Gemeindeversammlung Herznach-Ueken
Von: Harry Wilhelm
Die ersten Budgets der Fusionsgemeinde Herznach-Ueken sind genehmigt. Die neue Gemeinde startet mit einem Steuerfuss von 110 %. Die meisten Reglemente sind unter Dach und Fach, die Gebühren mit Ausnahmen einheitlich.
Das gestern Freitag von 60 Stimmberechtigen genehmigte Budget 2023 der Ortsbürgergemeinde Herznach-Ueken schliesst mit einem Defizit von 28'300 Franken ab. Die Ortsbürgergemeinde hat neu 301 Stimmberechtigte. Ab 1. Januar 2023 wird der Forstbetrieb als selbständige Gemeindeanstalt mit eigener Jahresrechnung geführt. In der Investitionsrechnung sind die mutmasslichen Kosten für den Vita Parcours sowie der Beitrag an die neue Forstanstalt abgebildet. Die neue Ortsbürgergemeinde wird Ende 2022 ein Vermögen 1.14 Millionen Franken haben.
220 anwesende Stimmberechtigte stimmen der neuen Gemeindeordnung mit grosser Mehrheit zu. Über die «Verfassung» muss obligatorisch auch an der Urne abgestimmt werden. Die neue Einwohnergemeinde hat insgesamt 1742 Stimmberechtigte.
Das Entsorgungsreglement mit einheitlichen Entsorgungsgebühren wird deutlich genehmigt. Die Gebühren insgesamt bleiben im bisherigen Rahmen. 2023 werden Gebührensäcke eingeführt. Für Betriebe gibt es neu keine Grundgebühr mehr.
Die Stimmberechtigen genehmigen auch das neue Gebührenreglement für Baugebühren mit ebenfalls einheitlichen Gebühren. Wer sein Baugesuch künftig über digitale Plattformen einreicht, wird mit einem Rabatt von 20 % belohnt.
Das Erschliessungsfinanzierungsreglement, welches unter anderem die Anschluss- und Verbrauchsgebühren beinhaltet, wird knapp zurückgewiesen. Der Gemeinderat wird das Reglement überarbeiten und neu vorlegen müssen. Eine Konsequenz der Rückweisung ist, dass in den Ortsteilen Ueken und Herznach 2023 bis auf Weiteres unterschiedliche Anschluss- und Wasser-sowie Abwassergebühren zu verrechnen sein werden.
Die Gemeinderatshonorare werden neu angepasst, der Gemeindepräsident wird mit 20'000 Franken, der Vizepräsident mit 15'000 Franken und die Mitglieder des Gemeinderates mit je 12'000 Franken pro Jahr entschädigt. Hinzu kommen Pauschalspesen von 1'200 Franken pro Jahr und Person.
Die Stimmberechtigen stimmen auch dem ersten Budget der Einwohnergemeinde Herznach mit einem Aufwandüberschuss von 149’500 Franken mit grosser Mehrheit zu. Der Steuerfuss wird neu auf 110 % festgelegt. Das Defizit entspricht praktisch den 2023 erwarteten einmaligen Restkosten für die Umsetzung der Fusion.
Der Saldo der «Wasserkasse» kann aktuell nicht mehr präzis beziffert werden, da die neue Gemeinde nicht die neue Wassergebühr von 2.00 Franken pro Kubik im Zusammenhang mit der Rückweisung des Erschliessungsfinanzierungsfinanzierungsreglements per Anfang 2023 einführen kann. Herznach wird weiter einen Wasserpreis von 80 Rappen, Ueken von 1.50 Franken rechnen müssen.
Die Abwasserbeseitigung schliesst mit einem Aufwandüberschuss von 70'200 Franken ab. Das ist vor allem auf einmalige Kosten und den höheren Beitrag an den Abwasserverband zurückzuführen. Die Abfallbewirtschaftung schliesst ebenfalls mit einem etwas höheren Defizit von 20'000 Franken ab.
Da keine grösseren Investitionen geplant sind und noch genügend Kapital in dieser Spezialfinanzierung vorhanden ist, drängt sich keine Gebührenanpassung auf. Ertrag und Kosten der Elektra Ueken steigen merklich, dies hängt mit höheren Strompreisen zusammen.
Der Ortsteil Herznach wird von der AEW versorgt, in Ueken weiter von einer eigenen Elektra. Die Strompreise in den Ortsteilen liegen nicht wesentlich auseinander, die Strompreise Ueken liegen etwas den Herznacher Preisen, die Differenz ist nicht allzu hoch.
Das Personalreglement der neuen Gemeinde entspricht weitgehend den Reglementen der Gemeinden Herznach und Ueken und wurde lediglich redaktionell angepasst. Die Gemeindeversammlung genehmigt dieses Reglement ohne Gegenstimme.
Im Rahmen des letzten Traktandums der Gemeindeversammlung informiert der Gemeinderat über die laufenden Projekte und den Stand über die Umsetzungsarbeiten.
Mit einem Überweisungsantrag wird gefordert, dass der im August 2021 von den Gemeindeversammlungen Ueken und Herznach genehmigte Vertrag angepasst werden soll. Es soll darauf verzichtet werden, dass Dritt- und Viertklässler ausserhalb der Ortsteile, in welchem sie wohnen, beschult werden. Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.
Gemeindeverwaltung Herznach-Ueken
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