Publikationen der Gemeinde Kaiseraugst
Von: Gemeinde Kaiseraugst
Nachrichten aus Kaiseraugst: Winterdienst auf Strassen \ Personalmutationen \ Adventsfenster der Gemeindeverwaltung \ Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates \ Stromzählerablese:rinnen unterwegs
Winterdienst auf Strassen – Hinweise für eine reibungslose Schneeräumung
Damit die Schneeräumung durch den Winterdienst reibungslos erfolgen kann, wird die Bevölkerung gebeten, folgende Punkte zu beachten resp. zu befolgen:
- Eigener Vorplatzschnee nicht auf die Strasse räumen
- Sträucher und Bäume zurückschneiden, so dass diese den Verkehrsraum nicht beeinträchtigen.
- Eigene Fahrzeuge möglichst auf den privaten Vor- / Parkplätze parkieren. Parkierte Fahrzeuge behindern den Räumungsdienst und die Gemeinde lehnt jede Haftung für entstehende Schäden ab.
Die Mitarbeitenden des Winterdienstes danken für die Berücksichtigung der Hinweise. Dies ermöglicht ihnen, die Verkehrsflächen in Kaiseraugst im Winter stets gut unterhalten zu können.
Personalmutationen
Frau Erika Jakob, Leiterin Betreibungen, tritt per Ende November in den vorzeitigen Ruhestand. Frau Jakob war seit April 1999 für die Gemeinde Kaiseraugst tätig. Gemeinderat und die Mitarbeitenden der Verwaltung und Aussenstellen danken ihr für ihren Einsatz und wünschen ihr alles Gute.
Eröffnung Adventsfenster der Gemeindeverwaltung
Montag, 2. Dezember 2024, 18 Uhr, Eingangsbereich Gemeindehaus.
Die Lernenden der Verwaltung enthüllen ihr entworfenes Adventsfenster mit einem Eröffnungskonzert der Musikschule Unteres Fricktal und einem Umtrunk.
Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates für den Rest der Amtsperiode 2022 – 2025
Gemeindepräsidentin Françoise Moser hat nach 14jähriger Zugehörigkeit zum Gemeinderat Kaiseraugst ihren Rücktritt bekannt gegeben. Die Ersatzwahl findet am Sonntag, 9. Februar 2025, statt.
Anmeldeverfahren
Wahlvorschläge sind gemäss § 29 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) von 10 Stimmberechtigten des betreffenden Wahlkreises zu unterzeichnen und müssen bis zum 44. Tag vor dem Hauptwahlgang, d.h. bis Freitag, 27. Dezember 2024, 12.00 Uhr, bei der Abteilung Einwohnerdienste eingereicht sein.
Nach Ablauf dieser Frist ist ein Rückzug der Anmeldungen nicht mehr zulässig. Das erforderliche Formular kann bei den Einwohnerdiensten bezogen werden.
Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Ausserdem findet im ersten Wahlgang bei der Wahl eines Mitgliedes des Gemeinderats in jedem Fall ein Urnengang statt.
Stromzählerableserinnen und -ableser der AEW sind unterwegs
Vom 6. bis 23.Dezember 2024 sind die Zählerableserinnen und -ableser der AEW Energie AG in 50 Aargauer Gemeinden unterwegs.
All jene, die ihren Zählerstand Ende Jahr selbst ablesen möchten, finden unter www.aew.ch/ablesung eine Anleitung und das Meldeformular.
Die Zählerstände können mit dem Onlineformular bis spätestens 5. Januar 2025 übermittelt werden.
Die Stromrechnungen werden im Januar 2025 versendet.
Der Gemeinderat Kaiseraugst
«fricktal24.ch – die Online-Zeitung fürs Fricktal»