Publikationen der Gemeinde Kaiseraugst
Von: Gemeinde Kaiseraugst
Nachrichten aus Kaiseraugst: Veröffentlichung der Einwohnergemeindeversammlungs-Beschlüsse \ Wahlvorschlag - Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderates – 2. Wahlgang \ Budget 2019 \ Ersatzwahl Vizegemeindepräsidium \ Lichtsignalanlage Mühlegasse \ Öffnungszeiten Jugendhuus während Sommerferien \ Mehr Bewegung – Mehr Vitalität! \ Kultur im Violahof \ Kandidatur Ersatzwahl Vizepräsidium
Veröffentlichung der Einwohnergemeindeversammlungs-Beschlüsse
Gestützt auf § 26 des Gemeindegesetzes werden die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 20. Juni 2018 veröffentlicht:
- Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 13. Dezember 2017
- Kreditabrechnung: Werterhaltungsmassnahmen Strassen 2010-2013
- Rechnung 2017, inkl. Rechenschaftsbericht
- Kreditbegehren: Neuorganisation Archiv und Digitalisierung Verwaltung
- Hallenbad Liebrüti: Verabschiedung Vertrag zwischen Eigentümerschaft und Einwohnergemeinde
- OGA: Überführung GGA-Kopfstation in eine Genossenschaft
- Friedhofreglement: Verabschiedung
- Kreditbegehren: Zusatzkredit Neubau Hirsrütiweg – Änderungsantrag mit Belag aus schwarzem Asphalt
- Nachtragskreditbegehren: Ersatz-Schieber für die Wasser-Zulieferungsleitung zum Reservoir „uf em Berg“
- Verschiedenes und Umfrage
Allen Anträgen wurde zugestimmt. Die Beschlüsse 1 – 9 unterliegen dem fakultativen Referendum. Gemäss § 31 des Gemeindegesetzes sind positive wie negative Beschlüsse der Gemeindeversammlung der Urnenabstimmung zu unterstellen, wenn dies von einem Zehntel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen, gerechnet ab Veröffentlichung, schriftlich verlangt wird. Zur Einreichung eines Referendumsbegehrens kann bei der Gemeindeverwaltung eine Unterschriftenliste bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindeverwaltung zwecks Vorprüfung des Wortlautes eingereicht werden.
Ablauf der Referendumsfrist: 26. Juli 2018
Wahlvorschlag - Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderates für den Rest der Amtsperiode 2018 bis 2021 – 2. Wahlgang
Im 2. Wahlgang ist nur wählbar, wer innert 10 Tagen nach dem ersten Wahlgang durch mindestens 10 Stimmberechtigte angemeldet wird. Folgende Kandidaten haben sich fristgerecht angemeldet:
- Frey Jean Roger Daniel, 1952,
von Gontenschwil AG, Widhagweg 26, SVP - Heller Andreas Thomas, 1966, von Erlinsbach AG, Lindenweg 25, parteilos
Der 2. Wahlgang für die Ersatzwahl eines Gemeinderatsmitgliedes für die restliche Amtsperiode 2018-2021 findet am 23. September 2018 statt.
Budget 2019
Anträge oder Budgeteingaben von Behörden, Kommissionen und Vereinen, welche im Budget 2019 Berücksichtigung finden sollen, sind bis zum 6. Juli 2018 schriftlich und begründet der Abteilung Finanzen einzureichen.
Verspätet eingehende Gesuche können nicht mehr berücksichtigt werden.
Ersatzwahl Vizegemeindepräsidium für den Rest der Amtsperiode 2018-2021
Am Sonntag, 23. September 2018, findet die Ersatzwahl des Vizegemeindepräsidiums für den Rest der Amtsperiode 2018-2021 statt.
Anmeldeverfahren
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) von 10 Stimmberechtigten des betreffenden Wahlkreises zu unterzeichnen und müssen bis zum 44. Tag vor dem Hauptwahltag, d.h. bis am Freitag, 10. August 2018, 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei, eintreffen.
Nach Ablauf dieser Frist ist ein Rückzug der Anmeldung nicht mehr zulässig. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Eine Urnenwahl findet in jedem Fall statt.
Als Vizepräsident/in kann jemand nur gültige Stimmen erhalten, wenn er/sie bereits als Mitglied des Gemeinderates gewählt ist.
Jährliche Ablesung der Wasseruhren
Der jährlich abgelesene Wasserverbrauch ist massgebend für die Erhebung des Wasserzinses und der Gebühr für die Abwasserreinigung. In diesen Tagen erhalten deshalb die Hauseigentümer, bzw. Hausverwaltungen eine Karte, mit der Bitte, den Zählerstand der Wasseruhren per 30. Juni abzulesen und die Karte bis spätestens am 4. Juli 2018 zu retournieren.
Neu kann der Zählerstand auch online unter www.kaiseraugst.ch mitgeteilt werden. Die Anleitung ist auf der Wasserkarte ersichtlich.
Nach Eingang aller ausgefüllten Meldekarten erfolgt der Versand der Wasserrechnungen.
Schon heute bedankt sich der Gemeinderat bei allen Adressaten für ihre aktive und termingerechte Mitwirkung.
Lichtsignalanlage Mühlegasse
Der Ausbau des Knotens Landstrasse/Mühlegasse in einem mit einer Lichtsignalanlage geregelten Knoten hat zum Ziel, die Unfallraten zu senken. Erfahrungen und Unfallstatistiken zeigen, dass die Unfallraten sinken, wenn ein ungeregelter Knoten mit einer Lichtsignalanlage ausgebaut wird.
