Publikationen der Gemeinde Gipf-Oberfrick
Von: Gemeinde Gipf-Oberfrick
Nachrichten aus Gipf-Oberfrick: Sirenentest \ Containermarken \ Steueramt \ Steuern \ Falsche Polizisten
Sirenentest 2022 und Information Notfalltreffpunkte
Am Mittwochnachmittag, 2. Februar 2022, findet von 13.30 bis 14.00 Uhr in der ganzen Schweiz - also auch in unserer Gemeinde - die jährliche Kontrolle der Alarmsirenen statt. Dabei sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen. Bei der Sirenenkontrolle wird die Funktionstüchtigkeit der stationären und mobilen Sirenen getestet, mit denen die Einwohner bei Katastrophen- und Notlagen oder im Falle eines bewaffneten Konfliktes alarmiert werden.
Ausgelöst wird das Zeichen "Allgemeiner Alarm": Ein regelmässiger auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer. Wenn das Zeichen „Allgemeiner Alarm“ jedoch ausserhalb des angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist.
In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren. Hinweise und Verhaltensregeln finden Sie auf Seite 680 und 681 im Teletext sowie im Internet unter www.sirenentest.ch.
Der Sirenentest dient neben der technischen Funktionskontrolle der Sireneninfrastruktur auch der Information und Sensibilisierung der Bevölkerung bezüglich Verhalten bei einem Sirenenalarm. Informieren Sie sich auch über ALERTSWISS und laden Sie die App auf Ihr Smartphone www.alert.swiss.
In jeder Aargauer Gemeinde sind Notfalltreffpunkte vorhanden, an denen Sie z.B. bei einem länger andauernden Ausfall von Strom und Telefonie, aber auch Evakuierungen, Unterstützung erhalten können. Unter www.notfalltreffpunkt.ch können Sie sich über die Lage der Notfalltreffpunkte informieren.
Gemeinderat
Verkauf Containermarken über Verkaufsstellen
Wie bereits im letzten Jahr angekündigt, werden die Containermarken ab 2022 nur noch an den festgelegten Verkaufsstellen (Volg, Landi, Hinden Eisenwaren AG) im Dorf verkauft. Dies aufgrund von kundenfreundlicheren Öffnungszeiten und dem Synergiepotential mit sonstigen Einkäufen.
Alle Kehrichtprodukte (Containermarken, Kehrichtsäcke, Gebührenmarken) sind somit ausschliesslich an den erwähnten Verkaufsstellen zu beziehen. Die Gemeindeverwaltung nimmt keine Verkäufe mehr vor.
Gemeindeverwaltung
Informationen Steueramt Gipf-Oberfrick
Diese Woche erfolgt der Versand der Steuererklärungen 2021. Ausserdem ist ab sofort möglich, das Programm EasyTax zu installieren, damit Sie die Steuererklärung elektronisch ausfüllen und auch einreichen können. Die elektronisch ausgefüllten und übermittelten Steuererklärungen müssen nicht mehr unterschrieben werden.
Sollten Sie nicht alle Belege elektronisch übermitteln, müssen die restlichen Belege dem Steueramt im Steuererklärungsbogen eingereicht werden. Die Steuererklärung sollte bis 31. März 2022 bei uns eintreffen.
Wenn Sie die Steuererklärung persönlich im Gemeindehaus vorbeibringen wollen, benützen Sie bitte den grossen Briefkasten vor dem Eingang. Aufgrund der aktuellen Corona-Lage sind wir Ihnen nach wie vor dankbar, wenn die persönlichen Kontakte möglichst beschränkt werden können.
Steueramt
Rückerstattung zu viel bezahlter Steuern
Das Rückzahlungssystem für zu viel bezahlte Steuern hat sich bewährt. Guthaben werden bei Vorliegen einer Kontoverbindung (Bank / Post) direkt ausbezahlt.
Wir bitten alle Pflichtigen, welche noch keine Kontoverbindung auf ihrer Steuererklärung aufgeführt haben, dies mit der jetzigen Steuererklärung nachzuholen. Bitten prüfen Sie unbedingt, ob die angegebene Bankverbindung immer noch korrekt ist. So haben nach der Übernahme der Neuen Aargauer Bank durch die Credit Suisse sicher diverse Kontoverbindungen geändert. Auch die Raiffeisenbank hat vor ein paar Jahren neue IBAN-Nummern eingeführt. Wir stellen fest, dass noch diverse Kontos mit der alten IBAN-Nummern deklariert werden. Bitte passen Sie auch diese Kontoverbindungen im Wertschriftenverzeichnis an.
