Gegen das Bauvorhaben kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Hornussen schriftlich Einwand erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf einen Einwand, der diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Erteilte Baubewilligung Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligung erteilt:
Information Drohnen-Einsatz Das Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz, BehiG) ist im Januar 2004 in Kraft getreten. Das Gesetz hat den Zweck Benachteiligungen zu verringern oder zu beseitigen, denen Menschen mit Behinderungen ausgesetzt sind.
lm Bereich des öffentlichen Verkehrs verlangt das Gesetz, dass bestehende Bauten und Anlagen sowie Fahrzeuge spätestens bis 2023 grundsätzlich hindernisfrei sind, beziehungsweise an die Bedürfnisse von Menschen mit behinderungsbedingten Beeinträchtigungen angepasst werden müssen.
Im Zeitraum zwischen dem 22. und 26. Februar 2021 werden für die Projektierung der Bushaltestelle Unterdorf Drohnenaufnahmen gemacht. Der Einsatz der Drohne beschränkt sich auf eine kurze Dauer und findet direkt in unmittelbarer Nähe der beiden Bushaltestellen statt. Bei Fragen oder Unklarheiten dazu können Sie sich direkt an die Verwaltung 3plus wenden. Gemeinde Hornussen
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Nachrichten aus Böztal: Abteilung Finanzen am 15./22. März sowie am 5./12. und 19. April 2024 nicht besetzt \ Digitales Raumreservationssystem \ Verkauf Tischwagen \ Gründungsversammlung Trägerverein Tagesstrukturen Böztal \...