Publikationen der Gemeinde Hornussen
Von: Gemeinde Hornussen
Nachrichten aus Hornussen: Bauauflage \ Erteilte Baubewilligungen \ Einwohnergemeindeversammlung \ Referendumsfrist für die Gemeindeversammlung \ Lehrstelle als Kauffrau / Kaufmann (E- oder M-Profil) \ Sommeröffnungszeiten der Verwaltung während den Sommerferien\ Kontrolle der Liegenschaften und Hausgärten auf Ambrosia & Feuerbrand \ Voranzeige Besichtigung Bohrplatz Tiefbohrung Nagra Bözberg 1 \ Aargau Tourismus-Gutscheine – AKB Solidaritätsaktion \ Ersatzwahl Schulpflege
Bauauflage
- Bauherr: Abdulaj Jeton und Sadry, Mülimatt 559, 5075 Hornussen
- Projektverfasser: Abdulaj Jeton und Sadry, Mülimatt 559, 5075 Hornussen
- Grundeigentümer: Abdulaj Jeton und Sadry, Mülimatt 559, 5075 Hornussen
- Objekt: Umgestaltung Umgebung (Sichtschutzwand und Abschlussmauer)
- Ortslage: Parzelle Nr. 987, Mülimatt, 5075 Hornussen
- Planauflage: 03. Juli – 03. August 2020 während den offiziellen
- Öffnungszeiten in der Verwaltung 3plus
Gegen das Bauvorhaben kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Hornussen schriftlich Einwand erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf einen Einwand, der diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Erteilte Baubewilligungen
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligungen erteilt:
- Bosnic Sandi und Arnesa, 5075 Hornussen: Neubau Einfamilienhaus
- Mujota Adnan, 5075 Hornussen: Sichtschutzwände und Sitzplatzüberdachung
Einwohnergemeindeversammlung, Mittwoch, 24. Juni 2020
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die Versammlungsbeschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 24. Juni 2020 veröffentlicht. Laut § 30 des Gemeindegesetzes benötigt es mindestens die Stimmen eines Fünftels der Stimmberechtigten für eine abschliessende Beschlussfassung.
Einwohnergemeinde
An der Einwohnergemeindeversammlung waren 36 der 647 stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner anwesend. Dies entspricht 5.56 % der Gesamtzahl der Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Hornussen.
- Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 22. November 2019; Genehmigung
- Rechenschaftsbericht des Gemeinderates 2019; Kenntnisnahme
- Rechnung 2019; Genehmigung
- Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Elshani-Gashi Vlora; Zusicherung
- Passation Kreditabrechnung Abklärung Zusammenschluss BEEH; Genehmigung
- Verpflichtungskredit für die Erstellung einer barrierefreien Rampe; Genehmigung
- Verpflichtungskredit für den Umbau der bestehenden Toilettenanlage in der Turnhalle Hornussen um einen barrierefreien Zugang zu ermöglichen; Genehmigung
- Verpflichtungskredit für die Umsetzung der GEP-Massnahmen im Zusammenhang mit der Erstellung der Ringleitung Bachstrasse; Genehmigung
- Beitritt zum Jurapark Aargau (JPA); Genehmigung
- Verpflichtungskredit für die Umsetzung einer Tempo-30-Zone über das komplette Gemeindegebiet; Genehmigung
- Verpflichtungskredit für die Reinigung des Horizontalbrunnens Pumpwerk Mühlematt; Genehmigung
- Verpflichtungskredit für die Projektierung der Hochzone Hinterberg-Egg und Grossberg;Genehmigung
Referendumsfrist für die Gemeindeversammlung
Es unterstehen alle Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom Mittwoch, 24. Juni 2020, mit Ausnahme der Zusicherung des Bürgerrechtes an Frau Vlora Elshani-Gashi, dem fakultativen Referendum. Die Beschlüsse, mit Ausnahme der Zusicherung des Bürgerrechtes, werden rechtskräftig, wenn nicht innert 30 Tagen seit Veröffentlichung, d.h. bis 03. August 2020, von einem Viertel der Stimmberechtigten, gemäss § 11 der Gemeindeordnung, das Referendum ergriffen wird. Unterschriftenbogen können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Kommt ein Referendum zustande, wird der Versammlungsentscheid einer Urnenabstimmung unterstellt.
Hornussen, 24. Juni 2020; der Gemeinderat
Lehrstelle als Kauffrau / Kaufmann (E- oder M-Profil)
Bist Du auf der Suche nach einer interessanten und abwechslungsreichen Grundausbildung? Auf den Sommer 2021 ist bei uns auf der Verwaltung 3plus eine Lehrstelle als Kauffrau / Kaufmann (E- oder M-Profil) zu besetzen.
Das komplette Inserat findest Du auf unserer Homepage unter www.verwaltung3plus.ch.
Interesse? Dann sende Deine Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis am 14. August 2020 an die Verwaltung 3plus, Frau Lydia Leubin, Hauptstrasse 7, 5076 Bözen (Tel. 062 865 35 85).
Wir freuen uns auf Deine Bewerbung.
