Publikationen der Gemeinde Gipf-Oberfrick
Von: Gemeinde Gipf-Oberfrick
Nachrichten aus Gipf-Oberfrick: Sirenentest 2025 und Information Notfalltreffpunkte \ Informationen Steueramt Gipf-Oberfrick \ Seniorenanlass 60plus: Senioren-Träff \ Bücherkabine Gipf-Oberfrick
Sirenentest 2025 und Information Notfalltreffpunkte
Am Mittwochnachmittag, 5. Februar 2025, findet von 13.30 bis 14.00 Uhr in der ganzen Schweiz - also auch in unserer Gemeinde - die jährliche Kontrolle der Alarmsirenen statt. Dabei sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen. Bei der Sirenenkontrolle wird die Funktionstüchtigkeit der stationären und mobilen Sirenen getestet, mit denen die Einwohner bei Katastrophen- und Notlagen oder im Falle eines bewaffneten Konfliktes alarmiert werden.
Ausgelöst wird das Zeichen "Allgemeiner Alarm": Ein regelmässiger auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer. Wenn das Zeichen „Allgemeiner Alarm“ jedoch ausserhalb des angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren.
Hinweise und Verhaltensregeln finden Sie auf Seite 680 und 681 im Teletext sowie im Internet unter www.sirenentest.ch. Der Sirenentest dient neben der technischen Funktionskontrolle der Sireneninfrastruktur auch der Information und Sensibilisierung der Bevölkerung bezüglich Verhalten bei einem Sirenenalarm.
Informieren Sie sich auch über ALERTSWISS und laden Sie die App auf Ihr Smartphone www.alert.swiss. In jeder Aargauer Gemeinde sind Notfalltreffpunkte vorhanden, an denen Sie z.B. bei einem länger andauernden Ausfall von Strom und Telefonie, aber auch Evakuierungen, Unterstützung erhalten können.
Unter www.notfalltreffpunkt.ch können Sie sich über die Lage der Notfalltreffpunkte informieren.
Gemeinderat
Informationen Steueramt Gipf-Oberfrick
In diesen Tagen erfolgt der Versand der Steuererklärungen 2024.
Ausserdem ist es ab sofort möglich, das Programm EasyTax zu installieren, damit Sie die Steuererklärung elektronisch ausfüllen und auch einreichen können. Die elektronisch ausgefüllten und übermittelten Steuererklärungen müssen nicht mehr unterschrieben werden. Sollten Sie nicht alle Belege elektronisch übermitteln, müssen die restlichen Belege dem Steueramt im Steuererklärungsbogen eingereicht werden. Die Steuererklärung sollte grundsätzlich bis 31. März 2025 bei uns eintreffen. Vor dem 30. Juni 2025 werden jedoch keine entsprechenden Mahnungen versendet. Wenn Sie die Steuererklärung persönlich im Gemeindehaus vorbeibringen wollen, benützen Sie bitte den grossen Briefkasten vor dem Eingang.
- Rückerstattung zu viel bezahlter Steuern
Das Rückzahlungssystem für zu viel bezahlte Steuern hat sich bewährt. Guthaben werden bei Vorliegen einer Kontoverbindung (Bank / Post) direkt ausbezahlt. Wir bitten alle Pflichtigen, welche noch keine Kontoverbindung auf ihrer Steuererklärung aufgeführt haben, dies mit der jetzigen Steuererklärung nachzuholen.
Bitten prüfen Sie unbedingt, ob die angegebene Bankverbindung immer noch korrekt ist.
Unter www.ag.ch/steuern oder über die Homepage der Gemeinde können Fristerstreckungen zur Abgabe der Steuererklärung übers Internet beantragt werden. Zur Sicherheit und Identifikation wird der persönliche 'Code' benötigt. Dieser ist auf Seite 1 der Steuererklärung am linken Rand aufgedruckt. Eine Fristerstreckung per Telefon (062 865 80 30) oder E-Mail (steuern@gipf-oberfrick.ch) ist ebenfalls möglich.
- Für Jugendliche: Info über Steuern
Unter www.steuern-easy.ch wurde eine Seite mit wertvollen Informationen und vielen Tipps zum Thema Steuern aufgeschaltet. Der Inhalt richtet sich im Besonderen an Jugendliche und junge Steuerpflichtige. Reinklicken lohnt sich!
Wir erinnern Sie daran, dass der Grosse Rat Gebühren für Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen seit 1.1.2019 eingeführt hat. Es fällt eine Gebühr für die erste Mahnung zur Einreichung der Steuererklärung von CHF 35 an. Für die zweite Mahnung beträgt die Gebühr CHF 50. Eine Aufforderung zur Zahlung der offenen Steuerausstände wird mit CHF 35 in Rechnung gestellt.
Sollte es gar zu einer Betreibung von Steuer- und Verzugszinsausständen kommen, werden CHF 100 fällig. Fristverlängerungen sind gratis. Bitte reichen Sie diese aber frühzeitig ein. Sobald die Mahnung fakturiert ist, ist die Gebühr zu bezahlen.
- Gesuche um Zahlungsaufschub
Diese sind direkt an die Abteilung Finanzen und nicht an die Abteilung Steuern zu richten.
Bei Fragen dürfen Sie jederzeit gerne die Abteilung Steuern telefonisch oder per E-Mail kontaktieren.
Steueramt
Seniorenanlass 60plus: Senioren-Träff
Wir laden Sie ganz herzlich zum nächsten Senioren-Träff am Freitag, 31. Januar 2025, um 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr, im Mehrzweckraum des Regos-Schulhauses in Gipf-Oberfrick ein. Wir treffen uns zum Spiele machen, Jassen oder einfach zum gemütlichen Beisammensein.
Weitere Senioren-Träff-Daten: Freitag, 28.02., 28.03., 25.04., 30.05., 27.06., 26.09., 31.10., 28.11., 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr.
Wir freuen uns auf Ihr Kommen.
Seniorenrat
Bücherkabine Gipf-Oberfrick
Seit 2018 wird die alte Telefonkabine im Zentrum von Gipf-Oberfrick als Tauschbücherkabine genutzt. Sie erfreut sich eines regen Austausches und wird von zwei freiwilligen Helferinnen betreut. Insbesondere Kinderbücher sind sehr gefragt und gerne willkommen.
Wir bitten Sie, keine anderen Gegenstände dort zu deponieren wie z.B. Kinderspielzeug, Kassetten für Tonbandgeräte, VHS Filmkassetten. Auch veraltete Bücher wie Enzyklopädien, Reiseführer, Sprachkurse, Sammelbände wie von Reader’s Digest und dergleichen finden heutzutage keinen Absatz mehr. Solche veralteten Bücher sollen an Bekannte abgegeben oder im Altpapier entsorgt werden.
Die freiwilligen Helferinnen danken es Ihnen, dass sie diese Entsorgungsarbeiten bei der Bücherkabine künftig nicht mehr übernehmen müssen.
Das Bücherkabine-Team
Gemeindekanzlei Gipf-Oberfrick
«Fürs Fricktal – fricktal24.ch – die Internet-Zeitung»