Publikationen der Gemeinde Hornussen
Von: Gemeinde Hornussen
Nachrichten aus Hornussen: Ersatzwahl für ein Mitglied der Finanzkommission für den Rest der Amtsperiode 2018/2021; Anmeldeverfahren
Ersatzwahl für ein Mitglied der Finanzkommission vom 24. November 2019 für den Rest der Amtsperiode 2018/2021; Anmeldeverfahren
Infolge des Wegzuges von Herrn Christoph Schweizer aus Hornussen hat er seine Demission als Mitglied der Finanzkommission per 31. Oktober 2019 eingereicht.
Die Ersatzwahl für ein Mitglied der Finanzkommission für den Rest der Amtsperiode 2018/2021 findet am 24. November 2019 statt.
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) unter Erfüllung sämtlicher formeller Erfordernisse von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, (d.h. bis am Freitag, 11. Oktober 2019, 12.00 Uhr), einzureichen. Die Wahlvorschläge müssen sämtliche formellen Erfordernisse erfüllen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.
Nur die bis zu diesem Datum korrekt angemeldeten Kandidaturen können für das Informationsblatt (Wahlvorschlag) berücksichtigt werden, welches zusammen mit dem Wahlzettel den Stimmberechtigten zugestellt wird.
Diese Anmeldung ist jedoch keine Wählbarkeitsvoraussetzung. Weitere Kandidaturen sind bis zum Wahltag möglich. Diese werden den Stimmberechtigten vom Wahlbüro nicht mehr offiziell bekannt gegeben.
Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).
Wahlbüro Hornussen
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