Nachrichten aus Hornussen: Erteilte Baubewilligungen \ Steuern 2020 – Fälligkeit per 31.Oktober 2020
Erteilte Baubewilligungen Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligungen erteilt:
Stranieri Salvatore, Hornussen; Gartenzaun aus Bauelementen
Frank Ruedi, Eich: Anbau überdachter Aussensitzplatz, Hauptstrasse 168
Steuern 2020 – Fälligkeit per 31.Oktober 2020 Ende September wurden die Verfallanzeigen für die noch nicht bezahlten provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern 2020 verschickt. Bereits geleistete Akontozahlungen sind auf dieser Abrechnung berücksichtigt. Der Restbetrag ist per 31. Oktober 2020 zu begleichen. Wem eine fristgerechte Bezahlung der offenen Steuern nicht möglich ist, unterbreitet bitte der Abteilung Finanzen (finanzverwaltung@verwaltung3plus.ch) rechtzeitig einen schriftlichen Zahlungsvorschlag mit Begründung. Für das Jahr 2020 gilt infolge der Corona-Pandemie eine Sonderregelung bei den Verzugszinsen. Vom 1. März bis zum 31. Dezember 2020 ist bei verspäteter Bezahlung der Steuern, die in diesem Zeitraum fällig werden, kein Verzugszins (5,1 Prozent) geschuldet. Ab 01.01.2021 gelten wieder die ordentlichen Verzugszinsregelungen. Eine fristgerechte Bezahlung lohnt sich trotzdem, denn nach erfolgter Mahnung kann die Forderung ohne weitere Vorankündigung betrieben werden. Vorauszahlungen werden mit einem Vergütungszins von 0,1 Prozent honoriert. Dieser Vergütungszins ist steuerfrei. Die Abteilung Finanzen dankt für eine fristgerechte Bezahlung der Kantons- und Gemeindesteuern 2020 bis zum 31. Oktober 2020. Gemeinde Hornussen
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