Mehr Alkohol-Verkäufe an Jugendliche während der Pandemie
Von: mm/f24.ch
Die Statistik der 6‘040 gesamtschweizerisch vorgenommenen Testkäufe im Jahr 2020 zeigt, dass in über 29% der Kaufversuche durch Minderjährige der Alkohol illegal verkauft wurde, was einer Steigerung von rund neun Prozentpunkten entspricht.
Die Einschätzung des Alters ist durch die Maskenpflicht noch schwieriger geworden und die Konzentration auf die Hygienevorschriften haben den Jugendschutz mancherorts in den Hintergrund gedrängt. Dies zeigt einmal mehr die Wichtigkeit von technischen Hilfsmitteln für das Verkaufspersonal. Weitere Studien haben ergeben, dass der Jugendschutz im Internetverkauf hingegen praktisch inexistent ist.
Im Auftrag der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) und im Rahmen der Umsetzung der Präventionsbestimmungen des Alkoholgesetzes hat die Stiftung Sucht Schweiz die Ergebnisse der Alkoholtestkäufe 2020 ausgewertet. Neben den Kantonen und Gemeinden stellen auch immer mehr Detailhandelsketten die Ergebnisse ihrer internen Tests zur Verfügung. Testkäufe geben Aufschluss darüber, wie der Jugendschutz beim Alkoholverkauf eingehalten wird. Dabei zeigt sich folgendes Bild:
Insgesamt wurde in 29,1 % der Fälle illegal Bier und Wein an unter 16-Jährige oder Spirituosen an unter 18-Jährige verkauft. Dies bedeutet eine Steigerung um 8,8 Prozentpunkte gegenüber 2019.
In nur noch knapp 75 % der Fälle (2019: der 81,7 %) hat das Verkaufs- oder Servicepersonal eine Alterskontrolle durchgeführt (mit einer mündlichen Frage und/oder per Ausweiskontrolle).
Auch im Jahr 2020 sind Zweiergruppen von Mädchen weniger kontrolliert worden als Zweiergruppen von Buben. Allein einkaufende Mädchen erhielten auch öfters Alkohol als allein einkaufende Buben.
Die Unterschiede zwischen den Verkaufsstellentypen bleiben nach wie vor bestehen: Am Besten schnitten die Tankstellenshops mit 15 % illegalen Verkäufen ab, gefolgt von den Ladenketten/Grossverteilern mit rund 29 % und den Restaurants/Cafés mit 33,5 %. Schlechter schnitten die Festwirtschaften und Bars mit über 40 % Fehlverkäufen ab. Diese Unterschiede widerspiegeln auch die Rangliste der Kontrollhäufigkeit.
Unabhängig von den Testkäufen in Läden und Gastronomie hat eine neue Untersuchung des Blauen Kreuzes im Auftrag der EZV wiederholt aufgezeigt, dass der Jugendschutz beim Kauf übers Internet praktisch inexistent ist:
In 95 % der Fälle wurde Jugendlichen illegal Alkohol verkauft. Seit einer ähnlichen Studie von Sucht Schweiz im Jahr 2015, die zu vergleichbaren Resultaten führte, hat sich kaum etwas verändert.
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