Publikationen der Gemeinde Gipf-Oberfrick
Von: Gemeinde Gipf-Oberfrick
Nachrichten aus Gipf-Oberfrick: Coronavirus – Massnahmen Gemeinde Gipf-Oberfrick \ Unentgeltliche Rechtsauskunft \ Seniorenanlass \ Rollbörse \ Jahrgangsbaumsetzen \ Rechnungsabschluss 2019 \ Publikation Verkehrsanordnung, \ Hinweis zum Betreten von Wiesen und Äckern \ Häckseldienst
Coronavirus – Massnahmen Gemeinde Gipf-Oberfrick
Aufgrund der besonderen Lage rund um die Ausbreitung des Coronavirus hat der Gemeinderat bereits am Montag dieser Woche folgende Massnahmen auf Gemeindeebene beschlossen:
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung
Die Gemeindeverwaltung ist ab Dienstag, 17. März bis am 19. April 2020 (Ende Frühlingsferien der Schule) für den persönlichen Kontakt nur noch morgens geöffnet (08.00 – 12.00 Uhr).
Telefonisch und per Mail wird die Verwaltung zu den üblichen Öffnungszeiten erreichbar bleiben. Die Bevölkerung wird ersucht, den persönlichen Kontakt auf das Notwendige zu beschränken und Anfragen so weit als möglich telefonisch oder per E-Mail zu erledigen. Termine ausserhalb der Öffnungszeiten sind in dringenden Fällen weiterhin möglich.
Besten Dank!
Schliessung der öffentlichen Anlagen bis 19. April 2020
Alle Schulanlagen, die Mehrzweckhalle, die Sporthalle, die Ludothek, der Jugendtreff Freakhall, der Rollhockeyplatz, der Spielgruppenraum im Gemeindehaus und das Waldhaus bleiben ab sofort bis am 19. April 2020 geschlossen. Dies bedeutet, dass sämtliche Trainings, Proben, Veranstaltungen etc. der Liegenschaftsbenutzer nicht durchgeführt werden können. Für diesen Zeitraum werden allfällige bereits bezahlte Gebühren für diese Räumlichkeiten vollumfänglich zurückerstattet. Nicht betroffen von der Schliessung sind die öffentlich zugänglichen Anlagen (Sportplatz, Spielplätze, Feuerstellen etc.). Für diese Anlagen gelten die allgemeinen Bestimmungen von Kanton und Bund.
Der Bevölkerung wird für die Einhaltung aller Vorschriften und Empfehlungen gedankt. In der Hoffnung, dass die Massnahmen zu einer Abflachung der Ansteckungen führt und eine Normalisierung dieser äusserst ausserordentlichen Situation möglichst bald eintritt. Wir wünschen der ganzen Bevölkerung eine gute Gesundheit.
Gemeinderat Gipf-Oberfrick
Unentgeltliche Rechtsauskunft bis auf weiteres abgesagt
Mit Blick auf die verfügten Massnahmen und Empfehlungen des Bundes im Zusammenhang mit dem Coronavirus hat der Vorstand des Aargauischen Anwaltsverbandes entschieden, dass die unentgeltliche Rechtsauskunft ab sofort bis auf weiteres ausgesetzt wird.
Aargauischer Anwaltsverband
Seniorenanlass am 20. März 2020 und Senioren-Träff vom 27. März 2020 - Abgesagt!
Aufgrund der aktuellen Lage des Coronavirus hat sich der Seniorenrat dazu entschieden, dass der Seniorenanlass vom 20. März 2020 auf unbestimmte Zeit verschoben wird. Sobald das Verschiebedatum bekannt ist, folgt wiederum eine Einladung. Zudem wird der Senioren-Träff 60plus vom 27. März 2020 abgesagt. Der Seniorenrat bittet um Verständnis.
Seniorenrat Gipf-Oberfrick
Rollbörse vom 4. April 2020 - Abgesagt!
Aufgrund der aktuellen Lage des Coronavirus wird die Rollbörse vom 4. April 2020 abgesagt. Die Organisatoren bitten um Verständnis.
Jugendarbeit Frick, Gipf-Oberfrick Wittnau
Jahrgangsbaumsetzen vom 21. März 2020 - Abgesagt!
