Publikationen der Gemeinde Kaiseraugst
Von: Gemeinde Kaiseraugst
Nachrichten aus Kaiseraugst: Brennholzsteigerung 2019 \ Strassenraum; Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern \ Provisorische Steuerrechnungen 2019 \ Sanierungsarbeiten Rheinuferweg
Brennholzsteigerung 2019
Die diesjährige Brennholzsteigerung findet am Samstag, 16. März 2019, 14.00 Uhr, bei der Waldhütte statt. Treffpunkt beim Waldeingang Roche.
Es wird empfohlen, gutes Schuhwerk zu tragen.
Strassenraum – Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern
Das Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchen entlang von Verkehrsräumen stellt insbesondere in der Vegetationsperiode eine Daueraufgabe dar.
Nur durch einen regelmässigen Rückschnitt können klar definierte Verkehrsräume mit entsprechend guten Übersichtsverhältnissen sowie die Verkehrssicherheit gewährleistet werden.
Es gelten die folgenden gesetzlichen Bedingungen (§ 42 BauV, § 110 BauG):
Die lichte Höhe für auf die Strasse hinausragende Äste hat 4.50 m und über Gehwegen 2.50 m zu betragen.
An Einmündungen und Strassenverzweigungen muss zudem ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 80 cm und einer solchen von 3.00 m gewährleistet sein. Verkehrssignale, Hydranten und Strassenlampen sind von überragenden Ästen frei zu schneiden.
Zum Schutz der hiesigen Vogelwelt soll bitte zudem beachtet werden, dass
- das Brutgeschäft der Vögel gemäss Art. 17 Abs. 1 lit. b des Jagdgesetzes nicht gestört werden darf,
- während der Brutzeit einheimischer Vögel (zwischen 1. März und 30. September) kein Radikalschnitt der Hecken erfolgen soll,
- bei hohem Anteil an früchtetragenden Heckenarten, welche Tieren eine wichtige Nahrungsquelle im Winter bieten, der Schnitt erst im Februar/März durchgeführt werden soll,
- ein sanfter Rückschnitt respektive der Rückschnitt einzelner Äste zur Einhaltung der Sichtzone und des Strassenabstandes mittels manueller Schere aber jederzeit möglich ist
Die Abteilung Bau steht für Fragen während der Öffnungszeiten zur Verfügung.
Provisorische Steuerrechnungen 2019
Vor kurzem wurden die provisorischen Steuerrechnungen 2019 versandt.
Es gilt zu beachten, dass jede Zahlung vor dem Fälligkeitstermin 31.10.2019 mit einer Zinsgutschrift honoriert wird. Dabei wird auch auf Zahlungen ein Vergütungszins gutgeschrieben, die den fakturierten Rechnungsbetrag übersteigen. Lediglich offensichtlich übersetzte Einzahlungen werden zurückerstattet.
Für das Jahr 2019 beträgt der Vergütungszins 0.1%. Vergütungszinsen für Vorauszahlungen sind steuerfrei (unterliegen nicht der Einkommenssteuer).
Für eine termingerechte Zahlung danken der Gemeinderat und die Abteilung Finanzen.
Sanierungsarbeiten Rheinuferweg
Der Rheinuferweg wird diese Woche saniert. Die Arbeiten sollten bis nächste Woche abgeschlossen sein. Die Signalisation ist zu beachten.
Gemeinderat Kaiseraugst
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