Publikationen der Gemeinde Gipf-Oberfrick
Von: Gemeinde Gipf-Oberfrick
Nachrichten aus Gipf-Oberfrick: Gemeindekanzlei \ Bereitstellung von Kehrichtsäcken \ Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern \ Einkaufsdienst \ Prämienverbilligung
Sommeröffnungszeiten Gemeindekanzlei
Während der Schulferienzeit, vom 4. Juli bis am 9. August 2020, gelten wie in den letzten Jahren eingeschränkte Öffnungszeiten. Die Gemeindekanzlei ist während diesen fünf Wochen jeweils morgens von 08.00 bis 11.30 Uhr und am Dienstagnachmittag von 14.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.
An den übrigen Nachmittagen bleibt der Schalter geschlossen.
Die Verwaltung wünscht Ihnen schöne und erholsame Sommertage.
Gemeindekanzlei
Bereitstellung von Kehrichtsäcken erst am Abfuhrtag
Es wurde vermehrt festgestellt, dass Abfallsäcke bereits am Vorabend oder Tage vorher am Strassenrand deponiert werden.
Das Abfallgut sollte jedoch erst am Abfuhrtag selber bis 7.00 Uhr bereitgestellt werden, da es immer wieder vorkommt, dass Abfallsäcke durch Tiere (Marder, Füchse, Krähen etc.) aufgerissen und die Abfälle dann auf dem Gemeindegebiet verstreut werden.
Wir danken für die korrekte Bereitstellung.
Gemeinderat Gipf-Oberfrick
Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Viele Sträucher und Bäume von Privatparzellen ragen in das Strassenareal hinein. Oftmals entstehen dadurch für alle Verkehrsteilnehmer unübersichtliche und gefährliche Situationen. Bäume, Sträucher und Lebhäge entlang öffentlicher Strassen und Fusswege sind so zurückzuschneiden, dass sie den Verkehr nicht behindern.
Der Abstand zwischen Pflanzung und Parzellengrenze entlang von Gemeindestrassen muss mindestens 60 cm betragen. Gegenüber Gehwegen ist kein Abstand erforderlich. Über Geh- und Fusswegen muss der Strassenraum bis auf 2.50 m, über Fahrstrassen bis auf 4.50 m Höhe, freigehalten werden.
Bitte beachten Sie auch das Merkblatt „Bestimmungen über Pflanzungen entlang von Strassen und Trottoirs“ auf www.gipf-oberfrick.ch/Onlineschalter.
Die Grundeigentümer werden auf die Haftung für Unfälle, die aus der Unterlassung des Rückschnittes entstehen können, aufmerksam gemacht.
Wir bitten Sie, diesen Vorschriften die nötige Beachtung zu schenken und falls nötig bei Ihrem Grundstück einen Rückschnitt vorzunehmen. Besten Dank.
Gemeinderat
Einkaufsdienst für Risikopatienten
Der Einkaufsdienst für alle gefährdeten Personen, die über kein optimales Netzwerk verfügen und in Gipf-Oberfrick wohnen, findet am Freitag, 3. Juli 2020, das letzte Mal statt. Die betroffenen Personen wurden bereits informiert.
Wir danken allen Helferinnen und Helfer für ihren Einsatz!
Gemeinderat
Prämienverbilligung 2021
Der Antrag auf Prämienverbilligung für 2021 muss online gestellt werden. Dazu wird ein Code benötigt. Personen mit einem möglichen Anspruch auf Prämienverbilligung erhalten bis Ende September 2020 ein Schreiben mit einem Link und dem entsprechenden Zugangscode für die Anmeldung.
Wer keinen Internetzugang hat, kann sich bei der Gemeindezweigstelle SVA melden. Personen, welche keinen Code erhalten haben, können diesen ab Oktober 2020 bei der SVA Aargau bestellen. Die Anmeldung für die Prämienverbilligung 2021 muss in jedem Fall bis am 31. Dezember 2020 erfolgen. Die Datenverarbeitung übernimmt die SVA Aargau.
Änderungen bei persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen müssen bei der SVA Aargau gemeldet werden (062 836 82 97 / ipv@sva-ag.ch / www.sva-ag.ch/meldung). SVA-Zweigstelle
Gemeindekanzlei Gipf-Oberfrick
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