Publikationen der Gemeinde Hellikon
Von: Grundbuchamt Laufenburg“
Nachrichten aus Hellikon: Grundbuchbereinigung
„Einführung des eidgenössischen Grundbuches für die Gemeinde Hellikon; Grundbuchbereinigung,
2. Publikation
Das Grundbuchamt Laufenburg führt die Bereinigung zur Einführung des eidgenössischen Grundbuches in der Gemeinde Hellikon durch. Die erste Publikation ist am 15. Juni 2018, am 6. Juli 2018 sowie am 3. August 2018 im Kantonsblatt sowie in derselben Zeitspanne in diversen Gemeindeanzeigern erfolgt und wurde in der Gemeindekanzlei ausgehängt.
Die Grundeigentümer und Anspruchsberechtigten werden nochmals aufgefordert, noch nicht angemeldete, altrechtlich bestehende, d.h. vor dem Jahr 1912 entstandene bzw. ausgeübte Rechte, die im Register noch nicht eingetragen sind, bis 26. September 2018 beim Grundbuchamt Laufenburg schriftlich anzumelden.
Bei Nichtanmeldung erfolgt keine Eintragung in das eidgenössische Grundbuch. Zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt die dreimonatige Auflage des bereinigten Registers auf dem Grundbuchamt Laufenburg. Während der Auflagefrist können altrechtliche Rechte letztmals zur Eintragung angemeldet werden.
Grundbuchamt Laufenburg
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