Publikationen der Gemeinde Gipf-Oberfrick
Von: Gemeinde Gipf-Oberfrick
Nachrichten aus Gipf-Oberfrick: Sommeröffnungszeiten Gemeindekanzlei \ Vandalismus \ Rechtskraft Gemeindeversammlungsbeschlüsse \ Prämienverbilligung 2019
Sommeröffnungszeiten Gemeindekanzlei
Während der Schulferienzeit, vom 9. Juli bis am 10. August 2018, gelten wie in den letzten Jahren eingeschränkte Öffnungszeiten.
Die Gemeindekanzlei ist während diesen fünf Wochen jeweils morgens von 08.00 bis 11.30 Uhr und am Dienstagnachmittag von 14.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. An den übrigen Nachmittagen bleibt der Schalter geschlossen.
In dringenden Fällen können Sie auch ausserhalb dieser Bürozeiten einen Termin oder eine Auskunft verlangen (Natel 079 376 79 70/E-Mail kanzlei@gipf-oberfrick.ch).
Die Verwaltung wünscht Ihnen schöne und erholsame Sommertage.
Gemeindekanzlei
Vandalismus
Entlang des Kornbergwegs sind vor rund 2 Wochen verschiedene Sprayereien an Hauswänden und Briefkästen vorgenommen sowie leere Flaschen und Dosen in Gärten weggeworfen worden. Es wurde Strafanzeige bei der Polizei eingereicht.
Es ist möglich, dass der Vandalismus von „Heimkehrern“ der Feuerstelle Geindel oder anderen Treffpunkten verursacht wurde. Entsprechende Hinweise können der Regionalpolizei gemeldet werden.
Wir ersuchen darum, auf solche Handlungen zu verzichten. Sie sind eine Frage des Charakters und der Erziehung. Herzlichen Dank!
Gemeindekanzlei
Rechtskraft Gemeindeversammlungsbeschlüsse
Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind sämtliche Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 8. Juni 2018 in Rechtskraft erwachsen.
Gemeinderat
Prämienverbilligung 2019
Der Antrag auf Prämienverbilligung für 2019 muss online gestellt werden. Dazu wird ein Code benötigt. Personen mit einem möglichen Anspruch auf Prämienverbilligung erhalten bis Ende Juli 2018 ein Schreiben mit einem Link und dem entsprechenden Zugangscode für die Anmeldung.
Wer keinen Internetzugang hat, kann sich bei der Gemeindezweigstelle SVA melden. Personen, welche keinen Code erhalten haben, können diesen ab August 2018 bei der SVA Aargau bestellen.
Die Anmeldung für Prämienverbilligung 2019 muss in jedem Fall bis am 31. Dezember 2018 erfolgen. Die Datenverarbeitung übernimmt die SVA Aargau. Änderungen bei persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen müssen bei der SVA Aargau gemeldet werden (062 836 82 97 / ipv@sva-ag.ch / www.sva-ag.ch/meldung).
SVA Zweigstelle
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