Publikationen der Gemeinde Kaiseraugst
Von: Gemeinde Kaiseraugst
Nachrichten aus Kaiseraugst: Abbrennen von Feuerwerk an Silvester \ Covid-19 Schutzmassnahme
Abbrennen von Feuerwerk an Silvester
Das Abbrennen von privatem Feuerwerk ist ohne Bewilligung am Nationalfeiertag (Nächte vom 31. Juli / 1. August und 1. / 2. August) und an Silvester (Nacht vom 31.12. auf den 1.1.) und nur unter Beachtung aller gebotenen Sicherheitsvorkehrungen gestattet. Das Abfeuern von Geschützen, Mörsern, Böllern, Petarden und dergleichen ist bewilligungspflichtig.
Der Gemeinderat ersucht die Bevölkerung, die Gebrauchsanweisung auf den Feuerwerkskörpern zu lesen und die vorgesehenen Sicherheitsabstände einzuhalten. Das Feuerwerk darf nicht in der Nähe von Menschenansammlungen oder Tieren gezündet werden. Zudem ist auf das Zünden von Raketen oder lauten Knallkörpern im Bereich von eng besiedeltem Wohngebiet (wie z.B. in der Liebrüti) zu verzichten.
Der Gemeinderat wünscht der Bevölkerung einen guten Start ins neue Jahr und appelliert betreffend das Abfeuern von Feuerwerkskörpern an die Eigenverantwortung der Bevölkerung. Die entstandenen Abfälle von Feuerwerkskörpern sind nach komplettem Ausbrennen korrekt zu entsorgen.
Covid-19 Schutzmassnahme –Erreichbarkeit Gemeindeverwaltung ab 3. Januar 2022
Der Bundesrat hat am 17. Dezember 2021 eine Verschärfung der Covid-19 Massnahmen beschlossen. Als Reaktion darauf, insbesondere zum Schutz der Bevölkerung sowie des Personals, verlagert deshalb die Gemeinde Kaiseraugst die Kundenkontakte vom Schalter auf andere Kanäle.
Ab 3. Januar 2022 sind physische Kundenkontakte auf der Gemeindeverwaltung nur nach vorgängiger Terminvereinbarung möglich. Sämtliche Verwaltungsabteilungen sind während den ordentlichen Öffnungszeiten per Telefon und Mail erreichbar.
Wir bitten Sie, die zahlreichen online verfügbaren Dienstleistungen unter www.kaiseraugst.ch zu nutzen.
Am 10. Januar 2022 wird der Gemeinderat diese Massnahme hinsichtlich Weiterführung überprüfen und wieder informieren.
Gemeinderat Kaiseraugst
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