Publikationen der Gemeinde Gipf-Oberfrick
Von: Gemeinde Gipf-Oberfrick
Nachrichten aus Gipf-Oberfrick: Gesuch um ordentliche Einbürgerung \ Grabräumung 2021 \ Prämienverbilligung 2022
Gesuch um ordentliche Einbürgerung
Folgende Person hat in der Gemeinde Gipf-Oberfrick ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt:
- Binner Jürgen, geb. 1980, männlich, Deutschland, wohnhaft an der Landstrasse 2, 5073 Gipf-Oberfrick.
Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat eine schriftliche Eingabe zum Gesuch einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie negative Aspekte enthalten.
Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen.
Grabräumung 2021
Für die Erdbestattungsgräber (inkl. später in diesen Gräbern beigesetzte Urnen) und Urnengräber mit dem Bestattungsjahr 1996 ist die gesetzliche Ruhefrist von 25 Jahren abgelaufen. Es ist vorgesehen, diese Gräber diesen Monat aufzuheben. Die zuständigen Personen wurden gebeten, die Gräber bis spätestens am 17. Oktober 2021 abzuräumen.
Nach Ablauf dieser Räumungsfrist gehen Grabstein und Pflanzen entschädigungslos in den Besitz der Gemeinde über. Das Bauamt wird dann für die Entsorgung besorgt sein. Die betroffenen Familien wurden soweit bekannt bereits mit einem Schreiben darüber informiert.
Gemeindekanzlei
Prämienverbilligung 2022
Der Antrag auf Prämienverbilligung für 2022 muss online gestellt werden. Dazu wird ein Code benötigt. Personen mit einem möglichen Anspruch auf Prämienverbilligung erhalten im Verlauf von September 2021 ein Schreiben mit einem Link und dem entsprechenden Zugangscode für die Anmeldung.
Personen, welche keinen Code erhalten haben, können diesen ab Oktober 2021 bei der SVA Aargau bestellen (www.sva-ag.ch/pv). Die Anmeldung für die Prämienverbilligung 2022 muss in jedem Fall bis am 31. Dezember 2021 erfolgen. Die Datenverarbeitung übernimmt die SVA Aargau. Änderungen bei persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen müssen direkt an die SVA Aargau gemeldet werden (www.sva-ag.ch/meldung).
Wer keinen Internetzugang hat oder Hilfe braucht bei der Anmeldung oder dem Änderungsantrag, kann sich bei der Gemeindezweigstelle SVA melden.
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