Publikationen der Gemeinde Hornussen
Von: Gemeinde Hornussen
Nachrichten aus Hornussen: 1. August Rede von Daniele Mezzi, Präsident CVP Bezirk Laufenburg \ Einwohnerforum Hornussen \ Rücksicht auf die Tiere am 1. August - Feuerwerk \ Herzlich Willkommen Claudia Balz \ Herzlich Willkommen Yacine Tahar \ Mitteilung aus der Steuerverwaltung BEEHZ \ Prämienverbilligung 2021
1. August Rede von Daniele Mezzi, Präsident CVP Bezirk Laufenburg
Die Bundesfeier in Hornussen wurde aufgrund COVID-19 abgesagt. Anlässlich der Feier hätte Herr Daniele Mezzi, Präsident CVP Bezirk Laufenburg, eine Ansprache gehalten.
Wir wollen der Bevölkerung seine Worte nicht vorenthalten. Daher ist seine komplette Rede ab dem 31. Juli 2020 auf der Homepage unter www.hornussen.ch sowie auf unserem Facebook-Account für alle zugänglich.
Der Gemeinderat wünscht allen Einwohnerinnen und Einwohner einen wundervollen Nationalfeiertag.
Einwohnerforum Hornussen
Das Einwohnerforum Hornussen findet am 05. August 2020, 20.00 Uhr bis 22.00 Uhr im Birkensaal Hornussen statt.
Folgende Themen werden behandelt:
- Bautätigkeiten
- Stand Zusammenschlussarbeiten
- Littering / Vandalismus im Schulareal
Alle Einwohner/- innen der Gemeinde Hornussen sind eingeladen, sich mit dem Gemeinderatsmitgliedern auszutauschen und ihre Anliegen kund zu tun.
Der Gemeinderat Hornussen freut sich auf zahlreiche Teilnehmer/- innen.
Rücksicht auf die Tiere am 1. August - Feuerwerk
Laute Knalleffekte von Feuerwerken versetzen viele Tiere in Angst und Panik. Brennen Sie deshalb den Tieren zuliebe nur buntes Feuerwerk ohne Knalleffekte ab (Vulkane, Sonnen, etc.) und beschränken Sie sich darauf, das Feuerwerk nur am 1. August zu zünden.
Auch darf Feuerwerk nicht in unmittelbarer Nähe von Ställen, weidenden Tieren oder Wäldern gezündet werden, um die empfindlichen Ohren von Nutz- und Wildtieren zu schonen, aber auch wegen der Brandgefahr. Die meisten Tiere hören wesentlich besser als wir Menschen und reagieren mit Panik und kopfloser Flucht auf die Knallerei. Bei einer Flucht können sie sich zum Beispiel an Zäunen erheblich verletzen oder kopflos auf die Strasse rennen, wo sie Verkehrsunfälle auslösen können.
Herzlichen Dank für die Beachtung zum Wohle der Tiere.
Herzlich Willkommen Claudia Balz
Am 03. August 2020 beginnt Claudia Balz ihre Tätigkeit als Gemeindeschreiber-Stv. bei der Verwaltung 3plus. Wir heissen sie herzlich willkommen und wünschen ihr einen guten Start.
Gemeinderäte Bözen, Elfingen und Hornussen und Verwaltungsteam
Herzlich Willkommen Yacine Tahar
Am 03. August 2020 beginnt Yacine Tahar seine dreijährige Lehre bei der Verwaltung 3plus. Wir heissen ihn herzlich willkommen und wünschen ihm einen guten Start sowie gute und erfolgreiche Ausbildungsjahre.
Gemeinderäte Bözen, Elfingen und Hornussen und Verwaltungsteam
Mitteilung aus der Steuerverwaltung BEEHZ
Die Frist zur Einreichung der Steuererklärung 2019 ist abgelaufen. Kürzlich wurden die ersten Mahnungen verschickt.
Achtung: Neu sind diese gebührenpflichtig!
Sollte nach Erhalt der ersten Mahnung keine Reaktion erfolgen, wird eine zweite Mahnung mit Bussenandrohung ausgestellt. Kurz darauf werden die Bussen verfügt.
Dies hat unangenehme Konsequenzen zur Folge! Es wird eine Veranlagung nach pflichtgemässem Ermessen erfolgen. Die Steuerbehörde holt sich in Folge die nötigen Informationen selber ein (z.B. direkt beim Arbeitgeber).
Wir bitten alle, welche die Unterlagen 2019 noch nicht eingereicht haben, dies möglichst bald zu tun. In begründeten Fällen kann beim Steueramt ein Gesuch um Verlängerung der Frist zur Einreichung der Steuererklärung gestellt werden. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Danke für die Zusammenarbeit.
Prämienverbilligung 2021
Der Kanton Aargau gewährt seinen Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenpflegeversicherung.
Ob Sie Anspruch auf Prämienverbilligung haben, geht aus Ihren Steuerdaten hervor. Es gilt die Steuerveranlagung, die ausgehend vom Anspruchsjahr drei Jahre zurückliegt. Für die Prämienverbilligung 2021 sind deshalb die definitiven Steuerdaten 2018 nötig.
Im September 2020 führt die SVA den automatischen Codeversand an die potenziell Anspruchsberechtigten durch.
Code bestellen
Sollten Sie bis Ende September 2020 keinen Code erhalten haben, können Sie ab Oktober 2020 online unter www.sva-ag.ch – Private – finanzielle Unterstützung – Prämienverbilligung einen Code bestellen.
Online-Antrag stellen
Sobald Sie den Code per Post erhalten haben, können Sie den Antrag auf Prämienverbilligung unter www.sva-ag.ch/pv-online ausfüllen und direkt an die SVA Aargau übermitteln. Der Antrag ist ab Erhalt des Codes innert sechs Wochen zu stellen.
Die Frist zur Antragsstellung für die Prämienverbilligung 2021 läuft bis Ende 2020.
Veränderungen melden
Änderungen der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sind der Sozialversicherung Aargau SVA telefonisch unter 062 836 82 97 oder per E-Mail an ipv@sva-ag.ch zu melden.
Weitere Informationen zur Prämienverbilligung finden Sie unter:
www.sva-ag.ch/Dienstleistungen/Praemienverbilligung
Ihr Steueramt BEEHZ
Gemeinde Hornussen
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