Publikationen der Gemeinde Kaiseraugst
Von: Gemeinde Kaiseraugst
Nachrichten aus Kaiseraugst: Naturschutztag \ Verlängerung des Baustellen-Verkehrs Turnhalle Liebrüti \ Verfall der Steuern 2024
Naturschutztag 2024 – Im Einsatz für unsere Natur
Der Natur- und Vogelschutzverein Kaiseraugst und die Gemeinde rufen zur Teilnahme zum jährlichen Naturschutztag auf. Alle sind herzlich willkommen, ihre Arbeitskraft für den Unterhalt der Kaiseraugster Naturschutzobjekte einzusetzen.
Treffpunkt am Samstag, 12. Oktober 2024, 09.00 Uhr, auf dem Schulhausplatz Dorf. Nach dem Arbeitseinsatz wird ein Mittagessen offeriert.
Der Natur- und Vogelschutzverein Kaiseraugst freut sich auf zahlreiche Helferinnen und Helfer.
Verlängerung des Baustellen-Verkehrs Turnhalle Liebrüti
Die Bauzeit für die Sanierung der Garderoben der Turnhalle Liebrüti verlängert sich. Die Fertigstellung der Baumassnahme ist für Mitte April 2025 geplant.
Weiterhin wird der Obere Bötmeweg für Anlieferungen von Bauteilen und für den Abtransport von Bauschutt von Lieferwagen und Lastwagen befahren werden. Dieser Baustellen-Verkehr wird in einer Richtung von der Schwarzackerstrasse in die Liebrütistrasse erfolgen. Auf Fussgänger und Velofahrer wird weiterhin besonders Rücksicht genommen werden.
Verfall der Steuern 2024
Die Steuerpflichtigen werden darauf aufmerksam gemacht, dass gemäss § 223 StG die periodisch geschuldeten Einkommen- und Vermögenssteuern bis zum 31. Oktober 2024 zu bezahlen sind. Dies gilt auch obwohl erst eine provisorische Steuerrechnung vorliegt.
Ab 1. November 2024 wird ein Verzugszins von 5% berechnet. Da der Gesetzgeber voraussetzt, dass die Steuerpflichtigen über ihre Steuerdeklarations- und Zahlungspflichten Kenntnis haben oder sich rechtzeitig darüber bei der Bezugsbehörde (Steuer- oder Finanzverwaltung) informieren, hat der Grosse Rat die Einführung von kostendeckenden Gebühren für Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen beschlossen. Die Gesetzesänderung (StG § 188 Abs. 1) sowie die zugehörende Verordnung (StGV § 65a) wurden vom Regierungsrat auf den 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt. Die Bezugsbehörde ist zum Vollzug der Gebühren verpflichtet.
Übersicht der Mahngebühren:
► Mahnung Steuer- und Verzugszinsausstand CHF 35.00
► Betreibung Steuer- und Verzugszinsausstand CHF 100.00
Bei sich abzeichnendem Zahlungsverzug oder Verzögerung bei der Einreichung der Steuererklärung, muss vor Ablauf der Frist mit der entsprechenden Behörde Kontakt aufgenommen werden, um so allfällige Gebühren zu vermeiden.
Für die rechtzeitigen Zahlungen danken der Gemeinderat und die Abteilung Finanzen.
Neu besteht die Möglichkeit das Steuerkonto Online einzusehen.
Der Gemeinderat Kaiseraugst
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