Publikationen der Gemeinde Hornussen
Von: Gemeinde Hornussen
Nachrichten aus Hornussen: Gräberaufhebung \ Gesamterneuerungswahl
Gräberaufhebung auf dem Friedhof Hornussen (nach Ostern 2021)
Die Urnengräber Nrn. 6 bis 11 wie die Erdbestattungsgräber Nrn. 18 bis 34, bei denen die Ruhezeit von 20 Jahren gemäss dem Reglement über das Bestattungs- und Friedhofwesen des Friedhofs abgelaufen ist, werden nach dem 12. April 2021 aufgehoben.
Die Angehörigen haben die Möglichkeit, die Grabmäler und Pflanzen bis zum genannten Termin abzuräumen. Bei allfälligen Fragen können Sie sich direkt beim Mitarbeiter des Regionalen Unterhaltsbetriebes, Herrn Robert Studer (Natel: 079 547 89 50), melden.
Nach dem Abräumungstermin verfällt der Anspruch auf Grabmäler und Pflanzen, ohne dass daraus ein Entschädigungsanspruch seitens der Angehörigen entsteht.
Gesamterneuerungswahl 1. Wahlgang 4 Mitglieder des Wahlbüros/ Stimmenzähler und 1 Mitglied des Wahlbüros/Ersatz-Stimmenzähler vom 07. März 2021; Stille Wahlen
Während der Nachmeldefrist für den vorstehend erwähnten 1. Wahlgang vom 07. März 2021 wurden gleich viele Kandidaten angemeldet, wie Sitze zu vergeben waren.
Da weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen waren, war gemäss § 30 ff GPR eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der weitere Vorschläge eingereicht werden konnten. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl erklärt (§ 30 ff GPR). Dementsprechend wurde folgende Person in stiller Wahl gewählt:
Mitglieder Wahlbüro / Stimmenzähler (4 Sitze)
- Amsler Hans Ulrich, 1964, Eichhof 3 Bözen, parteilos, neu
- Hänny Hans Rudolf, 1961, Poststrasse 13 Bözen, parteilos, neu
- Senn Angeles, 1968, Geerenweg 484 Hornussen, parteilos, neu
- Krasniqi Femi, 1977, Ittenthalerstrasse 18 Hornussen, parteilos, neu
Ersatzmitglieder Wahlbüro / Ersatz-Stimmenzähler (2 Sitze)
- Keller Tamara, 1976, Beckenmatt 9 Bözen, parteilos, neu
- Vetter Thommen Iren, 1971, Dorfstrasse 61 Effingen, parteilos, neu
Wahlbeschwerden (§§ 66 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte GPR) gegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung einer Wahl sind innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses, dem Departement Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau, 5001 Aarau, einzureichen.
Gesamterneuerungswahl 1. Wahlgang 1 Ersatzmitglied Regionale Steuerkommission der Gemeinden Böztal und Zeihen
Während der Nachmeldefrist für den vorstehend erwähnten 1. Wahlgang vom 07. März 2021 wurden gleich viele Kandidaten angemeldet, wie Sitze zu vergeben waren.
Da weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen waren, war gemäss § 33 GPR eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der weitere Vorschläge eingereicht werden konnten. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl erklärt (§ 33 Abs. 2 GPR). Dementsprechend wurde folgende Person in stiller Wahl gewählt:
Regionale Steuerkommission Ersatzmitglied (1 Sitz)
- Herzog Philipp, 1986, Mülimatt 530 Hornussen, parteilos, neu
Wahlbeschwerden (§§ 66 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte GPR) gegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung einer Wahl sind innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses, dem Departement Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau, 5001 Aarau, einzureichen.
Wahlbüro Bözen, Effingen, Elfingen Hornussen
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