Planauflage: 22. Oktober – 22. November 2021 während den offiziellen Öffnungszeiten in der Verwaltung 3plus in Bözen
Kant.Bewilligungen: BVUAFB
Bauherr: Abdulai Jeton und Sadri, Mülimatt 559, 5075 Hornussen
Projektverfasser: Abdulai Jeton und Sadri, Mülimatt 559, 5075 Hornussen
Grundeigentümer: Abdulai Jeton und Sadri, Mülimatt 559, 5075 Hornussen
Objekt: Gartenhaus
Ortslage: Parzelle Nr. 987, Mülimatt
Planauflage: 22. Oktober – 22. November 2021 während den offiziellen Öffnungszeiten in der Verwaltung 3plus in Bözen
Bauherr: Kelava Stefan und Andrea, Wuhrmattweg 488, 5075 Hornussen
Projektverfasser: Kelava Stefan und Andrea, Wuhrmattweg 488, 5075 Hornussen
Grundeigentümer: Kelava Stefan und Andrea, Wuhrmattweg 488, 5075 Hornussen
Objekt: Schwimmbad (Pool)
Ortslage: Parzelle Nr. 958, Wuhrmattweg
Planauflage: 22. Oktober – 22. November 2021 während den offiziellen Öffnungszeiten in der Verwaltung 3plus in Bözen
Gegen die Bauvorhaben kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Hornussen schriftlich Einwand erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf einen Einwand, der diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
2. Wahlgang für das Amt des Gemeindeammanns für die Amtsperiode 2022/2025; Stille Wahl Gemeindeammann Für den 2. Wahlgang für das Amt des Gemeindeammanns ging folgende Kandidatur ein:
Da gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen waren, war gemäss § 30 ff GPR eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der weitere Vorschläge eingereicht werden konnten. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl erklärt (§ 30 ff GPR). Diese Frist ist am 18. Oktober 2021 um 12.00 Uhr abgelaufen. Während der Nachmeldefrist für den vorstehend erwähnten 2. Wahlgang wurden keine weiteren Kandidaten angemeldet. Dementsprechend wurde folgende Person in stiller Wahl gewählt:
Wahlbeschwerden (§§ 66 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte GPR) gegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung einer Wahl sind innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses, dem Departement Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau, 5001 Aarau einzureichen. WAHLBÜRO BÖZEN, ELFINGEN, EFFINGEN UND HORNUSSEN Gemeinde Hornussen
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