Publikationen der Gemeinde Kaiseraugst
Von: Gemeinde Kaiseraugst
Nachrichten aus Kaiseraugst: Öffnungszeiten der Verwaltung über Ostern \ Eierlesen \ Banntag \ Einbürgerungsgesuche \ Verkehrsführung während Bauarbeiten in Kaiseraugst \ Hundesteuer
Öffnungszeiten der Verwaltung über Ostern
Der Gemeindebetrieb bleibt über die Osterfeiertage vom Gründonnerstag, 17. April 2024, 11.00 Uhr, bis und mit Dienstag, 22. April 2025, geschlossen. Am Mittwoch, 23. April 2025, ist die Gemeinde wieder zu den ordentlichen Öffnungszeiten erreichbar.
Bei Todesfällen ist die Pikettdienstnummer 061 281 22 32 des Bestattungsunternehmers Heinis an allen arbeitsfreien Tagen erreichbar. Es steht den Angehörigen jedoch frei, ein anderes Bestattungsinstitut zu beauftragen.
Für technische Notfälle ist die Pikettdienstnummer 079 820 90 21 zu wählen.
Der Gemeinderat und die Verwaltungsmitarbeitende wünschen schöne Osterfeiertage.
Eierlesen 2025
Am Sonntag, 27. April 2025, ab 13.30 Uhr findet auf der Dorfstrasse das traditionelle Eierlesen statt. Es treten der Turnverein gegen die Feuerwehr Raurica bei den Erwachsenen und die Jugi4303 gegen die Pfadi Rinau bei den Kindern an. Danach gibt es das traditionelle «Eierdätsch» und Eierspeisen in der Turnhalle Dorf.
Für Unterhaltung sorgen die Musikgesellschaft Kaiseraugst sowie eine Stafette für Kinder.
Eier und/oder Geldspenden werden am Dienstag, 22. April, Mittwoch, 23. April und Donnerstag, 24. April 2025, jeweils ab 18.00 Uhr im Dorf gesammelt. Am Dienstag, 22. April 2025, von 18.00 bis 19.30 Uhr, eine Annahmestelle für Eier beim Feuerwehrmagazin Liebrüti.
Der Turnverein dankt und freut sich auf viele Besucherinnen und Besucher.
Banntag 2025
Dieses Jahr findet der traditionelle Banntag am Donnerstag, 29. Mai 2025, statt. Es wird die Westroute abgelaufen. Die Festwirtschaft wird von der Musikgesellschaft Kaiseraugst geführt. Treffpunkt um 13.30 Uhr beim Schulhausplatz Dorf.
Ebenso wird wieder ein Transportdienst für Personen mit eingeschränkter Mobilität angeboten. Treffpunkte: 14.15 Uhr Schulanlage Dorf und 14.30 Uhr beim Feuerwehrmagazin Liebrüti. Anmeldefrist für den Transportdienst ist Freitag, 23. Mai 2025, 14.00 Uhr. Anmeldungen mit Angabe Einsteigeort telefonisch unter 061 816 90 63 oder per Mail an gemeinde.kaiseraugst@kaiseraugst.ch.
Einbürgerungsgesuche
Folgende Personen haben bei der Gemeinde Kaiseraugst ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt:
- Herr Markus Müller Jg. 1966, männlich, Deutschland, Liebrütistrasse 31
- Frau Angelika Müller Jg. 1969, weiblich, Deutschland, Liebrütistrasse 31
Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat eine schriftliche Eingabe zu den Gesuchen einreichen. Diese Eingabe kann sowohl positive wie negative Aspekte enthalten. D
er Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen.
Verkehrsführung während Bauarbeiten in Kaiseraugst – Umfahrung via Bahnweg
Die Bauarbeiten für die Erweiterung des AEW Wärmeverbunds Kaiseraugst (Ast «Dorf») sind im Gange. Parallel dazu erneuert die AEW Energie AG die Stromleitungen. Gleichzeitig saniert die Gemeinde Kaiseraugst die Wasserleitungen und erweitert das Multimedianetz.
Die Dorfstrasse im Bereich des Bauperimeters ist für den Verkehr gesperrt. Ein Situationsplan mit der genauen Verkehrsführung ist auf der Webseite der Gemeinde Kaiseraugst zu finden.
Lastfahrzeuge mit Anhänger sowie Sattelfahrzeuge dürfen das Quartier nur mit einer Bewilligung befahren, da sie dieses ausschliesslich via Bahnstrasse verlassen können – entgegen dem Einbahnregime. Für diese Ausfahrt ist eine Anfrage bei der Bauleitung erforderlich, um die sichere Durchfahrt zu gewährleisten (Philipp Hirschi, Haldemann Planer AG, +41 58 611 49 21, philipp.hirschi@haldemannplaner.ch).
Diese Regelung gilt für die restliche Dauer des Ausbauprojekts – voraussichtlich bis Frühling 2026.
Hundesteuer 2025/2026
Das neue Hundehalterjahr beginnt am 1. Mai 2025 und dauert bis 30. April 2026. Die jährliche Hundetaxe beträgt CHF 120 pro Hund. Der Versand der Rechnungen erfolgt jeweils im April. Alle Hundehaltende sind verpflichtet, sämtliche ihrem Hund betreffenden Änderungen (Kauf, Verkauf, Wohnortswechsel, Tod etc.) innert 10 Tagen an die Zentrale Datensammelstelle AMICUS (www.amicus.ch, info@amicus.ch) sowie die einwohnerdienste@kaiseraugst.ch zu melden.
Die kantonale Hundegesetzgebung soll ein möglichst konfliktfreies Miteinander im Aargau ermöglichen. Die Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet
- ihren Hund so zu halten, dass Menschen und Tiere nicht gefährdet oder übermässig belästigt werden
- ihren Hund jederzeit unter ihrer Aufsicht und Kontrolle zu halten
- ihren Hund so zu halten, dass die Umwelt nicht belastet wird
- den Hundekot aufzunehmen und zu entsorgen
- dafür zu sorgen, dass Dritte, denen der Hund anvertraut wird, in der Lage sind, die Hundehalterpflichten wahrzunehmen.
Gegenseitiger Respekt und gegenseitige Rücksichtnahme ist das Wichtigste im Umgang miteinander.
Der Gemeinderat Kaiseraugst
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