Publikationen der Gemeinde Hornussen
Von: Gemeinde Hornussen
Nachrichten aus Hornussen: Einwohnerforum 01. April 2020; Absage \ Ersatzwahl für ein Mitglied der Schulpflege vom 17. Mai 2020 für den Rest der Amtsperiode 2018/2021; Anmeldeverfahren \ Öffentliches Tretrecht \ Leinenpflicht für Hunde
Einwohnerforum 01. April 2020; Absage
Das geplante Einwohnerforum vom Mittwoch, 01. April 2020, wird infolge des anhaltenden Coronavirus nicht durchgeführt. Die Bevölkerung wird rechtzeitig über den nächsten Termin des Einwohnerforums informiert.
Der Gemeinderat bedankt sich bei der Bevölkerung für das Verständnis.
Ersatzwahl für ein Mitglied der Schulpflege vom 17. Mai 2020 für den Rest der Amtsperiode 2018/2021; Anmeldeverfahren
Infolge des Wegzuges von Frau Nicole Vogel aus Hornussen hat sie ihre Demission als Mitglied der Schulpflege per 29. Februar 2020 eingereicht.
Die Ersatzwahl für ein Mitglied der Schulpflege für den Rest der Amtsperiode 2018/2021 findet am 17. Mai 2020 statt.
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) unter Erfüllung sämtlicher formeller Erfordernisse von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, (d.h. bis am Freitag, 03. April 2020 12.00 Uhr), einzureichen. Die Wahlvorschläge müssen sämtliche formellen Erfordernisse erfüllen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Nur die bis zu diesem Datum korrekt angemeldeten Kandidaturen können für das Informationsblatt (Wahlvorschlag) berücksichtigt werden, welches zusammen mit dem Wahlzettel den Stimmberechtigten zugestellt wird.
Diese Anmeldung ist jedoch keine Wählbarkeitsvoraussetzung. Weitere Kandidaturen sind bis zum Wahltag möglich. Diese werden den Stimmberechtigten vom Wahlbüro nicht mehr offiziell bekanntgegeben.
Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).
Öffentliches Tretrecht
Es wird darauf hingewiesen, dass das Betreten von Wiesen und Äckern während der Vegetationszeit, d.h. zwischen dem 01. April und 31. Oktober, verboten ist.
Wir bitten die Bevölkerung, diese Bestimmung zu beachten und auf Querfeldeintouren zu verzichten.
Besten Dank.
Der Gemeinderat
Leinenpflicht für Hunde
Wir möchten Sie höflich darauf aufmerksam machen, dass in der Zeit vom 01. April bis 31. Juli im Wald und am Waldrand der Hund an der Leine zu führen ist. Dieses Obligatorium ist gestützt auf den § 19, Abs.1 und 2 des Jagdgesetzes, sowie § 21, Abs.1 der Verordnung zum Jagdgesetz des Kanton Aargau.
Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz des Kantons Aargau, AJSG) vom 24. Februar 2009 § 19 Schutz vor Störungen)
- 1 Wildtiere sind vor Störungen zu schützen.
- 2 Der Regierungsrat erlässt Bestimmungen über die Vermeidung und Beseitigung von Störungen, insbesondere über streunende Hunde und Katzen. Die Kosten allfälliger Massnahmen tragen die Verursachenden.
Verordnung zum Jagdgesetz des Kantons Aargau (Jagdverordnung des Kantons Aargau, AJSV) vom 23. September 2009 § 21 Leinenpflicht für Hunde (§ 19 AJSG)
- 1 Hunde sind im Wald und am Waldrand vom 01. April bis 31. Juli an der Leine zu führen. In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und die konsequente Ausführung dieses Obligatoriums und wünschen Ihnen viele schöne Momente auf den Spaziergängen mit Ihrem Hund.
Gemeinde Hornussen
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