Publikationen der Gemeinde Hornussen
Von: Gemeinde Hornussen
Nachrichten aus Hornussen: Erteilte Baubewilligung \ Bauauflage \ Verkehrsbeschränkung Tempo 30 \ Gebäudenachführung der Amtlichen Vermessung im November/Dezember 2020 \ Adventszauber in der Scheune
Erteilte Baubewilligung
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligung erteilt:
- Schilling-Wülser Willi, Hornussen; Umbau Liegenschaft Hauptstrasse 52
Bauauflage
- Bauherr: Screm Peter, Bündtewegli 8, 5082 Kaisten
- Projektverfasser: Screm Peter, Bündtewegli 8, 5082 Kaisten
- Grundeigentümer: Armasuisse Immobilien, Auhofweg 7, 5200 Brugg
- Objekt: Umnutzung Bunker
- Ortslage: Parzelle Nr.715, Breiti
- Planauflage: 06. November – 07. Dezember 2020 während den offiziellen
- Öffnungszeiten in der Verwaltung 3plus
- Kant. Bewilligungen: BVUAFB
Gegen das Bauvorhaben kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Hornussen schriftlich Einwand erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf einen Einwand, der diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Verkehrsbeschränkung Tempo 30
Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01) und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 (SSV; SR 741.21) werden folgende Verkehrsbeschränkungen verfügt:
Signal 2.59.1 «Zonensignal Tempo 30» und in Gegenrichtung Signal 2.59.2 «Ende Zonensignal Tempo 30»
- Mülimatt ab Hauptstrasse bei Parzelle 34
- Ittenthalerstrasse ab Hauptstrasse bei Parzelle 47
- Ittenthalerstrasse bei Einmündung Rebenweg
- Parzelle 485 (Flurweg) bei Einmündung in Ittenthalerstrasse
- Parzelle 1 (Flurweg) bei Einmündung in Ittenthalerstrasse
- Obere Bachdellen ab Südhangweg bei Parzelle 99
- Bachstrasse ab Hauptstrasse bei Parzelle 217
- Wuhrmattweg ab Zeiherstrasse bei Parzelle 67
- Bahnhofstrasse ab Hauptstrasse bei Parzelle 146
- Bahnhofstrasse ab Zeiherstrasse bei Parzelle 181
- Kirchgasse ab Zeiherstrasse gegenüber Parzelle 268
- Mülibergweg ab Zeiherstrasse gegenüber Parzelle 275
- Mülihaldenweg vor Parzelle 316
- Schulstrasse bei Parzelle 328
Einsprachen
Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkungen sind innert 30 Tagen seit Publikation vom 06. November 2020 bis 07. Dezember 2020 bei der verfügenden Behörde einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.
Gemeinderat Hornussen
Gebäudenachführung der Amtlichen Vermessung im November / Dezember 2020
Als Nachführungsgeometer ist die BREM Geomatik im Bezirk Laufenburg von Amtes wegen verpflichtet, die Amtliche Vermessung aktuell zu halten.
Die Information über bauliche Veränderungen erhalten wir laufend von der Gemeindebehörde und der Aargauischen Gebäudeversicherung aufgrund von erteilten Bewilligungen (Baubewilligung, kantonales Gebäude- und Wohnungsregister).
In den nächsten Wochen wird eine Messequipe vor Ort die für den Grundbuchplan relevanten baulichen Veränderungen aufnehmen. Aufgrund der vielen Meldungen ist es uns nicht möglich, jeden Grundeigentümer einzeln zu orientieren und Termine für die Feldaufnahmen zu vereinbaren. Sie werden daher auf diesem Weg orientiert und höflich gebeten, unseren Mitarbeitern den Zugang zum Grundstück zu gewähren.
Bei Fragen erhalten Sie unter der Nummer 062 865 30 00 gerne Auskunft.
Für Ihr Verständnis bedanken wir uns.
Adventszauber in der Scheune
Die im Mitteilungsblatt vom November angekündigte Ausstellung findet infolge Covid-19 nicht statt.
Gemeinde Hornussen
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