Aufgrund der aktuellen Lage des Coronavirus wird das Jahrgangsbaumsetzen des Natur- und Vogelschutzvereines vom 21. März 2020 ohne die eingeladenen Personen durchgeführt. Ein Nachholtermin für eine Einweihung wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Natur- und Vogelschutzverein
Rechnungsabschluss 2019
Die Rechnung 2019 schliesst mit einem erfreulichen Ertragsüberschuss von rund 960‘000 Franken ab. Somit wurden die Erwartungen gemäss Budget (Ertragsüberschuss CHF 87‘625) weit übertroffen. Dank einer guten Ausgabendisziplin auf breiter Front ist der Aufwand tiefer ausgefallen. Ebenfalls wurden die Budgetwerte im Steuerbereich um rund CHF 500‘000 übertroffen. Die höheren Einnahmen sind auch auf den erheblichen Einwohnerzuwachs im Jahre 2019 von knapp 100 Personen zurückzuführen. Die Nettoschuld liegt aktuell bei 2 Mio. Franken. Die Ortsbürgergemeinde schliesst ebenfalls positiv ab. Besonders erfreulich ist der stattliche Ertragsüberschuss des Forstbetriebs Thiersteinberg von rund CHF 110‘000 (Anteil Gipf-Oberfrick: CHF 18‘189). Die detaillierten Ergebnisse des Rechnungsabschlusses 2019 können unter www.gipf-oberfrick.ch, Rubrik Portrait, finanzielle Situation, Rechnungen/Budget eingesehen werden.
Gemeinderat
Publikation Verkehrsanordnung
Der Gemeinderat verfügt, gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr (SR 741.01) sowie § 1 des Gesetzes über den Vollzug des Strassenverkehrsrechtes (SAR 991.100) und § 7 der Verordnung über den Vollzug des Strassenverkehrsrechts (SAR 991.111) folgende Verkehrsanordnung:
Gemeinde 5073 Gipf-Oberfrick
Verfügung
- Hinweissignal Sackgasse (Signal Nr. 4.09), Standort: Steinacker + Hammerstätteweg
- Einfahrt verboten (Signal Nr. 2.02) mit folgendem Zusatztext: „Ausgenommen Radfahrer (Signal Nr. 5.31)“ und „Ausgenommen Hammerstätteweg 10+13“, Standort Hammerstätteweg
- Verbot für Motorwagen, Motorräder (Signal Nr. 2.13) mit folgendem Zusatztext: „Zubringerdienst gestattet“, Standort Steingarten
- Abbiegen nach rechts verboten (Signal Nr. 2.42), mit folgendem Zusatztext: „Ausgenommen Radfahrer (Signal Nr. 5.31)“, Standort Hammerstätteweg
- Verbot für Motorwagen, Motorräder (Signal Nr. 2.13) mit folgendem Zusatztext: „Zubringerdienst gestattet“, Standort Strandbadwegli
- Einbahnstrasse mit Gegenverkehr von Radfahrern (Signal Nr. 4.08.1) und Verbot für Motorwagen, Motorräder (Signal Nr. 2.13) mit folgendem Zusatztext: „Zubringerdienst gestattet“, Standort Hammerstätte
Gültig für den Hammerstätteweg, Strandbadwegli, Hammerstätte, Steinacker, Steingarten.
Während der Auflagefrist können die Signalisationsstandorte im Plan auf der Gemeindekanzlei begutachtet werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau gemäss § 2 des Gesetzes über den Vollzug des Strassenverkehrsrechts (SAR 991.100) schriftlich Einsprache beim Gemeinderat Gipf-Oberfrick, Landstrasse 43, 5073 Gipf-Oberfrick, erhoben werden; eine solche hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Die Verkehrsanordnung wird erst nach der Montage der Signalisation gültig.
Gemeinderat
Hinweis zum Betreten von Wiesen und Äckern
Das Betreten von Wiesen und Äckern ist grundsätzlich nicht gestattet, beziehungsweise nur soweit erlaubt, als damit weder eine Beeinträchtigung noch eine Schädigung des Grundeigentums verbunden ist. Aus diesem Grund ist auf das Betreten von Wiesen und Äckern (z.B. Querfeldeintouren, freies Laufenlassen von Hunden oder Reiten über offenes Gelände) insbesondere während der Vegetationszeit vom 01.04.2020 bis zum 31.10.2020 zu verzichten.
Gemeindekanzlei
Häckseldienst
Die im Entsorgungskalender fälschlicherweise publizierte, von der Gemeinde organisierte Häckseltour vom Montag, 30. April 2020 findet am Montag, 30. März 2020 statt. Anmeldungen nimmt die Gemeindekanzlei, Tel. 062 865 80 40 gerne entgegen.
Der Häckseldienst kostet pro angebrochene Viertelstunde CHF 30.00. Das Häckselgut ist selber zu verwerten.
Gemeindekanzlei Gipf-Oberfrick
«Fürs Fricktal – fricktal24.ch – die Internet-Zeitung»