Publikationen der Gemeinde Kaiseraugst
Von: Gemeinde Kaiseraugst
Nachrichten aus Kaiseraugst: Velowegunterführung Landstrasse; Baustart \ Einbürgerungsgesuch \ Genehmigung Teiländerung Gestaltungsplan Wurmisweg-West in Übereinstimmung mit der öffentlichen Auflage \ Öffnungszeiten der Verwaltung über das Pfingstwochenende
Velowegunterführung Landstrasse – Baustart
Die Bauarbeiten für eine Velowegunterführung unter der Landstrasse starten am 26. Mai 2020 und dauern bis voraussichtlich Ende Oktober 2020. Während der Bauzeit wird die Landstrasse im Bereich Schafbaumweg gesperrt und der Verkehr umgeleitet. Die Vorbereitungsarbeiten für die Umleitung haben bereits am 18. Mai begonnen.
Einbürgerungsgesuch
Folgende Person hat bei der Gemeinde Kaiseraugst ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt:
- Herr Burkay Özdek, Jg. 1985, männlich, Türkei, Weidenweg 31
Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat eine schriftliche Eingabe zu dem Gesuch einreichen. Diese Eingabe kann sowohl positive wie negative Aspekte enthalten.
Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen.
Genehmigung Teiländerung Gestaltungsplan Wurmisweg-West in Übereinstimmung mit der öffentlichen Auflage
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann gegen diesen Beschluss innert einer nicht erstreckbaren Frist von 30 Tagen seit der amtlichen Publikation im Amtsblatt bei der Rechtsabteilung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, Beschwerde führen.
Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 30 Tagen beginnt am Tag nach der Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau zu laufen. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 Baugesetz (BauG) sind ebenfalls berechtigt Beschwerde zu führen.
Wer es unterlassen hat, im Einwendungsverfahren Einwendungen zu erheben, obwohl Anlass dazu bestanden hätte, kann den vorliegenden Entscheid nicht mehr anfechten (§ 4 Abs. 2 BauG).
Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, das heisst, es ist
- a) aufzuzeigen, wie die Rechtsabteilung entscheiden soll, und
- b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. Eine Kopie des angefochtenen Entscheids ist der Beschwerdeschrift beizulegen. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich einzureichen. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst, die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Die Beschlüsse und die einschlägigen Akten können während der Beschwerdefrist auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden. Mit der Genehmigung des Gestaltungsplans Wurmisweg West wird für die im Plan festgelegten, im öffentlichen Interesse liegenden Werke das Enteignungsrecht erteilt (§ 132 Abs. 1 Baugesetz, BauG).
Öffnungszeiten der Verwaltung über das Pfingstwochenende
Der Gemeindebetrieb bleibt am Pfingstmontag, 1. Juni 2020, geschlossen.
Ab Mittwoch, 3. Juni 2020, ist die Gemeinde wieder telefonisch von 08.00 bis 12.00 Uhr erreichbar.
Der Gemeinderat und die Mitarbeitenden wünschen ein schönes Pfingstwochenende.
Gemeinderat Kaiseraugst
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