking bleibt deshalb vom Freitag, 19. Oktober 2018, 17.00 Uhr bis und mit Sonntag, 21. Oktober 2016, 20.00 Uhr geschlossen.
Die Zufahrt Dorfstrasse (inkl. Gemeindeparkplatz) und Kastellstrasse ist in diesem Zeitraum nicht möglich und die Schranke Friedhofstrasse bleibt geschlossen.
Der Gemeinderat dankt für das Verständnis.
Betreibungsamt – ausserordentliche Öffnungszeiten
Am Mittwoch, 24. Oktober 2018 bleibt das Betreibungsamt – aufgrund einer Weiterbildung – am Nachmittag geschlossen.
Kultur im Violahof
Angelo Pisano & Band
Die Kulturkommission freut sich, Angelo Pisano & Band mit seinem neuen Programm „Una serata italiana – sulla strada del sole“ am Samstag, 17. November 2018, 20.30 Uhr, im Kulturzentrum Violahof präsentieren zu können. Eintritt CHF 15.00. Tickets können im Vorverkauf während der Schalteröffnungszeiten bei der Gemeinde oder am Veranstaltungsabend an der Kasse bezogen werden.
Franz Hohler
Die Kulturkommission freut sich, den „Wortkünstler“ Franz Hohler zu seiner Lesung „Franz Hohler spaziert durch sein Gesamtwerk“ am Donnerstag, 29. November 2018, 20.00 Uhr, im Violahof begrüssen zu dürfen. Eintritt CHF 15.00, Tickets können im Vorverkauf während der Schalteröffnungszeiten bei der Gemeinde oder am Veranstaltungsabend an der Kasse bezogen werden.
Gemeindetageskarten der SBB – Verkaufspreis 2019
Der Gemeinderat hat beschlossen für die Gemeindetageskarten der SBB keine Preiserhöhung vorzunehmen. Der Preis für eine Tageskarte wird weiterhin CHF 45.00 betragen.
Die Bezugsbedingungen bleiben unverändert. www.kaiseraugst.ch > Freizeit > Tageskarten
Verfall Steuern 2018
Die Steuerpflichtigen werden darauf aufmerksam gemacht, dass gemäss § 223 StG die periodisch geschuldeten Einkommens- und Vermögenssteuern bis zum 31. Oktober 2018 zu begleichen sind. Dies gilt auch, obwohl erst eine provisorische Steuerrechnung vorliegt.
Ab 1. November 2018 wird ein Verzugszins von 5.1 % verrechnet.
Gemeinderat Kaiseraugst
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