Die Betriebszeiten werden dahingehend angepasst, dass die Anlage innerhalb des Zeitfensters von 05.00 Uhr bis 22.00 Uhr verkehrsmengenabhängig einschaltet. Das bedeutet, dass die Anlage nur vom Blinkbetrieb auf den normalen Grün-Gelb-Rot-Betrieb schaltet, wenn über einige Zeit eine bestimmte Verkehrsauslastung überschritten wird.
Werktags wird dies, gemäss den aktuellen Verkehrszahlen, am Morgen zwischen 05.00 und 06.00 Uhr der Fall sein. Wenn der Verkehr am Abend unter eine bestimmte Menge sinkt, wird wieder in den Blinkbetrieb geschaltet. Dies dürfte werktags im Normalfall zwischen 19.00 und 20.00 Uhr geschehen.
Wegen des Einkaufs- und Freizeitverkehrs bleibt die Anlage aber grundsätzlich auch samstags und sonntags in Betrieb – sofern die entsprechende Verkehrsbelastung überschritten wird.
Die Umschaltzeiten von der Hauptrichtung auf die untergeordnete Fahrtrichtung sind gemäss gültigen Normen einzuhalten. Die Umschaltzeiten sind abhängig von der Weglänge über den Knoten, dem Längsgefälle der Strassen sowie weiteren objektspezifischen Faktoren. Diese minimale Zeit darf aus Sicherheitsgründen nicht unterschritten werden.
Im Rahmen der Planung der Lichtsignalanlage wird berücksichtig, welche Spuren sinnvollerweise aufeinander folgen sollen damit die Umschaltzeiten möglichst kurz gehalten werden können.
Grundsätzlich wird bei der Festlegung der Wartezeiten die Hauptrichtung priorisiert. Wenn keine anderen Fahrzeuge am Knoten stehen, hat die Hauptrichtung (Augst-Rheinfelden) standardmässig Grün. Das heisst, dass es ohne andere Fahrzeuge auf der Hauptrichtung keine Wartezeit gibt.
Erfolgt eine Anmeldung für Ab- und Einbieger aus und in die Mühlegasse, muss zuerst die Hauptrichtung auf Rot gestellt und dann die Zwischenzeit gemäss den minimalen Sicherheitsanforderungen abgewartet werden.
Öffnungszeiten Jugendhuus während Sommerferien
Wie jedes Jahr macht das Jugendhuus Kaiseraugst während der Sommerferien eine längere Pause.
Der Betrieb bleibt im Zeitraum vom 9. Juli bis 10. August 2018 geschlossen. Die Jugendarbeitenden stehen den Jugendlichen jedoch, ausser in den Wochen 31 und 32, bei Anliegen zur Verfügung.
Nach den Sommerferien ist das Jugendhuus wieder zu folgenden Öffnungszeiten offen:
- Mittwoch: 15.00 bis 19.00 Uhr
- Donnerstag: 17.30 bis 20.00 Uhr
- Freitag: 17.30 bis 22.00 Uhr
Weitere Informationen unter: http://jugikaiseraugst.ch/
Mehr Bewegung – Mehr Vitalität!
Die Kommission für Gesundheit und Alter will im Auftrag der Gemeinde Kaiseraugst die Gesundheit aller Generationen verbessern, indem sie erneut ab März 2018 jeden Menschen unterschiedlichen Alters mit den Playfit Outdoor-fitness-Geräten motivieren will, sich zu bewegen und sportlich zu betätigen.
Ab 23. März 2018 bietet wiederum eine Fachperson von Pro Senectute Bezirk Rheinfelden im Auftrag der Gemeinde Kaiseraugst Instruktion und Begleitung an den Playfitgeräten an folgenden Daten an:
- Donnerstag, 18.30 – 19.30 Uhr, 28. Juni
- Freitag, 9.30 – 10.30 Uhr, 29. Juni
Das Angebot ist kostenlos. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Das Training findet bei jeder Witterung statt. Versicherung ist Sache der Teilnehmenden. Die Playfitgeräte befinden sich an der Westseite Bötmenweg.
Die Geräte können auch ausserhalb der obigen Zeiten benutzt werden.
Kultur im Violahof
Am Samstag, 15. September 2018, 20.00 Uhr, Violahof Kaiseraugst, tritt der bekannte Komiker Rob Spence mit seinem aktuellen Programm „Mad Men“ auf. Eintritt CHF 30.00. Tickets sind an der Abendkasse oder während der Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung erhältlich.
Weitere Informationen: www.kaiseraugst.ch > Kultur/Freizeit > Anlässe
Der Gemeinderat Kaiseraugst
Kandidatur Ersatzwahl Vizepräsidium
Seit über zehn Jahren bin ich als Gemeinderat im Amt. Meine Erfahrung und Schaffenskraft möchte ich nun als Vizepräsident an der Seite der neu gewählten Gemeindepräsidentin Françoise Moser vermehrt zum Wohl unserer Gemeinde einbringen. Deshalb kandidiere ich am 23. September 2018 für die Ersatzwahl des Vizepräsidiums.
Hanspeter Meyer, Gemeinderat Kaiseraugst (FDP)
«Fürs Fricktal – fricktal24.ch – die Internet-Zeitung»