Publikationen der Gemeinde Kaiseraugst
Von: Gemeinde Kaiseraugst
Nachrichten aus Kaiseraugst: Einladung zur Bundesfeier 2019 \ Vorsicht beim Feuern im Freien; Medienmitteilung \ Abbrennen von Feuerwerk am 1. August \ Römerfest 2019 \Ablauf der Referendumsfrist der Einwohnergemeindeversammlungs-Beschlüsse vom 19. Juni 2019 \ Grünmulden Böötmeweg und Junkholzweg
Einladung zur Bundesfeier 2019
Der Gemeinderat und die Musikgesellschaft Kaiseraugst laden zur alljährlichen Bundesfeier ein.
Sie findet am Mittwoch, 31. Juli 2019, also am Vorabend des eigentlichen Feiertages, im „Höfli“ beim Schulhaus Dorf statt.
Wie im vergangenen Jahr wird die Feier im traditionellen Rahmen stattfinden. Als Gastredner konnte der Slam Poet Kilian Ziegler gewonnen werden. Die Festwirtschaft wird um 18.00 Uhr im Festzelt eröffnet und gleichzeitig beginnt auf der gedeckten Bühne ein abwechslungsreiches Programm mit der „Chapella Clavadatsch“ und der Unterhaltungsmusik „Sorpresa“.
Nach dem Festakt und dem Lampionumzug sorgt „Angelo Pisano & Band“ für Unterhaltung und ladet zum Tanzen ein.
Alle Kinder (bis Ende ordentliche Schulpflicht) erhalten eine Gratiswurst, die sie auf der bereitstehenden Feuerstelle selber braten dürfen. Diejenigen Kinder, die am Lampionumzug teilnehmen, erhalten zudem ein Gratisgetränk.
Die Feier dient vor allem dem gemütlichen Beisammensein der Bevölkerung. Die Veranstalter freuen sich auf zahlreiche Gäste.
Um Unfälle aller Art zu vermeiden, wird die Bevölkerung dringend gebeten, beim Abbrennen von Feuerwerksartikeln die Sicherheitsempfehlungen der Hersteller strikte zu beachten.
Insbesondere ist der nötige Abstand von Personen und Gebäude einzuhalten.
Vorsicht beim Feuern im Freien / Medienmitteilung
Der Kantonale Führungsstab (KFS), die Abteilung Wald und die Abteilung Landschaft und Gewässer des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) sowie die Aargauische Gebäudeversicherung (AGV) mahnen die Bevölkerung weiterhin zur Vorsicht mit Feuer im Freien und Rücksicht bei der Wasserentnahme. Die Gefahrenstufe bleibt unverändert (Stufe 3 von 5).
Mahnung zur Vorsicht – gerade im Hinblick auf den 1. August
Im Wald sollen weiterhin nur die befestigten Feuerstellen genutzt und Feuer nur mit grösster Vorsicht und unter stetiger Aufsicht entfacht werden. Bei starkem Wind ist gänzlich darauf zu verzichten.
Für fliegendes Feuerwerk ist in jedem Fall ein Sicherheitsabstand von 200 Meter zum Waldrand einzuhalten. Höhenfeuer sollen einen Abstand von 50 Meter zum Waldrand berücksichtigen.
Der Gemeinderat hat keine weiteren Verschärfungen auf dem Gemeindegebiet festgelegt, bittet aber die Bevölkerung die entsprechenden Sicherheitsbestimmungen einzuhalten.
Abbrennen von Feuerwerk am 1. August
Das Abbrennen von privatem Feuerwerk ist ohne Bewilligung am Nationalfeiertag (Nächte vom 31. Juli / 1. August und 1. / 2. August) nur unter Beachtung aller gebotenen Sicherheitsvorkehrungen gestattet. Das Abfeuern von Geschützen, Mörsern, Böllern, Petarden und dergleichen ist bewilligungspflichtig.
Der Gemeinderat ersucht die Bevölkerung, die Gebrauchsanweisung auf dem Feuerwerkskörper zu lesen und die vorgesehenen Sicherheitsabstände einzuhalten. Das Feuerwerk darf nicht in der Nähe von Menschenansammlungen oder Tieren gezündet werden.
Zudem ist auf das Zünden von Raketen oder lauten Knallkörpern im Bereich von eng besiedeltem Wohngebiet (wie z.B. in der Liebrüti) zu verzichten.
Der Gemeinderat wünscht der Bevölkerung eine erlebnisreiche Bundesfeier ohne Zwischenfälle und appelliert betreffend dem Abfeuern von Feuerwerkskörpern an die Eigenverantwortung der Bevölkerung.
Römerfest 2019
Das diesjährige Römerfest findet am Samstag, 24. August 2019, von 10.00 bis 18.00 Uhr, und am Sonntag, 25. August 2019, von 10.00 bis 17.00 Uhr, in der Römerstadt Augusta Raurica statt.
Einwohnerinnen und Einwohner von Kaiseraugst haben die Möglichkeit, Eintrittskarten (solange Vorrat) – ausschliesslich für den Eigenbedarf – zu einem stark ermässigten Preis von CHF 6.00 für Erwachsene und CHF 3.50 für Kinder/Jugendliche ab 6 bis und mit 17 Jahren auf der Gemeindeverwaltung, Abteilung Einwohnerdienste, während der Schalteröffnungszeiten zu beziehen.
Weitere Informationen: www.roemerfest.ch
Ablauf der Referendumsfrist der Einwohnergemeindeversammlungs-Beschlüsse vom 19. Juni 2019
Gestützt auf § 32 des Gemeindegesetzes sind die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 19. Juni 2019 in Rechtskraft erwachsen.
Grünmulden Böötmeweg und Junkholzweg
Der Gemeinderat beabsichtigt mit einer 3-Säulen-Strategie die Krähenplage in den Griff zu bekommen. Diese 3 Säulen-Strategie beinhaltet den Nahrungsentzug, die Vergrämung und die Dezimierung der Krähen. Als eine der Massnahmen des Nahrungsentzugs werden ab kommender Woche die beiden Grünmulden am Böötmeweg und Junkholzweg mit Deckeln versehen. Damit sollen zwei potentielle Nahrungsstellen für Krähen geschlossen werden.
Die Bevölkerung wird gebeten, die Deckel nach Gebrauch wieder zu verschliessen und keinen Grünabfall neben den Mulden zu deponieren.
Der Gemeinderat dankt für die Unterstützung.
Gemeinderat Kaiseraugst
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