Publikationen der Gemeinde Hornussen
Von: Gemeinde Hornussen
Nachrichten aus Hornussen: Einwohnergemeindeversammlung vom Donnerstag, 21. Juni 2018 \ Liebe Hundebesitzer \ Einwohnerforum Hornussen \ Sommeröffnungszeiten der Verwaltung während den Sommerferien \ Offene Stelle beim Unterhaltsbetrieb Verwaltung 3plus \ Beiträge an die familienergänzende Betreuung ab 01. August 2018 – Einheitliches Reglement
Einwohnergemeindeversammlung vom Donnerstag, 21. Juni 2018
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die Versammlungsbeschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 21. Juni 2018 veröffentlicht.
Laut § 30 des Gemeindegesetzes benötigt es mindestens die Stimmen eines Fünftels der Stimmberechtigten für eine abschliessende Beschlussfassung.
An der Einwohnergemeindeversammlung waren 41 der 621 stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner anwesend. Dies entspricht 6.60 % der Gesamtzahl der Stimmberechtigten der Einwohner-gemeinde Hornussen.
- Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 22. November 2017; Genehmigung
- Rechenschaftsbericht des Gemeinderates 2017; Kenntnisnahme
- Verwaltungs- und Bestandesrechnung 2017; Genehmigung
- Zusicherung des Gemeindebürgerrechtes an Celik Bahadir
- Zusicherung des Gemeindebürgerrechtes an Celik Yakub Burak
Referendumsfrist für die Gemeindeversammlung Es unterstehen alle Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom Donnerstag, 21. Juni 2018, mit Ausnahme der Zusicherungen der Bürgerrechte, dem fakultativen Referendum.
Die Beschlüsse werden rechtskräftig, wenn nicht innert 30 Tagen seit Veröffentlichung, d.h. bis 02. August 2018, von einem Viertel der Stimmberechtigten, gemäss § 11 der Gemeindeordnung, das Referendum ergriffen wird. Unterschriftenbogen können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.
Kommt ein Referendum zustande, wird der Versammlungsentscheid einer Urnenabstimmung unterstellt.
Hornussen, 21. Juni 2018
Der Gemeinderat
Liebe Hundebesitzer
Dem Gemeinderat ist zu Ohren gekommen, dass Hundebesitzer ihre Hunde vermehrt auf dem Schulareal und dem Spielplatz frei laufen lassen. Viele Kinder haben Angst vor den Tieren, ausserdem gehört Hundekot nicht auf einen Kinderspielplatz.
Gemäss § 24 Abs. 2 des Polizeireglements vom 01. Mai 2010 (Stand 01. Januar 2016) (PolR) sind Hunde im Bereich von Schul-, Sport- und Friedhofanlagen sowie öffentlichen Spiel- und Grünflächen zwingend an die Leine zu nehmen.
Wir bitten Sie, Ihre Hunde künftig auf dem Spielplatz und auf dem Schulareal nicht frei herumlaufen zu lassen und den Hundekot stets aufzunehmen und zu entsorgen.
Die Schulkinder der Gemeinde Hornussen werden für Ihre Rücksicht dankbar sein.
Gemeinderat Hornussen
Einwohnerforum Hornussen
Das Einwohnerforum Hornussen findet am 04. Juli 2018, 20.00 Uhr bis 22.00 Uhr in den Räumlichkeiten des Mittagstisches (bei der Turnhalle) in Hornussen statt. Alle Einwohner/- innen der Gemeinde Hornussen sind eingeladen, sich mit den Gemeinderatsmitgliedern auszutauschen und ihre Anliegen kund zu tun.
Der Gemeinderat Hornussen freut sich auf zahlreiche Teilnehmer/- innen.
Gemeinderat Hornussen
Sommeröffnungszeiten der Verwaltung während den Sommerferien
Wie bei vielen Gemeinden werden erstmals die Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung während der Sommerferien reduziert.
Während der Zeit vom Montag, 09. Juli 2018 bis Freitag, 10. August 2018 gelten für die Abteilungen der Verwaltung 3plus folgende reduzierten Öffnungszeiten:
- Montag bis Freitag: 09.00 bis 12.00 Uhr (nachmittags geschlossen)
Termine ausserhalb der vorstehenden Öffnungszeiten können gerne telefonisch vereinbart werden. Am Nachmittag ist ein Pikettdienst für Notfälle (Bestattungen) sichergestellt. Die Telefonnummer ist unter der Hauptnummer der Verwaltung (062 865 35 85) in Erfahrung zu bringen.
Die reduzierten Öffnungszeiten haben auf die Arbeitszeit des Personals keinen Einfluss.
Ab Montag, 13. August 2018 sind die Schalter wieder zu den gewohnten Bürostunden geöffnet.
Gemeinderat und Verwaltung danken für das Verständnis und wünschen allen schöne und erholsame Sommertage.
Offene Stelle beim Unterhaltsbetrieb Verwaltung 3plus
Sind Sie auf der Suche nach einer interessanten und abwechslungsreichen Anstellung in der freien Natur wie auch in öffentlichen Gebäuden? Auf August 2018 ist in unserem Dienstleistungsbetrieb eine Stelle als
- Mitarbeiter Regionaler Unterhaltsbetrieb 3plus (Bereich Hauswartung) 100 %
zu besetzen.
