Publikationen der Gemeinde Herznach
Von: Gemeinde Herznach
Nachrichten aus Herznach: Beschlüsse Gemeindeversammlung \ Baubewilligung \ Information \ Öffnungszeiten \ Abbrennen von Feuerwerk
Rechtskraft Beschlüsse Gemeindeversammlung vom 07.06.2019
Die Beschlüsse der Ortsbürger- und Einwohnergemeindeversammlung vom 07.06.2019 wurden am 13.06.2019 publiziert und sind am 16.07.2019 rechtskräftig geworden, mit Ausnahme der Einbürgerungsvorlagen. Niemand hat das Referendum ergriffen. Die Beschlüsse zu den Einbürgerungsvorlagen sind am 07.06.2019 rechtskräftig geworden, da diese nicht dem Referendum unterstehen.
Baubewilligung
- Gesuchsteller: Spyk Immobilien AG, Herr Andreas Schmid, Hauptstrasse 2, 5027 Herznach
- Grundeigentümer: Spyk Immobilien AG, Hauptstrasse 2, 5027 Herznach
- Projektverfasser: Felber Widmer Schweizer Architekten SIA AG, Vordere Vorstadt 8, 5000 Aarau
- Bauvorhaben: Abbruch Brandruine und Ersatzneubau Spyk Bänder
- Ort: Hauptstrasse 2, Parz. Nr. 9
- Öffentliche Auflage: 26.07.-26.08.2019
Die Baugesuchakten können während der Auflagefrist in der Gemeindekanzlei Herznach eingesehen werden (Schalteröffnungszeiten beachten oder Voranmeldung).
Information an die Einwohner von Herznach
Vom Montag, 29. Juli bis Mittwoch, 31. Juli 2019 wird auf der Verbindungsstrasse Kornberg (Gipf-Oberfricker Seite) der neue Belag eingebaut. Während dieser Zeit werden die Lastwagen über die Bergwerkstrasse auf die Baustelle zufahren. Wir danken für Ihr Verständnis.
Öffnungszeiten über Nationalfeiertag 2019
Die Gemeindeverwaltung bleibt am Donnerstag und Freitag, 1. + 2. August 2019 geschlossen. Vielen Dank für das Verständnis.
Der Gemeinderat und das Personal wünschen einen schönen Nationalfeiertag.
Abbrennen von Feuerwerk (1. August)
Das Abbrennen von Feuerwerk am 31. Juli und 1. August entspricht einer langjährigen Tradition. Seit Jahren ist es aber zur Unsitte geworden, dass mit der Knallerei schon Tage vor dem Nationalfeiertag begonnen wird und Feuerwerk und Knallkörper auch nach dem 1. August abgebrannt werden.
Gemäss § 18 des geltenden Polizeireglements der Gemeinde Herznach kann Feuerwerk am 31. Juli, 1. August, 31. Dezember und 1. Januar ohne besondere Bewilligung abgebrannt werden. Feuerwerke ausserhalb dieser Daten und das Abfeuern von Geschützen, Mörsern, Petarden und dergleichen muss vom Gemeinderat bewilligt werden.
Gemeindekanzlei Herznach
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