Publikationen der Gemeinde Hornussen
Von: Gemeinde Hornussen
Nachrichten aus Hornussen: Einwohnerforum \ Untersuchungsbericht Quell- und Grundwasserpumpwerke Bözen und Hornussen \ Birnel \ Gemeinde-Beiträge Familienergänzende Kinderbetreuung
Einwohnerforum Hornussen
Das Einwohnerforum Hornussen findet am 16. Oktober 2019, 20.00 Uhr bis 22.00 Uhr im Birkensaal Hornussen statt.
Diesmal steht das Forum unter dem Thema „Wasserversorgung“.
Alle Einwohner/- innen der Gemeinde Hornussen sind eingeladen, sich mit dem Gemeinderat auszutauschen und ihre Anliegen kundzutun.
Der Gemeinderat Hornussen freut sich auf zahlreiche Teilnehmer/- innen.
Untersuchungsbericht Quell- und Grundwasserpumpwerke Bözen und Hornussen
Gerne informieren wir Sie, dass die Tests auf Chlorothalonil der beiden Quellen in Bözen und Hornussen keine kritischen Rückstände aufgewiesen haben.
Wasserverband BEH
Birnel – das feine Produkt für das ganze Jahr
Die Winterhilfe bietet auch dieses Jahr wieder Birnel an. Mit dem Gewinn aus dem Birnel-Verkauf helfen Sie Menschen in Not in der Schweiz und unterstützen so pro Jahr über 20‘000 von Armut betroffenen Menschen – Erwachsene und Kinder, Familien und Alleinstehende – insbesondere mit Abgabe von Betten, Bekleidung, Lebensmittel, bei Bedarf auch Brennholz und ebenso mit dem Bezahlen von dringenden Rechnungen.
Bitte geben Sie uns Ihre Bestellung an Verwaltung 3plus, Hauptstrasse 7, 5076 Bözen, telefonisch unter 062 865 35 85 oder per Mail an kanzlei@verwaltung3plus.ch bis spätestens 25. Oktober 2019 bekannt.
Wir benötigen folgende Angaben: Name/Vorname, Adresse/Gemeinde, Telefonnummer, Bestellung (Grösse, Anzahl).
- 250 g: CHF 4.20
- 500 g: CHF 6.50
- 1.00 kg: CHF 10.60
- 5.00 kg CHF 46.00
- 12.5 kg: CHF 105.00
Gemeinde-Beiträge Familienergänzende Kinderbetreuung
Seit August 2018 haben Familien, welche ihre Kinder fremdbetreuen lassen, unter gewissen Voraussetzungen, Anrecht auf Gemeinde-Beiträge.
Beitragsberechtigte Einrichtungen
Beitragsberechtigt ist die Fremdbetreuung von Kindern bei anerkannten Tagesfamilien, in Kindertagesstätten und in Horten.
Höhe der Beiträge
Bei einem massgebenden Einkommen bis CHF 40‘000.00 werden 80%, bis CHF 50‘000.00 70%, bis CHF 60‘000.00 60%, bis CHF 70‘000.00 40% und bis CHF 80‘000.00 20% der Kosten übernommen.
Wie können die Beiträge geltend gemacht werden?
Die Familien können ihren Anspruch bei der Abteilung Finanzen ihrer Wohngemeinde geltend machen. Vorgängig ist die Rechnung der Betreuungs-Institution zu bezahlen. Der entsprechende Zahlungsnachweis ist vorzulegen.
Die Antragsformulare wie auch die entsprechenden Reglemente können auf den Homepages der Gemeinden heruntergeladen und bei den Finanzverwaltungen bezogen werden.
Gemeinde Hornussen
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