Steueramt
Fristerstreckungen
Unter www.ag.ch/steuern oder über die Homepage der Gemeinde können Fristerstreckungen zur Abgabe der Steuererklärung übers Internet beantragt werden. Zur Sicherheit und Identifikation wird der persönliche 'Code' benötigt. Dieser ist auf Seite 1 der Steuererklärung am linken Rand aufgedruckt. Eine Fristerstreckung per Telefon (062 865 80 30) oder E-Mail (steuern@gipf-oberfrick.ch) ist ebenfalls möglich.
Steueramt
Für Jugendliche: Info über Steuern
Unter www.steuern-easy.ch wurde eine Seite mit wertvollen Informationen und vielen Tipps zum Thema Steuern aufgeschaltet. Der Inhalt richtet sich im Besonderen an Jugendliche und junge Steuerpflichtige. Reinklicken lohnt sich!
Steueramt
Mahngebühren
Wir erinnern Sie daran, dass der Grosse Rat Gebühren für Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen seit 1.1.2019 eingeführt hat. Es fällt eine Gebühr für die erste Mahnung zur Einreichung der Steuererklärung von CHF 35.-- an. Für die zweite Mahnung beträgt die Gebühr CHF 50.--. Eine Aufforderung zur Zahlung der offenen Steuerausstände wird mit CHF 35.-- in Rechnung gestellt. Sollte es gar zu einer Betreibung von Steuer- und Verzugszinsausständen kommen, werden CHF 100.-- fällig.
Fristverlängerungen sind gratis. Bitte reichen Sie diese aber frühzeitig ein. Sobald die Mahnung fakturiert ist, ist die Gebühr zu bezahlen.
Steueramt
Achtung - Anruf von falschem Polizisten!
Eine der häufigsten Betrugsmaschen ist der Anruf einer falschen Polizistin oder eines falschen Polizisten. Die Telefonanrufe erfolgen oft unter einer technisch manipulierten Rufnummer. So kann selbst die Polizeirufnummer auf dem Display erscheinen. Die Polizei habe Einbrecher festgenommen oder im Quartier habe es einen Raubüberfall auf eine Person gegeben, sagt die hochdeutsch sprechende Stimme am Telefon.
Der Anrufer, der sich als Angehöriger der Kantonspolizei Aargau ausgibt, erklärt weiter, dass noch Mittäter auf freiem Fuss seien. Und diese trachteten nach dem Vermögen der angerufenen Person. Nicht einmal auf der Bank sei das Geld sicher, da dort Komplizen sässen. Hoffnung bestehe nur noch, wenn die betroffene Person das Geld sofort der Polizei übergebe. Ein Zivilbeamter würde vorbeikommen, um das Geld abzuholen.
Mit dieser oder ähnlich abenteuerlichen Geschichten versuchen die Betrüger das Vertrauen der Betroffenen zu gewinnen und sie davon zu überzeugen, dass ihr Vermögen nicht mehr sicher sei. Sie drängen darauf, der vermeintlichen Polizei das ganze Geld in Verwahrung zu geben.
Bei der Suche nach potentiellen Opfern orientieren sich Telefonbetrüger am öffentlichen Telefonbuch. Darin suchen sie gezielt nach Personen mit einem traditionellen Vornamen, da dieser einen Hinweis auf das Alter liefern könnte.
Beugen Sie vor, in dem Sie Ihren Vornamen im Telefonbuch auf den ersten Buchstaben reduzieren und somit anonymisieren. Der Internetlink dazu lautet: www.info.local.ch/eintrag-privatkunden.
Die wichtigsten Ratschläge lauten:
- Wenn Sie jemand am Telefon unter Druck setzt, beenden Sie das Gespräch sofort. Dies ist nicht unhöflich, sondern dient Ihrem Schutz.
- Gehen Sie am Telefon nie auf eine Geldforderung ein und geben Sie niemanden Auskunft über Ihr Vermögen oder Ihre Persönliche Daten.
- Nehmen Sie Warnungen von Bankangestellten am Schalter ernst und lassen Sie deren Unterstützung zu.
- Übergeben Sie niemals Bargeld oder Wertsachen an eine Ihnen unbekannte Person.
- Deponieren Sie niemals Bargeld oder Wertsachen an einem vermeintlich sicheren Ort.
- Sprechen Sie sich mit Personen aus Ihrem persönlichen Umfeld ab.
- Melden Sie verdächtige Situationen sofort der Polizei.
- Unterbrechen Sie den Anruf mit den vermeintlichen Polizisten, warten Sie einen Moment und wählen Sie dann die Notrufnummer 117.
- Bei Fragen wenden Sie sich an die Polizeiliche Beratungsstelle der Kriminalprävention via Telefon 062 835 80 90 oder E-Mail beratungsstelle.kripo@kapo.ag.ch
Kantonspolizei Aargau
Gemeindekanzlei Gipf-Oberfrick
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