Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele
Von: mm/f24.ch
Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-S) hat gestützt auf neue Informationen aus der Verwaltung die Detailberatung des neuen Bundesgesetzes über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele abgeschlossen. Sie betont, dass sie eine klare Koregulierung der Akteure der verschiedenen Branchen und der Behörden anstrebt und sich deshalb für eine entsprechende gesetzliche Regelung einsetzt. In der Gesamtabstimmung hat sie die Vorlage mit 10 zu 2 Stimmen angenommen.
Die Kommission hat die Beratung des neuen Bundesgesetzes über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele fortgesetzt, die sie im Herbst des vergangenen Jahres aufgenommen hatte. Sie unterstützt die meisten Vorschläge, die der Bundesrat mit dieser Vorlage unterbreitet.
Sie bekräftigt den Ansatz der Koregulierung. Demgemäss müssen die Akteure der verschiedenen Branchen unter Beizug von Experten des Jugendschutzes sich auf Jugendschutzregelungen verständigen. Sie können beantragen, dass der Bund diese verbindlich erklärt.
Im Weiteren beantragt die Kommission mit 8 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Massnahmen im Bereich der Mikrotransaktionen zu streichen und damit der Fassung des Bundesrates zu folgen. In ihren Augen sollten solche Transaktionen nicht in diesem Gesetz geregelt werden.
Mit 8 zu 4 Stimmen spricht sich die Kommission für die in Artikel 27a vorgesehenen Massnahmen und die Rolle des Bundes zur Förderung der Medienkompetenz und Prävention aus. Sie betont, dass es sich dabei um eine wichtige Bestimmung handelt, die das neue Gesetz vervollständigt, indem sie dem Bund die Möglichkeit gibt, die Arbeit der Kantone zu unterstützen. Eine Minderheit möchte eine klare Kompetenzabgrenzung zwischen Bund und Kantonen und beantragt deshalb, die vom Nationalrat eingeführten Massnahmen zu streichen.
Zu guter Letzt beantragt eine Minderheit, die Bestimmungen von Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe a Punkt 2 zu streichen, mit denen namentlich verhindert werden soll, dass Minderjährige in Begleitung einer Person, die beinahe das gleiche Alter hat wie sie, Zugang zu Inhalten erhalten, für die sie das erforderliche Mindestalter noch nicht haben (Beschluss mit 7 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung gefasst).
In Bezug auf die Teilnahme an Videospielturnieren (Art. 7 Abs. 2 Bst. b) beantragt die Kommission, die vom Nationalrat eingeführte Bestimmung zu streichen, wonach eine begleitete minderjährige Person das für die Teilnahme erforderliche Mindestalter um höchstens zwei Jahre unterschreiten darf (mit 8 zu 4 Stimmen).
In der Gesamtabstimmung hat die Kommission den Gesetzesentwurf mit 10 zu 2 Stimmen angenommen.
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