Sommeröffnungszeiten der Verwaltung während den Sommerferien
Die Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung werden während der Sommerferien wieder reduziert. Während der Zeit vom Montag, 06. Juli 2020 bis Freitag, 07. August 2020 gelten für die Abteilungen der Verwaltung 3plus folgende reduzierten Öffnungszeiten:
- Montag bis Freitag: 09.00 bis 12.00 Uhr (nachmittags geschlossen)
Termine ausserhalb der vorstehenden Öffnungszeiten können gerne telefonisch vereinbart werden. Am Nachmittag ist ein Pikettdienst für Notfälle (Bestattungen) sichergestellt. Die Telefonnummer ist unter der Hauptnummer der Verwaltung (062 865 35 85) in Erfahrung zu bringen.
Die reduzierten Öffnungszeiten haben auf die Arbeitszeit des Personals keinen Einfluss.
Ab Montag, 10. August 2020 sind die Schalter wieder zu den gewohnten Bürostunden geöffnet. Gemeinderat und Verwaltung danken für das Verständnis und wünschen allen schöne und erholsame Sommertage.
Kontrolle der Liegenschaften und Hausgärten auf Ambrosia & Feuerbrand
Zwischen Anfang Juli und Ende September sind unsere Ambrosia- und Feuerbrandkontrolleure unterwegs. Es werden bei einzelnen Liegenschaften, Hausgärten und öffentlichen Gartenanlagen stichprobeartige Kontrollen auf allenfalls vorhandene Ambrosia- und Feuerbrandpflanzen durchgeführt. Ambrosia ist eine eingeschleppte, bekämpfungspflichtige Pflanze, die durch ihre Pollen bei vielen Menschen Allergien auslösen kann.
Der Feuerbrand ist eine hochansteckende, gemeingefährliche und meldepflichtige Bakterienkrankheit. Verursacht durch das Bakterium Erwinia amylovora, bedroht er die Obstbäume und eine ganze Anzahl von Zier- und Wildpflanzen in hohem Masse. Eine befallene Pflanze kann innerhalb einer Vegetationsperiode absterben.
Um eine weitere Ausbreitung der Ambrosia und des Feuerbrandes zu verhindern, müssen Befallsherden möglichst schnell entdeckt und vernichtet werden. Dies geschieht durch Ausreissen der Ambrosiapflanzen und Entsorgung mit dem Hauskehricht.
Folgende Personen sind für die Kontrollen zuständig:
- Bözen: Monika Baschnagel und Jeremias Boss
- Elfingen: Robert Studer und Heinz Heuberger
- Hornussen: Robert Studer und Heinz Heuberger
Voranzeige Besichtigung Bohrplatz Tiefbohrung Nagra Bözberg 1
Am Mittwoch, 16. September und am Donnerstag, 24. September 2020, 16.00 bis 18.00 Uhr, organisieren die Gemeinden Bözen, Elfingen und Hornussen zusammen mit dem Gewerbeverein Oberes Fricktal eine Führung und Besichtigung des Bohrplatzes auf dem Bözberg (Vier Linden). Fachleute informieren im Infopavillon mit einer kleinen Ausstellung und einem Vortrag auf der Aussichtsplattform. Eine Anmeldung ist erforderlich, die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Die Ausschreibung mit Anmeldeform ist auf den Homepages veröffentlicht: https://www.gewerbeoberesfricktal.ch/
Machen Sie sich selbst ein Bild von der Tiefbohrung und reservieren Sie sich schon jetzt die Daten.
Aargau Tourismus-Gutscheine – AKB Solidaritätsaktion
In Zusammenarbeit mit der Axpo und der Aargauer Kantonalbank (AKB) hat Aargau Tourismus die Gutscheinaktion «Erlebnismoment Aargau» lanciert. Zusätzlich lässt die AKB über die Gemeinden 20'000 Gutscheine à CHF 25.00 an finanziell Benachteiligte in allen Aargauer Gemeinden zukommen.
Wer einen solchen Gutschein beziehen möchte oder weiss, wer einen solchen durch besonderen Einsatz in diesen schwierigen Zeiten verdient hat, kann sich per Mail an
kanzlei@verwaltung3plus.ch melden (solange Vorrat).
Gemeinde Hornussen
Ersatzwahl für zwei Mitglieder der Schulpflege vom 27. September 2020 für den Rest der Amtsperiode 2018/2021; Anmeldeverfahren
Infolge des Wegzuges von Herrn Patrick Schaffner aus Hornussen hat er seine Demission als Mitglied der Schulpflege per 31. Mai 2020 eingereicht.
Ebenso hat Frau Corina Siegrist Ihre Demission als Mitglied der Schulpflege per Ende September 2020 eingereicht.
Die Ersatzwahl für zwei Mitglieder der Schulpflege für den Rest der Amtsperiode 2018/2021 findet am 27. September 2020 statt.
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) unter Erfüllung sämtlicher formeller Erfordernisse von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, (d.h. bis am Freitag, 14. August 2020 12.00 Uhr), einzureichen. Die Wahlvorschläge müssen sämtliche formellen Erfordernisse erfüllen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Nur die bis zu diesem Datum korrekt angemeldeten Kandidaturen können für das Informationsblatt (Wahlvorschlag) berücksichtigt werden, welches zusammen mit dem Wahlzettel den Stimmberechtigten zugestellt wird.
Diese Anmeldung ist jedoch keine Wählbarkeitsvoraussetzung. Weitere Kandidaturen sind bis zum Wahltag möglich. Diese werden den Stimmberechtigten vom Wahlbüro nicht mehr offiziell bekannt gegeben.
Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).
Wahlbüro Hornussen
«Fürs Fricktal – fricktal24.ch – die Internet-Zeitung»