Ihr Aufgabengebiet ist vielseitig: Sie unterhalten und reinigen die gemeindeeigenen Liegenschaften. Sie werden für den Unterhalt und Pflege der Grünanlagen verantwortlich sein und unterstützen die Mitarbeiter des Unterhaltsbetriebes. Eine pietätvolle Mitwirkung bei Bestattungen und der Pflege unserer Friedhöfe gehört ebenfalls zu Ihren Tätigkeiten.
Im Rahmen der Entsorgungsarbeiten bei öffentlichen Sammelstellen, der Robidogtour, der Betreuung der Kadaversammelstelle, der Hege und Pflege von öffentlichen Plätzen, dem Waldhaus, der Brunnen, Bushaltestellen und Ruhebänke tragen Sie aktiv zum schönen Erscheinungsbild unserer drei Gemeinden Bözen, Elfingen und Hornussen bei. Sie verfügen auch über die nötige Flexibilität um Einsätze in Bezug auf den Winterdienst ausserhalb der geregelten Arbeitszeiten zu leisten.
Wir bieten:
- Eine abwechslungsreiche, interessante und selbständige Tätigkeit in einem kleinen Team
- Einen zweckmässigen Maschinenpark
- Zeitgemässe Entlöhnung und Anstellungsbedingungen im Rahmen unseres Personal- und Besoldungsreglements
- Unterstützung und Möglichkeiten der fachspezifischen Weiterbildung
Wir erwarten:
- Selbständige, exakte und effiziente Arbeitsweise
- Angenehme Umgangsformen gegenüber der Kundschaft und innerhalb des Teams
- Fahrausweis Kat B
- Initiative und kreative Mitarbeit zur Verbesserung unserer Dienstleistung
- Freude an einer „Allrounder“-Tätigkeit
- Abgeschlossene handwerkliche Ausbildung (mit Vorteil als Fachmann Betriebsunterhalt EFZ Richtung Hausdienst, Elektriker, Sanitär, Reinigungsfachmann oder Landschaftsgärtner)
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Senden Sie Ihr Bewerbungsschreiben mit den üblichen Unterlagen bis am 20. Juli 2018 an die Verwaltung 3plus, Hauptstrasse 7, 5076 Bözen.
Bei allfälligen Fragen stehen Ihnen Herr Robert Studer, Leiter Regionaler Unterhaltsbetrieb, Tel-Nr. 079 547 89 50 sowie Herr Markus Schlatter, Verwaltungsleiter, Tel-Nr. 062 865 35 80 zur Verfügung
Beiträge an die familienergänzende Betreuung ab 01. August 2018 – Einheitliches Reglement
Die Gemeinderäte der Gemeinden Bözen, Effingen, Elfingen, Frick, Gipf-Oberfrick, Herznach, Hornussen, Oberhof, Oeschgen, Wittnau, Wölflinswil, Ueken und Zeihen haben gemeinsam ein einheitliches Reglement über die Gemeinde-Beiträge an die familienergänzende Betreuung erarbeitet. Nachdem alle Gemeindeversammlungen dem Reglement zugestimmt haben, tritt dieses per 01. August 2018 in Kraft.
Höhe der Beiträge
Das neue Reglement sieht vor, abgestuft nach dem für die Krankenkassenprämienverbilligung massgebenden steuerbaren Jahreseinkommen Beiträge an die familienexterne Kinderbetreuung von Kindern ab 3 Monaten bis zum Abschluss der Primarschule auszurichten. So werden bei einem massgebenden Einkommen bis 40‘000 Franken 80 %, bis 50‘000 Franken 70 %, bis 60‘000 Franken 60 %, bis 70‘000 Franken 40 % und bis 80‘000 Franken 20 % der Kosten übernommen.
Beitragsberechtigte Einrichtungen
Beitragsberechtigt ist die Fremdbetreuung von Kindern bei anerkannten Tagesfamilien, in Kindertagesstätten und in Horten.
Wie können die Beiträge geltend gemacht werden?
Die Familien können ihren Anspruch bei der Abteilung Finanzen ihrer Wohngemeinde geltend machen. Vorgängig ist die Rechnung der Betreuungs-Institution zu bezahlen. Der entsprechende Zahlungsnachweis ist vorzulegen. Auszahlungen sind einmal pro Quartal möglich.
Auf dem Antragsformular ist zudem die Abteilung Finanzen zu ermächtigen, die erforderlichen Steuerdaten beim Steueramt zu erheben. Der entsprechende Gemeindebeitrag wird danach berechnet und der Beitrag direkt an die anspruchsberechtigten Eltern ausgerichtet. Die Antragsformulare wie auch die Reglemente können auf den Homepages der Gemeinden heruntergeladen und bei den Abteilungen Finanzen bezogen werden.
Umsetzung des Gesetzes über die familienergänzende Kinderbetreuung
Mit der Inkraftsetzung der Reglemente werden die Vorgaben des kantonalen Gesetzes über die familienergänzende Kinderbetreuung umgesetzt, welches die Gemeinden verpflichtet, den Zugang zu einem bedarfsgerechten Angebot an familienergänzender Betreuung von Kindern bis zum Abschluss der Primarschule sicherzustellen. Die Wohngemeinde hat sich dabei unabhängig vom Betreuungsort entsprechend der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Erziehungsberechtigten an den Kosten zu beteiligen.
GEMEINDERÄTE Bözen, Effingen, Elfingen, Frick, Gipf-Oberfrick, Herznach, Oberhof, Oeschgen, Wittnau, Wölflinswil, Ueken und Zeihen
Bözen, 26. Juni 2018/cst
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