Publikationen der Gemeinde Hornussen
Von: Gemeinde Hornussen
Nachrichten aus Hornussen: Ersatzwahl für zwei Mitglieder der Schulpflege vom 27. September 2020 für den Rest der Amtsperiode 2018/2021; Anmeldeverfahren \ Einwohnerforum Hornussen \ Lehrstelle als Kauffrau/Kaufmann (E- oder M-Profil) \ Sommeröffnungszeiten der Verwaltung während den Sommerferien \ Rücksicht auf die Tiere am 1. August - Feuerwerk
Ersatzwahl für zwei Mitglieder der Schulpflege vom 27. September 2020 für den Rest der Amtsperiode 2018/2021; Anmeldeverfahren
Infolge des Wegzuges von Herrn Patrick Schaffner aus Hornussen hat er seine Demission als Mitglied der Schulpflege per 31. Mai 2020 eingereicht.
Ebenso hat Frau Corina Siegrist Ihre Demission als Mitglied der Schulpflege per Ende September 2020 eingereicht.
Die Ersatzwahl für zwei Mitglieder der Schulpflege für den Rest der Amtsperiode 2018/2021 findet am 27. September 2020 statt.
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) unter Erfüllung sämtlicher formeller Erfordernisse von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, (d.h. bis am Freitag, 14. August 2020 12.00 Uhr), einzureichen.
Die Wahlvorschläge müssen sämtliche formellen Erfordernisse erfüllen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Nur die bis zu diesem Datum korrekt angemeldeten Kandidaturen können für das Informationsblatt (Wahlvorschlag) berücksichtigt werden, welches zusammen mit dem Wahlzettel den Stimmberechtigten zugestellt wird.
Diese Anmeldung ist jedoch keine Wählbarkeitsvoraussetzung. Weitere Kandidaturen sind bis zum Wahltag möglich. Diese werden den Stimmberechtigten vom Wahlbüro nicht mehr offiziell bekanntgegeben.
Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).
Wahlbüro Hornussen
Einwohnerforum Hornussen
Das Einwohnerforum Hornussen findet am 05. August 2020, 20.00 Uhr bis 22.00 Uhr im Birkensaal Hornussen statt.
Folgende Themen werden behandelt:
- Bautätigkeiten
- Stand Zusammenschlussarbeiten
- Littering / Vandalismus im Schulareal
Alle Einwohner/- innen der Gemeinde Hornussen sind eingeladen, sich mit dem Gemeinderatsmitgliedern auszutauschen und ihre Anliegen kund zu tun.
Der Gemeinderat Hornussen freut sich auf zahlreiche Teilnehmer/- innen.
Lehrstelle als Kauffrau / Kaufmann (E- oder M-Profil)
Bist Du auf der Suche nach einer interessanten und abwechslungsreichen Grundausbildung?
Auf den Sommer 2021 ist bei uns auf der Verwaltung 3plus eine Lehrstelle als Kauffrau / Kaufmann (E- oder M-Profil) zu besetzen.
Das komplette Inserat findest Du auf unserer Homepage unter www.verwaltung3plus.ch.
Interesse? Dann sende Deine Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis am 14. August 2020 an die Verwaltung 3plus, Frau Lydia Leubin, Hauptstrasse 7, 5076 Bözen (Tel. 062 865 35 85).
Wir freuen uns auf Deine Bewerbung.
Sommeröffnungszeiten der Verwaltung während den Sommerferien
Die Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung werden während der Sommerferien wieder reduziert.
Während der Zeit vom Montag, 06. Juli 2020 bis Freitag, 07. August 2020 gelten für die Abteilungen der Verwaltung 3plus folgende reduzierten Öffnungszeiten:
- Montag bis Freitag: 09.00 bis 12.00 Uhr (nachmittags geschlossen)
Termine ausserhalb der vorstehenden Öffnungszeiten können gerne telefonisch vereinbart werden. Am Nachmittag ist ein Pikettdienst für Notfälle (Bestattungen) sichergestellt. Die Telefonnummer ist unter der Hauptnummer der Verwaltung (062 865 35 85) in Erfahrung zu bringen.
Die reduzierten Öffnungszeiten haben auf die Arbeitszeit des Personals keinen Einfluss.
Ab Montag, 10. August 2020 sind die Schalter wieder zu den gewohnten Bürostunden geöffnet.
Gemeinderat und Verwaltung danken für das Verständnis und wünschen allen schöne und erholsame Sommertage.
Rücksicht auf die Tiere am 1. August - Feuerwerk
Laute Knalleffekte von Feuerwerken versetzen viele Tiere in Angst und Panik. Brennen Sie deshalb den Tieren zuliebe nur buntes Feuerwerk ohne Knalleffekte ab (Vulkane, Sonnen, etc.) und beschränken Sie sich darauf, das Feuerwerk nur am 1. August zu zünden.
Auch darf Feuerwerk nicht in unmittelbarer Nähe von Ställen, weidenden Tieren oder Wäldern gezündet werden, um die empfindlichen Ohren von Nutz- und Wildtieren zu schonen, aber auch wegen der Brandgefahr. Die meisten Tiere hören wesentlich besser als wir Menschen und reagieren mit Panik und kopfloser Flucht auf die Knallerei. Bei einer Flucht können sie sich zum Beispiel an Zäunen erheblich verletzen oder kopflos auf die Strasse rennen, wo sie Verkehrsunfälle auslösen können.
Herzlichen Dank für die Beachtung zum Wohle der Tiere.
Gemeinde Hornussen
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