Publikationen der Gemeinde Kaiseraugst
Von: Gemeinde Kaiseraugst
Nachrichten aus Kaiseraugst: Nutzungsplanung Wurmisweg-West \ Entwicklungsleitbild \ Landstrasse K 292 \ Sanierung Hirsrütiweg \ Gesundheit und Alter \ GGA Pratteln
Teilrevision Nutzungsplanung Wurmisweg-West: Mitwirkung und öffentliche Auflage
Nach Abschluss der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe öffentlich aufgelegt (§ 24 Abs. 1 BauG). Die Entwürfe mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht liegen vom Montag, 21. Januar 2019, bis und mit Mittwoch, 19. Februar 2019, auf der Gemeindeverwaltung, Gemeindekanzlei, auf und können während der regulären Öffnungszeiten eingesehen werden.
Hinweise und Vorschläge zu den Entwürfen können im Mitwirkungsverfahren von jedermann innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat eingereicht werden und sind ausdrücklich als solche zu bezeichnen (§ 4 Abs. 2 BauG)
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse besitzt, kann während der Auflagefrist Einwendung einbringen. Gesamtkantonale und regionale Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 und 4 BauG sind ebenfalls einwendungsberechtigt. Die Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat, 4303 Kaiseraugst, einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Am Mittwoch, 23. Januar 2019, und Dienstag, 29. Januar 2019, jeweils von 17.00 bis 19.00 Uhr, wird auf der Gemeindeverwaltung, Gemeinderatszimmer, eine Informationsveranstaltung durchgeführt, an welcher die Bevölkerung ihre Fragen diesbezüglich stellen können. Die Öffnungszeiten werden entsprechend verlängert.
Teiländerung Gestaltungsplan Wurmisweg-West: Mitwirkung
Die Planunterlagen mit Erläuterungen, der Umweltverträglichkeitsbericht und die Stellungnahme des Fachexperten liegen vom Montag, 21. Januar 2019, bis und mit Mittwoch, 19. Februar 2019, auf der Gemeindeverwaltung, Gemeindekanzlei, auf und können während der regulären Öffnungszeiten eingesehen werden. Hinweise und Vorschläge können von jedermann innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat Kaiseraugst eingereicht werden und sind ausdrücklich als solche zu bezeichnen (§ 3 BauG). Es wird darauf hingewiesen, dass es sich beim Mitwirkungsverfahren noch nicht um das öffentliche Auflageverfahren mit Einwendungsmöglichkeit gemäss § 24 BauG handelt.
Am Mittwoch, 23. Januar 2019, und Dienstag, 29. Januar 2019, jeweils von 17.00 bis 19.00 Uhr, wird auf der Gemeindeverwaltung, Gemeinderatszimmer, eine Informationsveranstaltung durchgeführt, an welcher die Bevölkerung ihre Fragen diesbezüglich stellen können. Die Öffnungszeiten werden entsprechend verlängert.
Entwicklungsleitbild Kaiseraugst
Die gemeindliche Bau- und Nutzungsordnung mit dem dazugehörigen Bauzonen- und Kulturlandplan werden zurzeit revidiert. Die Grundlage für die Totalrevision bildet das Entwicklungsleitbild. Es fand ein freiwilliges Mitwirkungsverfahren statt und nun liegt das vom Gemeinderat genehmigte, total überarbeitete, Entwicklungsleitbild vor.
Landstrasse K 292: B-9434 Neubau Rad- und Gehwegunterführung – Bekanntmachung öffentliche Projektauflage
Die Projektpläne, der Landerwerbsplan und die Landerwerbstabelle liegen gemäss § 95 Abs. 2 und 3 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (BauG) während 30 Tagen vom 7. Januar 2019 bis und mit 8. Februar 2019 bei der Abteilung Bau, Gemeindeverwaltung Kaiseraugst, öffentlich auf und sind während der regulären Öffnungszeiten einsehbar.
Einwendungen gegen das Bauprojekt sind während der Auflagefrist schriftlich an das Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abt. Tiefbau, Unterabteilung Realisierung, 5001 Aarau, einzureichen. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Sanierung Hirsrütiweg – 1. Bauetappe
Ab Montag, 21. Januar 2019, beginnen die Strassenarbeiten i.S. Sanierung und Instandsetzung des Hirsrütiweg. Der Strassenabschnitt zwischen Rinaustrasse im Westen und Schafbaumweg im Osten soll saniert werden.
Der Knoten Hirsrütiweg/Schafbaumweg wird dabei zu einem Kreisel mit Betonfahrbahn umgebaut. Im restlichen Abschnitt werden die Randabschlüsse teilweise ersetzt und der Asphaltbelag erneuert. Ebenso finden im gesamten Projektperimeter umfangreiche Werkleitungsarbeiten der AEW Energie AG und der Gemeinde Kaiseraugst statt.
In der ersten Bauetappe werden über den gesamten Projektabschnitt die Werkleitungsarbeiten ausgeführt. Hierfür wird im Hirsrütiweg ein Einbahnregime in Richtung Rinaustrasse eingerichtet. Vom Wurmisweg her kommend, bleibt der Hirsrütiweg bis zur Rinaustrasse in beiden Fahrtrichtungen offen. Ein Linksabbiegen von der Rinaustrasse in den Hirsrütiweg ist untersagt. Für die Buslinie 84 wird eine Umleitung eingerichtet, welche bis zum Ende der Bauarbeiten bestehen bleibt. Im Bereich der Baustelle muss zwischenzeitlich mit verkehrlichen Behinderungen gerechnet werden.
Die Zufahrten zu den Privatliegenschaften sollen bis auf kurze Unterbrüche jederzeit gewährleistet werden. Der Zubringerdienst in Richtung Industrie Rinau wird gebeten, die Baustelle zu umfahren und den Wurmisweg zu verwenden. Diese Verkehrsführung bleibt bis April 2019 bestehen.
Die Anwohner werden bei Änderungen durch die Bauleitung informiert.
Der Gemeinderat dankt für das Verständnis.
Neuauflage Informationsbroschüre „Gesundheit und Alter“
Die Kommission für Gesundheit und Alter hat die erstmals im Jahr 2017 verfasste Informationsbroschüre ‚Gesundheit und Alter‘ überarbeitet und eine Neuauflage erstellt.
In der Informationsbroschüre sind alle nützlichen Adressen von Personen und Organisation enthalten, welche sich im Bereich Gesundheit und Alter in Kaiseraugst engagieren. Die Neuauflage der Informationsbroschüre wurde an alle Haushalte in Kaiseraugst versandt.
GGA Pratteln – Senderumschaltung per 15. Januar 2019
Am 15. Januar 2019 erfolgt eine Senderumschaltung. Sollten ab diesem Datum Sender nicht mehr gefunden werden, muss am Empfangsgerät, wenn möglich der manuelle digitale Sendersuchlauf gestartet werden. Die neue Senderliste wird ab dem Umschalttag auf www.gga.pratteln.ch veröffentlicht.
Gemeinderat Kaiseraugst
«fricktal24.ch – die Online-Zeitung fürs Fricktal»