Da die Anzahl der Kandidierenden für das Wahlbüro / Stimmenzähler und Wahlbüro / Ersatz-Stimmenzähler sowie für die Ersatzmitglieder der regionalen Steuerkommission die Anzahl der zu vergebenden Sitze untersteigt oder dieser entspricht, ist gemäss § 30a GPR eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der weitere Vorschläge eingereicht werden können.
Wahlvorschläge sind von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei innert 5 Tagen, d. h. bis Dienstag, 02. Februar 2021, 12.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen oder auf der Homepage heruntergeladen werden.
Gehen innert der Frist von 5 Tagen keine neuen Anmeldungen ein, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR).
Für den Gemeinderat, die Finanzkommission und die Regionale Steuerkommission findet die Gesamterneuerungswahl am Sonntag, 07. März 2021 statt. Im ersten Wahlgang ist jede stimmberechtigte Person wählbar.
Wahlbüro der Gemeinden Bözen, Effingen, Elfingen, Hornussen und Zeihen
Sirenentest 2021 Am Mittwochnachmittag, 03. Februar 2021, findet von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr in der ganzen Schweiz die jährliche Kontrolle der Alarmsirenen statt. Dabei sind keine Verhaltens- und Schutz-massnahmen zu ergreifen.
Bei der Sirenenkontrolle wird die Funktionstüchtigkeit der stationären und mobilen Sirenen getestet, mit denen die Einwohnerinnen und Einwohner in Katastrophen- und Notlagen oder im Falle eines bewaffneten Konfliktes alarmiert werden. Ausgelöst wird das Zeichen „Allgemeiner Alarm“: Ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer.
Wenn das Zeichen „Allgemeiner Alarm“ jedoch ausserhalb des angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren.
Hinweise und Verhaltensregeln finden Sie im Merkblatt «Alarmierung der Bevölkerung» auf den hintersten Seiten jedes Telefonbuches, auf Seite 680 und 681 im Teletext sowie im Internet unter www.sirenentest.ch.
Der Sirenentest dient neben der technischen Funktionskontrolle der Sireneninfrastruktur auch der Information und Sensibilisierung der Bevölkerung bezüglich Verhalten bei einem Sirenenalarm.
Die Bevölkerung wird um Verständnis für die mit der Sirenenkontrolle verbundenen Unannehmlichkeiten gebeten. Verwaltung 3plus
Bauauflage
Bauherr: Einwohnergemeinde Hornussen, vertreten durch den Gemeinderat 5075 Hornussen
Planauflage: 29. Januar 2021 – 01. März 2021 während der offiziellen Öffnungszeiten in der Verwaltung 3plus
Kant. Bewilligungen: BVUAFB
Gegen das Bauvorhaben kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Hornussen schriftlich Einwand erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf einen Einwand, der diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Gesuche um ordentliche Einbürgerung
Folgende Personen hat bei der Verwaltung 3plus ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt:
Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat eine schriftliche Eingabe zum Gesuch einreichen. Diese Eingaben können positive wie negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen. Gemeinde Hornussen
«fricktal24.ch – die Online-Zeitung fürs Fricktal»
Traditionsgemäss führte die Musikgesellschaft Hornussen am vergangenen Samstag ihr Jahreskonzert durch. In diesem Jahr hat die Musikgesellschaft alle eingeladen, mit dem Traumschiff die Welt zu bereisen.